06.10.2026
Heute endet im Europaparlament die Frist für Änderungsanträge zur Reform des EU-Emissionshandels (ETS I), die die EU-Kommission Mitte Juli vorgelegt hat. Peter Liese (EVP) hatte seinen Berichtsentwurf bereits im September vorgestellt. Die Grünen/EFA wollen mit ihren Änderungsanträgen den geltenden Reduktionspfad bis 2035 beibehalten. Kostenlose Zertifikate sollen sie künftig nur noch gegen verbindliche Investitionen in die Industrie vor Ort erhalten, und internationale Zertifikate sollen aus dem Emissionshandel herausgehalten werden.
Die Verhandlungen beginnen noch in dieser Woche. Abgestimmt wird am 1. Dezember im Umweltausschuss und am 14./15. Dezember im Plenum.
Michael Bloss (Klima- und Industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament) kommentiert:
„Der Emissionshandel darf nicht zum Ramschladen werden. Wir brauchen einen starken Emissionshandel, um mit Investitionen in Arbeitsplätze und moderne Technologie die Zukunft der europäischen Industrie abzusichern. Bei einer Abschwächung zahlen die Rechnung ausgerechnet die Unternehmen, die längst in Europa in saubere Anlagen investiert haben. Für die Verhandlungen muss der Grundsatz gelten: Mitten im Spiel ändert man nicht die Regeln.
Es geht um Klimaschutz, aber es geht auch darum, den Business Case von innovativen Unternehmen zu sichern. Bis 2035 muss gelten, was beschlossen ist, denn auf genau diese Regeln haben Stahlwerke, Zementhersteller und Energieversorger ihre Milliardeninvestitionen gebaut. Für Grüne ist klar, wir dürfen nicht zulassen, dass Vorreiter in der Industrie schlechter gestellt werden.
Der Kommissionsvorschlag würde knapp zwei Gigatonnen zusätzliches CO2 in die Atmosphäre lassen, so viel wie Deutschland in drei Jahren ausstößt.
Zwanzig Jahre lang hat Europa Verschmutzungsrechte verschenkt und kaum gefragt, was daraus wird. Einige der Konzerne, die heute am lautesten gegen den CO2-Preis wettern, haben jahrelang ihre Gratis-Zertifikate verkauft, damit Gewinne gemacht und ihre Werke dann außerhalb gebaut. Europa darf diesen Umzug nicht mit Einnahmen aus dem Emissionshandel finanzieren. Kostenlose Zertifikate soll es künftig nur noch gegen echte Investitionen in die Industrie vor Ort geben. Den Ausstieg aus den Gratis-Zertifikaten bis 2038 zu strecken, wäre eine Prämie fürs Abwarten.
Internationale Zertifikate haben im Emissionshandel nichts verloren, denn jeder Euro, mit dem im Ausland Emissionen schöngerechnet werden, fehlt uns beim Umbau der eigenen Industrie.“
Zum Hintergrund
Heute ist die Deadline für die Änderungsanträge im EU-Parlament zum Gesetzesvorschlag für die Reform des EU-Emissionshandels, den die EU-Kommission Mitte Juli vorgelegt hat. Peter Liese hatte bereits im September seinen Draft Report mit den Vorschlägen der EVP vorgestellt.
Die wichtigsten Änderungsanträge der Fraktion Greens/EFA sind:
1. Linearer Reduktions Faktors (LRFs) und internationale Zertifikate
Die Kommission hatte vorgeschlagen, den LRF von den derzeit geltenden 4,4% auf 3,4% für den Zeitraum von 2031 bis 2035 und auf 1,7% für den Zeitraum von 2036 bis 2040 abzusenken. Dies würde nach Berechnungen des Öko-Instituts zu knapp zwei Gigatonnen zusätzlichen Emissionen führen - etwa so viel, wie Deutschland in drei Jahren zusammen ausstößt. Für den Fall, dass keine ausreichende Menge an internationalen Zertifikaten mit hoher Qualität zur Verfügung stünde, sollte der LRF für die zweite Periode laut Kommission auf 2,7% angehoben werden.
Wir als Grüne schlagen nun vor, den LRF bis 2035 unverändert bei 4,4% zu halten. Dies steht im Einklang mit den Positionen der deutschen Bundesregierung, der Frontrunnern aus der Industrie und der Energieunternehmen, die in den Ausbau von Erneuerbaren Energien investiert haben. Internationale Zertifikate sollten nicht in den ETS integriert werden, sondern ausschließlich den Mitgliedsstaaten zur Erfüllung ihrer nationalen Ziele - insbesondere im LULUCF-Bereich, wo eine Zielverfehlung auf Basis wissenschaftlicher Prognosen wahrscheinlich erscheint - zur Verfügung stehen. Dementsprechend sehen unsere Änderungsanträge eine Löschung der Klausel zu den internationalen Zertifikaten und einen LRF von 2.7% ab 2036 vor.
