01.07.2026
Das EU-Parlament hat eine Verhandlungsposition zur schnelleren Genehmigung von Stromnetzen festgelegt, die morgen (02.07.2026) im Ausschuss bestätigt wird. Danach geht das Parlament in den Trilog mit Rat und Kommission.
Michael Bloss (Klima- und Industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament) und grüner Verhandlungsführer bei den Netzgenehmigungen kommentiert:
"Wer hätte das gedacht: Das Europäische Parlament baut Bürokratie und Genehmigungsstau ab, und die deutsche Wirtschaftsministerin hält dagegen.
Stromleitungen und Speichern sind der Flaschenhals der Energiewende. Mit dieser Positionierung zerschlägt das Europaparlament diesen Flaschenhals. Statt acht Jahre, wie beim SüdLink, dürfen es mit den neuen Regeln maximal zwei sein.
Der Rat hat diesen Beschleunigungsplan genommen und still und leise vieles herausgestrichen, was Biss hat. Übrig bleiben längere Fristen statt Fristverkürzungen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, will der Rat Verlängerungsausnahmen statt stillschweigender Genehmigung.
Europa hat das Wunschkonzert der Mitgliedstaaten lange ertragen. Aber wir können es uns nicht leisten, unsere eigene Energiewende für Partikularinteressen und chronisches Hinhalten zu sabotieren. Katherina Reiche beschwört in Berlin die Versorgungssicherheit und verwässert zugleich in Brüssel genau das, was sie sichert: den schnellen Ausbau der Netze."
Hintergrund
Die Verhandler des EU-Parlaments haben sich heute auf eine gemeinsame Position zur schnelleren Genehmigung von Stromnetzen geeinigt. Bestätigt der Ausschuss diese Position am Donnerstag, kann das Parlament noch vor dem Sommer in den Trilog mit Rat und Kommission gehen. Der Rat hat seine Position bereits am 26. Juni festgelegt.
KURZZUSAMMENFASSUNG
- Schnellerer Netzausbau durch kürzere Fristen. Kern des Gesetzes sind verkürzte Genehmigungsfristen für Stromtrassen. Das Parlament halbiert die Frist für Verteilnetzbetreiber auf ein Jahr (plus maximal sechs Monate); der Rat will dagegen bei zwei Jahren bleiben, verlängerbar um weitere zwei
- Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung. Reißen Behörden die Genehmigungsfristen, gilt die Genehmigung künftig als stillschweigend erteilt, bei Erneuerbaren, Stromtrassen und Wasserstoffinfrastruktur. Der Rat hat diese Fiktion freiwillig gestellt und damit erheblich verwässert.
- Kleine Anlagen ohne Genehmigung. Solaranlagen und Speicher bis 200 kW sollen künftig gar keine Genehmigung mehr brauchen. Das Parlament hat diese Schwelle gegenüber der Kommission verdoppelt. Davon profitieren etwa Anlagen auf Supermarktparkplätzen oder in Industriegebieten.
- Stärkere Position für Netzbegehrende. Netzbetreiber müssen das Netz künftig ausbauen, wenn Anschlüsse an fehlenden Kapazitäten scheitern, und dürfen Anschlussbegehren nur noch in eng begrenzten Fällen ablehnen. Erstmals gelten zudem strikte, gestaffelte Fristen für das Netzanschlussverfahren.
- Schnelles Laden an Autobahnen. Auf Vorschlag von Michael Bloss sollen Ladestationen bis 1 MW auf künstlichen Strukturen von der Genehmigungspflicht befreit werden. Das soll vor allem den Bau von Schnellladestationen an Autobahnraststätten beschleunigen.
- Überragendes öffentliches Interesse bleibt auf Stromtrassen begrenzt. Die EVP wollte das Prinzip auf Wasserstoff-, CO2- und Gasinfrastruktur sowie alle Arten der Energiegewinnung ausweiten. Grüne, Sozialdemokraten und Liberale konnten das verhindern, der Fokus bleibt auf dem Stromnetz.
- Schluss mit den „No-go-Areas". Pauschale Sperrgebiete für Erneuerbare sind künftig nur noch zulässig, wenn ein Mitgliedstaat zuvor genügend Beschleunigungsgebiete ausgewiesen hat; bestehende Sperrgebiete müssen überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden.
