Beschleunigung mit angezogener Handbremse

25.06.2026

Beim Energieministerrat am Freitag, 26.06.2026, in Luxemburg stimmen die Mitgliedstaaten über ihre Position zum europäischen Netzpaket ab. Der Kommissionsvorschlag soll unter anderem Genehmigungsverfahren für Stromnetze und Erneuerbare beschleunigen. Außerdem diskutieren die Minister*innen über das Energie-Framework und die Erneuerbaren Ausbauziele nach 2030.

Michael Bloss (Klima- und Industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament) und Verhandlungsführer seiner Fraktion zum Netzpaket, kommentiert:

"Die Bundesregierung erklärt Autobahnen zum überragenden öffentlichen Interesse und winkt Genehmigungen im Eiltempo durch, aber beim Netzausbau wird auf die Bremse getreten. Im Europäischen Rat drohen die Mitgliedstaaten die geplante Beschleunigung gleich wieder zu verwässern und verbindliche Regeln zur freiwilligen Selbstverpflichtungen herabzustufen. Während die EU versucht, unsere Stromnetze nach vorne zu bringen, wettet Katherina Reiche in Berlin auf neue Gaskraftwerke und damit auf die Infrastruktur von vorgestern. Die Energieversorgung der Zukunft läuft über die Steckdose, nicht über den Gashahn.

Die Netze sind der Flaschenhals der Energiewende, und in Brüssel ist das endlich angekommen. Sauberer Strom nützt niemandem, wenn er vor dem Netzanschluss im Stau steht. Quer durch Europa warten Erneuerbaren-Projekte jahrelang auf ihren Anschluss – diese Staus müssen wir auflösen, sonst verpufft der günstige Strom ungenutzt. Das können sich Industrie und Haushalte in Zeiten wie diesen nicht leisten.

Die Blockadehaltung der Mitgliedsstaaten sich für ein klares und ambitioniertes Erneuerbaren-Ziel auszusprechen ist realitätsfremd. Erneuerbare sind günstig, sie schützen uns vor dem nächsten Preisschock und stellen unsere Energieversorgung endlich auf eigene Beine. Europa muss schnell elektrifizieren, und das gelingt kurzfristig nur mit einem höheren Anteil an Erneuerbaren. Die Energiewende braucht Verbindlichkeit. Wir sind auf einem guten Weg — diesen Kurs jetzt zu verlassen, würde die Wirtschaft ins Ungewisse stürzen.
"

 

Hintergrund

Der Energierat findet am 25. und 26. Juni in Luxembourg statt.

Energie-Regelwerk nach 2030

Die Minister*innen der 27 EU-Staaten führen eine erste Orientierungsdebatte über das energiepolitische Regelwerk für die Zeit nach 2030. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission noch vor Jahresende die einschlägigen Gesetze überarbeiten möchte: zur Versorgungssicherheit, zu erneuerbaren Energien, zur Energieeffizienz sowie zur allgemeinen Architektur des Governance-Systems für die Energieunion und den Klimaschutz. Diese Gesetze wurden im Rahmen des Green Deals zuletzt 2022 überarbeitet, und viele der darin enthaltenen Maßnahmen gelten nur bis 2030. Es gilt also, energiepolitische Entscheidungen für die nächste Dekade zu treffen.

Vor allem dürfte es um die Frage gehen, inwieweit eigenständige Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energien erhalten bleiben sollen, oder ob es stattdessen ein allgemeines Ziel für saubere Energie oder Elektrifizierung geben soll. Außerdem möchte die zypriotische Ratspräsidentschaft explizit über eine bessere Einbindung der Versorgungssicherheit in die allgemeine energiepolitische Architektur sprechen.

Insbesondere werden die Mitgliedstaaten auch über ihre Verhandlungsposition für das europäische Netzpaket abstimmen. Dieses Paket umfasst sowohl Regelungen zur paneuropäischen Netzplanung (die TEN-E-Verordnung) als auch eine Richtlinie, die Genehmigungsverfahren für Strominfrastruktur und Erneuerbare beschleunigen und vereinfachen soll (die Permitting Directive).
 