2. CO2-Entnahme (Carbon Dioxide Removal, CDR)
Während die Kommission für den Zeitraum 2031–2040 250 Mio. Zertifikate zusätzlich zur bestehenden Obergrenze (Cap) versteigern lassen möchte, schlagen wir als Grüne vor, dies durch bis zu 75 Mio. Zertifikate, die aus dem Cap entnommen und zwischen 2031 und 2035 versteigert werden, zu ersetzen. Als anrechenbare Entnahmen sollen ausschließlich DACCS, nicht BioCCS, gelten. In Höhe der angekauften Entnahmen sollen ab 2032 Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve (MSR) fließen und als „RBA“ (Removal-Backed Allowances) gekennzeichnet werden.
3. Kostenlose Zuteilungen
Unsere Änderungsanträge sehen vor, am derzeit geltenden Pfad für den Phase-out kostenloser Zertifikate für die unter den CBAM fallenden Sektoren bis 2034 festzuhalten und stellen uns damit gegen den langsameren Phase-out-Pfad bis 2038, der von der Kommission vorgeschlagen wurde.
Wir begrüßen den Kommissionsvorschlag, die kostenlose Zuteilung ab 2031 an Investitionsbedingungen zu knüpfen. Die Änderungsanträge enthalten einige Vorschläge, um diese wasserdicht auszugestalten: So soll für jede Anlage ein treuhänderisches „Transformationskonto“ eingerichtet werden, das von einer Förderbank oder einem Treuhänder verwaltet wird. Die kostenlose Zuteilung soll versteigert und der Erlös auf das Konto eingezahlt werden. 20% sollen bei Genehmigung des Plans, weitere 40% bei Baubeginn, und die restlichen 40% nach der nachträglichen Überprüfung freigegeben werden. Zudem soll es Clawback-Mechanismen geben, falls das Geld nicht wie vorgegeben verwendet wird und auch soziale Auflagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
4. Industrial Decarbonisation Bank (IDB) und Investment Booster
Die Änderungsvorschläge sehen vor, die IDB in “Industrial Electrification and Decarbonisation Bank” umzubenennen. Grundsätzlich soll Elektrifizierung als kosteneffizienteste Technologie priorisiert werden und nur auf andere Technologien wie Wasserstoff oder CCS zurückgegriffen werden, wenn Elektrifizierung nicht möglich ist. Im Rahmen des Investment Boosters sollen 80% der Fördergelder für Elektrifizierung reserviert werden.
5. Flugverkehr
Da CORSIA sich bisher nicht als effektives Instrument erwiesen hat, schlagen wir als Grüne vor, den Flugverkehr - wie in der Revisionsklausel vorgesehen - auf alle ausgehenden Flüge, nicht nur im Radius von 5000 km, auszuweiten. Zudem sollen Fluggesellschaften ab dem 1. Januar 2029 verpflichtet werden, auch Emissionszertifikate für die Klimaauswirkungen von Kondensstreifen abzugeben. Denn die Klimawirkung von Kondensstreifen ist mindestens so hoch wie die der CO2-Emissionen aus dem Flugverkehr; sie tauchen aber sehr konzentriert auf (3% der weltweiten Flüge generierten 2019 80% der Kondensstreifen) und lassen sich durch leichte Änderungen der Flugrouten überwiegend vermeiden. Zudem liegen die CO2-Vermeidungskosten gerade einmal bei 5-25€/t CO2. Dementsprechend sollen die kostenlosen Zuteilungen zur Vermeidung von Kondensstreifen stärker auf die tatsächliche Vermeidung ausgerichtet werden.
6. Abfallverbrennung
Die Änderungsanträge sehen vor, die Abfallverbrennung wie bei der letzten Revision vereinbart ab 2028 und nicht erst ab 2031 einzubeziehen. Wir unterstützen Peter Lieses Vorschlag, die Opt-out-Klausel für Mitgliedstaaten zu streichen. Um private Haushalte nicht zu stark zu belasten, schlagen wir zudem eine Klausel zur Herstellerverantwortung vor: Mindestens 50 % der Kosten, die auf fossilen Kohlenstoff in Produkten entfallen, sollen von den Herstellern im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung getragen werden.
Nächste Schritte: Bereits in dieser Woche starten die Verhandlungen zum EU-ETS. Ziel ist, dass am 1. Dezember im Umweltausschuss und am 14./15. Dezember im Plenum über die Kompromisse abgestimmt wird.