- Beteiligung der Bevölkerung vor Ort. Bei Projekten über 7 MW müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Teil der Erträge an Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden vor Ort fließt. Ein unabhängiger Vermittler kann den Dialog zwischen Projektträger und Öffentlichkeit fördern.
DETAILLIERTER HINTERGRUND
Neue Fristen für Beschleunigungsverfahren
Kern des Gesetzes ist ein schnellerer Netzausbau, vor allem über kürzere Genehmigungsfristen. Die Kommission hat für die Verwaltungsverfahren von Stromtrassen eine Frist zwei Jahre vorgeschlagen, einmalig um ein Jahr verlängerbar. Das Parlament verkürzt diese Frist für Verteilnetzbetreiber auf ein Jahr (plus höchstens sechs Monate). Für Übertragungsnetzbetreiber bleibt es bei der Kommissionsvorgabe. Reißt eine Behörde die Frist, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt. Der Rat will dagegen bei zwei Jahren bleiben, mit der Option, um weitere zwei Jahre zu verlängern.
In den Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare sollen künftig auch Stromtrassen von den Erleichterungen profitieren, die dort bereits für Erneuerbaren-Anlagen gelten: kürzere Fristen (ein Jahr an Land, zwei auf See) und statt einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung nur noch ein vorgeschaltetes Screening.
Geplant sind auch einfachere Genehmigungen für Erneuerbaren-Anlagen, Speicher und Ladestationen. Kleine Solaranlagen und Speicher bis 200 kW brauchen künftig gar keine Genehmigung mehr. Das Parlament hat diese Grenze gegenüber dem Kommissionsvorschlag von 100 auf 200 kW verdoppelt. Davon profitieren z.B. Anlagen auf großen Supermarktparkplätzen oder in Industriegebieten.
Aufgegriffen wurde auch ein Vorschlag von Michael Bloss, Ladestationen bis 1 MW auf künstlichen Strukturen von der Genehmigungspflicht zu befreien. Das soll u.a. den Bau von Schnellladestationen an Autobahnraststätten beschleunigen.
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, alle regulatorischen und nicht-regulatorischen Hürden für Balkonsolaranlagen abzubauen. Der Rat knüpft diese Pflicht an mehrere Bedingungen und schwächt sie damit ab.
Für größere Solaranlagen auf künstlichen Strukturen und für Speicher über 200 kW soll eine Genehmigungsfrist von sechs Monaten gelten, ebenso für Ladestationen über 1 MW. Der Rat behält dagegen die 100-kW-Grenze bei, lässt aber zu, die Sechs-Monats-Frist für größere Speicher und Ladestationen (über 100 kW) noch einmal um sechs Monate zu verlängern.
Außerhalb der Beschleunigungsgebiete will das Parlament die Fristen für Erneuerbaren-Anlagen ebenfalls drastisch verkürzen: Für das Repowering bestehender Anlagen, für neue Kleinanlagen bis 300 kW und für deren Netzanschluss soll sie auf sechs Monate sinken, für Offshore-Anlagen auf ein Jahr. Damit gelten beim Repowering kleiner Anlagen außerhalb der Gebiete dieselben Fristen wie innerhalb.
Überragendes öffentliches Interesse/Freistellungen von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Das Prinzip des überragenden öffentlichen Interesses gilt im EU-Recht bereits für Erneuerbare samt zugehöriger Speicher und Netze. Der Kommissionsvorschlag weitet es auf alle Stromtrassen aus. Die EVP wollte weiter gehen und es auch auf Wasserstoff-, CO2- und Gasinfrastruktur sowie auf sämtliche Arten der Energiegewinnung erstrecken. Die Verhandler*innen von Grünen, Sozialdemokraten und Liberalen konnten das verhindern. Der Fokus des Gesetzes bleibt damit auf den Stromtrassen.