Paneuropäische Netzplanung

Für die Netzplanung hat die Kommission vorgeschlagen, statt mehrerer Szenarien einzelner Netzbetreiber ein zentrales Szenario selbst auszuarbeiten. Die Mitgliedstaaten wollen hingegen mehrere Szenarien beziehungsweise verpflichtende „Sensitivitäten“ zum zentralen Szenario. Nach langen Diskussionen haben sie sich aber dazu durchgerungen, die Zentralisierung der Netzplanung beizubehalten. Sie räumen sich allerdings selbst ein Mitspracherecht ein, indem das zentrale Szenario durch einen Durchführungsrechtsakt angenommen werden soll.

Ein weiterer zentraler Punkt der Diskussionen im Rat ist der Vorschlag der Kommission, Teile der Engpasserlöse für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur zu reservieren. Insbesondere Schweden stand diesem Vorschlag sehr kritisch gegenüber. Die Mitgliedstaaten haben sich dennoch dazu durchgerungen, die Maßnahme in Teilen und in abgeschwächter Form beizubehalten. Die Position sieht vor, dass ausschließlich jene Teile der Engpasserlöse, die an Staatsgrenzen entstehen, für die Finanzierung grenzübergreifender Energieinfrastruktur genutzt werden sollen – nicht aber solche, die innerhalb eines Landes anfallen. Außerdem sollen nicht sofort 25 % der nicht zugeteilten Engpasserlöse genutzt werden, sondern der Anteil soll langsam ansteigen: von 10 % an jedes Jahr um 5 Prozentpunkte, bis er 2031 die 25 % erreicht.

Im Parlament wird zur TEN-E-Verordnung noch verhandelt. Es stehen mehrere Treffen der Unterhändler*innen an, mit dem Ziel, sich vor dem Sommer auf eine gemeinsame Position zu einigen, die dann im September im Ausschuss zur Abstimmung stehen soll.

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Bei der Permitting Directive wollen die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag abschwächen. So wollen sie beispielsweise die Ausweitung der Genehmigungsfiktion – also eine stillschweigende Genehmigung sollten Genehmigungsfristen nicht eingehalten werden – für jeden Mitgliedstaat freiwillig gestalten. Auch andere Maßnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf freiwillige Basis gestellt, etwa ein digitales Portal oder ein unabhängiger Vermittler, der zwischen Zivilgesellschaft und Projektierern erneuerbarer Energien vermitteln soll – während die Kommission sie verpflichtend vorgeschlagen hatte.

Die Kommission hatte zudem vorgeschlagen, auch für Netzanschlussbegehren eine Genehmigungsfiktion vorzusehen, falls die Netzbetreiber die Fristen nicht einhalten; die Mitgliedstaaten wollen in diesem Fall jedoch keine stillschweigende Zustimmung gelten lassen.

In einem Punkt gehen die Mitgliedstaaten über den Kommissionsvorschlag hinaus: Sie wollen Strominfrastruktur nicht nur von den Umweltverträglichkeitsprüfungen der Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und zum Schutz wildlebender Vögel freistellen, sondern zum Teil auch von den Prüfungen nach der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie zur Bodenüberwachung und Bodenresilienz sowie der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
Die Mitgliedstaaten haben außerdem einige der von der Kommission vorgeschlagenen Fristen verlängert.

Das Parlament ist in den Verhandlungen zur Permitting Directive weit fortgeschritten, hat aber nicht wie geplant diese Woche eine Ausschuss Abstimmung abhalten können, da noch immer keine Einigung erzielt werden konnte. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren und noch ist eine Ausschuss-Abstimmung für den 2 Juli angesetzt, allerdings setzt das voraus dass Unterhändler*innen sich auf einen stabilen Text bis morgen Freitag den 26. Juni einigen können.