Diese Woche steht die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt: Am Mittwoch treffen sich Industrievertreter*innen und Staats- und Regierungschef*innen beim Industriegipfel in Antwerpen, am Donnerstag folgt ein Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschef*innen im Schloss Alden Biesen.
Michael Bloss (Klima- und Industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament) kommentiert:
„Der europäische Emissionshandel darf bei Merz und Co. nicht auf der Speisekarte stehen, sonst stehen Planungssicherheit und wirtschaftlicher Erfolg von Unternehmen, die in Klimaschutz investiert haben, auf dem Spiel. Wer die Axt an den Emmissionshandel anlegt, zerstört das größte marktwirtschaftliche Instrument für Klimaschutz und langfristige Investitionen in die Transformation.
Echte Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht durch Deregulierung und Demokratieabbau, sondern durch eine gemeinsame europäische Industriepolitik, durch Leitmärkte für in Europa hergestellte Produkte. Damit Europa Industriestandort bleibt, braucht es ein paar der Instrumente, die China und die USA schon heute anwenden.
Merz und Meloni dürfen auf dem Gipfel nicht das Playbook von Donald Trump kopieren: Demokratieabbau im Namen der Entbürokratisierung. Wir haben in den USA gesehen, wohin das führen kann. Diesen Weg dürfen wir in Europa nicht gehen."
Kurzanalyse
Wettbewerbsfähigkeit der EU: aber bitte richtig
Diese Woche geht es in Belgien um die Wettbewerbsfähigkeit der EU, und das nicht in Brüssel, sondern in Antwerpen und Alden Biesen:
Am Mittwoche den 11.02 treffen sich, wie schon vor 2 Jahren bei dem Antwerpengipfel, Repräsentanten der großen europäischen Firmen unter der Schirmherrschaft des belgischen Premierministers Bart De Wever in Antwerpen. Geladen sind auch einige Staats-und Regierungschef*innen, unter anderem Friedrich Merz, sowie Kommissionspräsidentin Von der Leyen, ihre für Wettbewerbsrecht zuständige Vizepräsidentin, Theresa Ribeira und ihre Kommissare für Industrie, Stéphane Séjourné und Klima, Wobke Hoekstra. Hauptthemen sind “Made in Europe”, Handel und Energiepreise. Allerdings können wir auch einen Ruf nach weiteren Deregulierungsmaßnahmen (Omnibusvorschlägen) sowie Abschwächungen des europäischen Emissionshandels erwarten.
Am Donnerstag, den 12.02. treffen sich Staats-und Regierungschef*innen im Schloss Alden Biesen im Beisein der Ökonomen Enrico Letta und Mario Draghi, um die Konsolidierung des Binnenmarktes und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu besprechen. Die zwei Hauptdiskussionsstränge werden sich um Handel und Binnenmarkt drehen, aber auch die “Made in Europe” Kriterien sollen hier eine Rolle spielen. Die deutsche Bundesregierung spricht sich derzeit gegen neue Regelungen aus, die der Industriekommissar für einige Marktsegmente der Zukunftstechnologien geplant hat.
Entbürokratisierung oder Deregulierung?
Kanzler Merz hat seine Position bereits in einem Brief mit der rechtsgerichteten italienischen Regierungschefin Meloni deutlich gemacht. Sie fordern:
Ein Grundsatz der Diskontinuität soll der Kommission vorschreiben, regelmäßig alle Gesetzesvorschläge zurückzuziehen, die nicht mehr der “aktuellen politischen Zielsetzung” entsprechen. Außerdem solle die Kommission generell so viele Vorschläge wie möglich zurückziehen.
Eine sogenannte “Notbremse” soll es möglich machen, in Verhandlungen direkt einzugreifen, wenn “ernste Bedenken” bestehen, dass neuer Verwaltungsaufwand für Firmen oder Verwaltungen geschaffen wird.
Beides sind gravierende Eingriffe in den bestehenden Gesetzgebungsprozess, und die Gewaltenteilung zwischen Mitgliedstaaten, Kommission und Parlament, wie sie in den EU Verträgen festgeschrieben sind.