Über den Kommissionsvorschlag und das geltende Recht hinaus, geht die Parlamentsposition nur an einer Stelle: In der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) wird ein überwiegendes öffentliches Interesse zusätzlich dort angenommen, wo das EU-Recht diesen Begriff bereits kennt, nämlich in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Naturwiederherstellungsverordnung. Letztere sieht ein überwiegendes öffentliches Interesse für Erneuerbaren- und Netzanlagen ohnehin schon ausdrücklich vor.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, Repowering-Projekte von der Umweltverträglichkeitsprüfung freizustellen, sofern sie nicht mehr Fläche benötigen als die ursprüngliche Anlage. Das Parlament weitet diese Freistellung in zwei Punkten aus: Es ergänzt das Wort „maßgeblich" (significantly) mehr Fläche und nimmt zusätzlich die Fläche aus, die nur während des Baus beansprucht wird. Außerdem bezieht die Parlamentsposition Solarenergie mit ein – die Kommission hatte nur von Wind und Stromtrassen gesprochen.
Darüber hinaus will das Parlament das Repowering von Wind- und Solaranlagen auch von der Bewertung ihrer Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete und auf den Artenschutz (Habitat-Richtlinie) befreien. Für Stromtrassen hatte die Kommission das bereits vorgesehen – das Parlament zieht Wind und Solar hier also nur gleich.
Neu gegenüber dem Kommissionsvorschlag ist zudem: Übertragungs- und Verteilungsprojekte, die nicht in direktem Kontakt mit Boden oder Gewässer stehen – etwa Freileitungen – können von der Prüfung ausgenommen werden, ob sie im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) zu einer Verschlechterung von Oberflächen- oder Grundwasser führen. Der Rat hat diese Ausweitung, vor allem auf Druck Deutschlands, ebenfalls übernommen, allerdings mit einer zusätzlichen Schutzklausel, dass die Ausnnahme nicht für Trinkwasser gilt.
Schließlich überträgt die Parlamentsposition die Annahme, dass Netze langfristig zur Reduktion von Stickstoff beitragen und deshalb von einer gesonderten Bewertung zusätzlicher Stickstoffemissionen ausgenommen werden, auch auf Speicher, Ladesäulen und Wasserstoff-Pipelines.
Verbesserung der Bedingungen für Netzanschlussbegehren
Im Parlament ist es uns gelungen, die Position der Netzbegehrenden gegenüber den Netzbetreibern deutlich zu stärken. Künftig sind Netzbetreiber verpflichtet, das Netz zu optimieren und auszubauen, wenn ein vollständiger Anschluss an fehlenden Kapazitäten scheitert. Zudem müssen sie den Projektierern von vornherein die Wahl lassen, zwischen einem flexiblen Netzanschluss, einem alternativen Anschlussdatum oder einem alternativen Anschlusspunkt. Ein Anschlussbegehren ablehnen dürfen sie nur noch, wenn sich Sicherheitsbedenken nicht durch eine nicht-marktbasierte Abregelung lösen lassen. Nationale Regelungen, die eine Ablehnung ganz untersagen, bleiben weiterhin möglich.
Erstmals sollen zudem strikte Fristen für das Netzanschlussverfahren gelten. Die Kommission hatte einen Monat für kleine Anlagen und Speicher (bis 100 kW) vorgeschlagen. Das Parlament sieht vor: zwei Monate für kleine Solaranlagen und Speicher (bis 200 kW), drei Monate für Ladestationen bis 1 MW, sechs Monate für größere Solar-, Speicher- und Ladestationen auf künstlichen Strukturen. Für andere größere Erneuerbaren-Anlagen in Beschleunigungsgebieten gilt eine Frist von sechs Monaten, für Offshore-Wind neun Monate; außerhalb dieser Gebiete neun Monate für Erneuerbare und ein Jahr für Offshore-Wind. Damit verkürzt das Parlament die Kommissionsfristen erheblich.
Auch bei der Genehmigungsfiktion konnten wir Grünen den Kommissionsvorschlag verbessern. Die Kommission wollte bei Fristüberschreitung eine stillschweigende Zustimmung annehmen. Weil sich Konservative und die Parteien rechts der Mitte vehement dagegen wehrten, gilt diese Genehmigungsfiktion in der finalen Parlamentsposition nur noch für Netzbegehrende, die bereits über einen Netzanschluss verfügen.
Der Rat hat die Genehmigungsfiktion für Netzanschlussverfahren dagegen ganz gestrichen. Zudem verdoppelt er die Fristen, die die Kommission für kleine Anlagen und Speicher vorgeschlagen hatte.
