Falsches Signal zur falschen Zeit für Gebäude und Verkehr

29.04.2026

Das Europäische Parlament stimmt heute voraussichtlich positiv über eine weitreichende Abschwächung des Emissionshandelssystems für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen ab.

Michael Bloss (Klima- und Industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament) kommentiert:

"Ausgerechnet bei Gebäuden und Verkehr, den beiden Sektoren mit der tiefsten fossilen Abhängigkeit, sendet Europa hiermit das völlig falsche Signal. Statt Planungssicherheit für die Energiewende, für E-Autos und Wärmepumpen zu schaffen, öffnet sie die Tür zurück zu Gasheizungen und Verbrennern,Wer in Deutschland auf den Europäischen CO2-Preis gehofft hat, muss umplanen: Der ETS II wird ausgehöhlt und verschoben. Ein zentrales Instrument der Klimapolitik wird zum zahnlosen Tiger degradiert.

Die Verschiebung und Deckelung des ETS II bedeuten für Deutschland einen auf lange Zeit festgeschriebenen niedrigen CO2-Preis. Deshalb muss die Überführung des deutschen Emissionshandelssystems in das Europäische gestoppt werden, sonst gefährdet das Zukunftsinvestitionen und Geschäftsmodelle in Deutschland.

Besonders problematisch ist das Timing. Parallel werden die Flottengrenzwerte aufgeweicht und das Gebäudeenergiegesetz zerlegt. Es wird nicht an einer Stelle nachgelassen und an anderer kompensiert, sondern überall gleichzeitig abgebaut. Dabei müssen wir gerade jetzt im Eiltempo elektrifizieren.


Das europäische Klimagerüst ist mittlerweile so wackelig, dass jeder weitere Eingriff ein Einsturzrisiko darstellt. Eine Folgenabschätzung hat die Kommission dafür nicht einmal vorgelegt.
"

Hintergrund

  1. Worüber stimmt das Europäische Parlament heute ab?

Das Europäische Parlament stimmt heute über eine Änderung am Emissionshandelssystem für die Bereiche Straßenverkehr, Gebäude und kleine Industrieanlagen ab (ETS2). Ursprünglich sollte dieses CO2-Bepreisungssystem 2027 starten; der Beginn wurde aber als Teil der Einigung zum europäischen 2040er-Klimaziel Ende letzten Jahres um ein Jahr verschoben.

Das Parlament entscheidet heute über eine weitere Abschwächung: Dabei geht es um Änderungen an der sog. Marktstabilitätsreserve (MSR). Zusätzlich zu der gesetzlich vorgegebenen Zertifikatemenge, die jedes Jahr versteigert wird, enthält die MSR 600 Millionen Zertifikate, die nach einem regelbasierten Mechanismus ausgeschüttet werden können, um die CO2-Preise zu dämpfen. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen die Regeln so geändert werden, dass der Preis nicht über inflationsindexiert 45 Euro steigen wird. Das würde rund 300 Mt zusätzliche CO2-Emissionen bedeuten - das entspricht knapp der Hälfte der jährlichen deutschen Emissionen.

2.    Was hat die Kommission konkret vorgeschlagen?

Auf Druck von 16 Mitgliedsstaaten, die Ende letzten Jahres einen Brief an die Kommission verfassten, legte die Kommission mehrere Änderungsvorschläge vor, um die Ausschüttungsmenge der Zertifikate zu erhöhen:

•    Erhöhung der Ausschüttung bei einer Preisüberschreitung von 45€ (2020)/t CO2. Bei der Nach den derzeitigen MSR-Regeln werden maximal 20 Millionen Zertifikate pro Jahr freigegeben. Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Freigabehäufigkeit auf zweimal pro Jahr und die Verdopplung der Anzahl der freigegebenen Zertifikate von 20 auf 40 Millionen könnte die MSR jährlich bis zu 80 Millionen Zertifikate freigeben - das wäre eine Vervierfachung der ursprünglich vorgesehenen Menge.

•    Löschung der sog. “Sunset Clause”: Derzeit gilt, dass die 600 Millionen Zertifikate, die in der MSR gehalten werden, nur bis zum 31. Dezember 2030 gültig sind; danach werden die nicht aus der Reserve freigegebenen Zertifikate gelöscht. Die Kommission hat vorgeschlagen, diese Löschungsklausel abzuschaffen.