Im Namen des Bürokratieabbaus werden in der EU momentan eine Vielzahl an Gesetzen, die zum Teil gerade erst in Kraft getreten sind, geändert. Mit sogenannten “Omnibusvorschlägen” werden mehrere existierende Gesetze in einem gebündelten Gesetzgebungsverfahren verändert, ohne die sonst notwendige individuelle Folgenabschätzung. Zehn solcher Omnibusvorschläge wurden letztes Jahr entweder bereits beschlossen oder von der Kommission vorgestellt und werden derzeit noch von Mitgliedstaaten und Parlament verhandelt. In manchen Fällen, wie dem CBAM, führen solche Vorschläge tatsächlich zu willkommenem Bürokratieabbau. Bürokratische Prozesse zu entschlacken und Prinzipien zu schaffen, nach denen beispielsweise eine einzige Anlaufstelle für Genehmigungsverfahren oder anderweitige Anträge zuständig ist, ist durchaus erstrebenswert. Allerdings führen grundsätzliche Veränderungen von erst kürzlich verabschiedeten Gesetzen zu Diskontinuität und können zu Instabilität im Markt führen. Um wichtige Investitionen in die europäische Wirtschaft zu sichern, brauchen wir aber Planungssicherheit und einen sicheren Rechtsrahmen.
Ein wichtiges Beispiel hier ist der Europäische Emissionshandel: die letzte Reform trat 2023 in Kraft und muss seit Januar letzten Jahres (2024) angewandt werden. Ein klarer Kalender für das schrittweise Herunterfahren von gratis Verschmutzungszertifikaten, sogenannten freien Zuteilungen, in Parallel zu dem Aufbau des Grenzausgleich-Mechanismuses wurde hier festgeschrieben. Kaum ein Jahr später werden Rufe laut, diesen Kalender infrage zu stellen. Unternehmen, die in eine klimaneutrale Wirtschaft investieren und ihre Produktion umstellen, müssen sich aber auf den festgeschriebenen Kalender verlassen können. Der Aktienkurs von Heidelberg Materials hat dies letzte Woche schmerzhaft deutlich gemacht.
Europäische Wirtschaft stärken und Leitmärkte schaffen
Eine europäische Präferenz in gezielten Marktsegmenten wird in großen Teilen der europäischen Wirtschaft sowie den Gewerkschaften positiv bewertet. Nur in Deutschland ist der Widerstand groß. In dem europäischen Rechtsakt zur industriellen Beschleunigung (kurz: IAA) dass derzeit vom französischen Industrie-Kommissar Séjourné vorbereitet wird, soll gezielt die Produktion von einigen Produkten, wie Bestandteile von Solaranlagen oder Batterien, die im Rechtsrahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien (NZIA) als strategisch identifiziert wurden, in Europa gefördert werden. Zu diesem Zweck soll eine europäische Präferenz in öffentlichen Ausschreibungen geschaffen werden. Diese soll allerdings ausgesetzt werden, wenn das europäische Produkt 25% oder 30% teurer wäre als ein im Ausland produziertes. Um der Marktrealität gerecht zu werden, will die Kommission sich das Recht reservieren, Güter oder Bestandteile aus Drittstaaten als “in-der-EU-Hergestellt” (deemed of European origin) auszuweisen. Damit bleiben die Anforderungen flexibel und stellen weder europäische Hersteller noch die öffentliche Hand vor unüberwindbare Hürden. Stattdessen soll der IAA grüne Leitmärkte in Europa schaffen und die Produktion von Zukunftstechnologien “made in Europe” gezielt stärken.
Eine Wehrhafte Handelspolitik
Im geplanten Industrie-Gesetz soll auch die ausländische Direktbeteiligung in europäischen Unternehmen in aufstrebende strategische Schlüsselsektoren begrenzt werden. In diesen Sektoren soll die Firmenkontrolle (über 49% der Firmenanteile oder Stimmrechtsanteile) nicht an ausländische Investoren übergeben werden können. Auch sollen ausländische Firmen in ausgewählten Sektoren joint ventures mit europäischen Firmen eingehen und ihr Know-how und ihr intellektuelles Eigentum mit europäischen Partner teilen, wenn sie in Europa produzieren wollen. Nach den Plänen der Kommission, sollen außerdem mindestens 50% der Beschäftigten aus der EU stammen und ausländische Firmen müssen 1% ihrer globalen Forschungs-und Entwicklungsinvestitionen in Europa tätigen. Firmen in Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen hat, sind von den oben genannten Regelungen ausgenommen.