Neue Regelungen zu Verteilnetzbetreibern
In einem Erwägungsgrund greift die Parlamentsposition ein bekanntes Problem auf: Kleine Verteilnetzbetreiber (mit weniger als 100.000 Kunden) sind von wichtigen Pflichten wie Planung und Flexibilitätsdienstleistungen ausgenommen. Gerade in Deutschland erschwert das eine effiziente Netzplanung und optimierte Netznutzung. Unsere Änderungsanträge, die solche Betreiber zum Zusammenschluss verpflichtet hätten, um diese Pflichten zu erfüllen, fanden allerdings keine Mehrheit.
Beteiligung der Bevölkerung vor Ort
Kommunen und lokale Gemeinschaften sollen künftig direkt von Erneuerbaren-Projekten profitieren. Bei Projekten über 7 MW müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Teil der Erträge an Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort weitergegeben wird. Zudem soll ein unabhängiger Vermittler eingeschaltet werden können, um den Dialog zwischen Projektträger und Öffentlichkeit zu fördern.
No more No-Go areas
Viele Mitgliedstaaten haben statt Erneuerbare Beschleunigungsgebiete auszuweisen, sogenannte “no go areas” ausgewiesen. Sie haben große Flächen ausgewiesen, wo keine Erneuerbaren Anlagen errichtet werden dürfen. Damit soll jetzt schluss sein. Schon die Kommission hat vorgeschlagen dass Mitgliedstaaten solche no go areas nicht mehr ausweisen sollen. Das Parlament geht noch weiter, Mitgliedstaaten sollen fortan nicht mehr in der Lage sein Gebiete auszuweisen in denen keine Erneuerbaren Anlagen errichtet werden dürfen außer sie sind ihren Verpflichtungen nachgekommen sind zuvor genügend Fläche als Beschleunigungs Gebiet auszuweisen. Außerdem sollen bereits ausgewiesene no go areas neu geprüft werden, und wieder abgeschafft werden, falls nicht bereits genug Land für Beschleunigungs Gebiete ausgewiesen worden ist. Auch hier konnten ich mich als Grüner Verhandlungsführer im Parlament durchsetzen.
Der Rat hat die Deadline für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten um ein jahr nach hinten auf Ende 2027 verschoben.
Connection queues
Statt Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare auszuweisen, haben viele Mitgliedstaaten das Gegenteil getan und großflächige „No-go-Areas" ausgewiesen, in denen keine Erneuerbaren-Anlagen errichtet werden dürfen. Damit soll nun Schluss sein. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten solche Gebiete nicht mehr ausweisen. Das Parlament geht weiter: No-go-Areas sind künftig nur noch zulässig, wenn ein Mitgliedstaat zuvor genügend Fläche als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen hat. Außerdem sollen bestehende No-go-Areas neu geprüft und wieder abgeschafft werden, falls noch nicht genug Fläche für Beschleunigungsgebiete bereitsteht. Auch hier konnte Michael Bloss sich als grüner Verhandlungsführer im Parlament durchsetzen.
Der Rat hat die Frist für die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete dagegen um ein Jahr nach hinten verschoben, auf Ende 2027.
Stillschweigende Genehmigung bei Fristüberschreitung
Werden die Genehmigungsfristen für Erneuerbare außerhalb der Beschleunigungsgebiete überschritten, soll künftig auch dort eine Genehmigungsfiktion für die verwaltungstechnischen Zwischenentscheidungen greifen, wie auch schon innerhalb der Beschleunigungsgebiete. Dasselbe gilt bei Fristüberschreitungen für den Bau von Stromtrassen sowie für Wasserstoffproduktion und -infrastruktur. Ausgenommen bleiben die finale Entscheidung und die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Rat dagegen hat die Genehmigungsfiktion auf eine freiwillige Basis gestellt und den Vorschlag damit erheblich verwässert.
Kundenanlagen
Infolge einer EuGH-Rechtsprechung ist das Modell der Kundenanlage in Deutschland gefährdet: Jede einzelne Kundenanlage soll als Verteilnetzbetreiber gelten. Der Parlaments-Kompromiss schafft Abhilfe und stellt klar, dass Kundenanlagen keine Verteilnetzbetreiber sind und damit auch nicht deren Pflichten erfüllen müssen. Auch der Rat versucht, das Problem zu adressieren.