•    Frühere Ausschüttung bei Zertifikatsknappheit: Nach dem derzeitigen System greift die MSR nur ein, wenn der TNAC (Total Number of Allowances in Circulation) außerhalb des Bereichs von 210 bis 440 Millionen liegt, und jede Intervention erfolgt einmalig mit einer festen Menge von 100 Millionen Zertifikaten. Die Reform sieht vor, dass die MSR bereits dann mit der Freigabe von Zertifikaten beginnt, wenn sich der TNAC der unteren Schwelle nähert (ab 260 Millionen) – allerdings schrittweise.

3.    Welche Änderungen will das Parlament am Kommissionsvorschlag vornehmen?

Die Abstimmungsvorlage für heute ist weitgehend deckungsgleich mit dem Kommissionsvorschlag. Die Unterschiede betreffen

•    die sog. “Sunset”-Clause: Das Parlament will diese beibehalten, allerdings soll sie zu einem späteren Zeitpunkt greifen. Demnach würden 50% der Zertifikate Anfang 2034 und 50% der Zertifikate Anfang 2036 gelöscht.
•    den Zeitpunkt, ab dem Zertifikate bei Preisen über 45€/t CO2 ausgeschüttet werden: Das soll nach der Parlamentsvorlage bereits nach einem Monat statt nach zwei erfolgen.
•    Erwägungsgründe, die die Notwendigkeit von zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen und die Stärkung des Klimasozialfonds betonen.
•    einen Erwägungsgrund, der die Kommission dazu auffordert, bis 2027 eine Folgenabschätzung zu weiteren Preissenkungsmaßnahmen vorzulegen, inkl. einer temporären Ausnahme des Gebäudesektors von der CO2-Bepreisung.

4.    Was bedeuten die Vorschläge für den Klimaschutz?

Die Kommission hat weder für die Verschiebung des ETS2 um ein Jahr noch für die MSR-Änderungen Folgenabschätzungen vorgelegt.


Durch die MSR-Änderungen dürften sich aber etwa 300 Mt zusätzliche CO2-Emissionen ergeben. Denn auf Basis der geltenden Regeln würden nur rund die Hälfte der 600 Millionen Zertifikate aus der MSR auf den Markt kommen; durch die Erhöhung der Ausschüttungsraten und die Löschung der “Sunset-Clause” würden aber letztlich alle 600 Millionen Zertifikate freigegeben (nach dem Parlamentsvorschlag etwas weniger, rund 540 Millionen Zertifikate).


Besonders problematisch ist, dass parallel Verhandlungen über eine Aufweichung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw stattfinden und auch die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) wiederholt angegriffen wird. Auf nationaler Ebene steht zudem das Gebäudeenergiegesetz vor einer massiven Aufweichung. Die Abschwächung des ETS2 wird also klimapolitisch nicht ausgeglichen, sondern an weiteren Stellen verstärkt.

5.    Was bedeuten die Vorschläge für die Höhe der CO2-Preise?

Auch dazu fehlt eine Folgenabschätzung der Kommission. Projektionen von CO2-Preis-Analysten deuten auf eine Senkung des CO2-Preises durch die Vorschläge hin - bzgl. der konkreten Höhe liegen sie aber recht weit auseinander. Die Schwierigkeit besteht darin, aus höheren CO2-Preisen resultierende Verhaltensänderungen vorherzusagen. Zudem sind Annahmen notwendig, inwieweit andere Klimaschutzmaßnahmen, die die Nachfrage nach fossilen Energien und damit die CO2-Preise senken könnten, bis 2030 beibehalten, verwässert oder verstärkt werden.


Für Deutschland gilt bis 2028 ohnehin die nationale CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Aktuell liegt der CO2-Preis in einem Korridor zwischen 55 und 65€/t CO2 und damit bereits über dem Niveau von 45€/t CO2, das der politischen Einigung zum ETS2 zugrunde lag. Um einen klimapolitischen Rückschritt in Deutschland zu vermeiden, hat der Expertenrat für Klimafragen die Bundesregierung daher aufgefordert, einen nationalen CO2-Mindestpreis einzuführen, der den CO2-Preis nach unten absichert. Großbritannien hat dies beim ETS1 erfolgreich getan.

6.    Was sind die nächsten Schritte?

Der Europäische Rat hat den Kommissionsvorschlag bereits im Februar ohne Änderungen angenommen. Falls das Parlament dem Vorschlag heute zustimmt, schließen sich in den nächsten Wochen Trilogverhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament an.