Baden-Württemberg auf 1,5-Grad-Klimakurs!

Dieser Koalitionsvertrag trägt eine klare grüne Handschrift. Wir wollten das Klimamusterland und jetzt bekommen wir es auch. Bis Ende des Jahres leiten wir das Klimasofortprogramm mit der Vergabeoffensive für 1.000 neue Windkraftanlagen im Staatsforst, der Schaffung eines Rat der Klimaweisen und einem CO2-Schattenpreis von 180 Euro für Bau und Sanierung, ein.

Parallel arbeiten wir am neuen Klimaschutzgesetz mit klarem 1,5-Grad-Klimapfad, der uns zur Klimaneutralität bis spätestens 2040 führt. Das schaffen wir durch einen massiven Ausbau der Erneuerbaren, zum Beispiel durch die Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäude und Dachsanierungen. Die Eckpfeiler für die Industrie werden damit gesetzt.

Mobilität wird jetzt konsequent neu gedacht, indem der öffentliche Nahverkehr in den Mittelpunkt, noch günstiger und durch Investitionen noch besser wird. Ich gebe der jungen Generation, zu der ich mich selber zähle, ein Versprechen, dass ich alles versuchen werde, Baden-Württemberg zum Klimamusterland machen. Ab nächster Woche gilt es die Vorhaben konsequent und sauber abzuarbeiten. Die Klimakrise und der notwendige industrielle Umbau erlauben uns kein weiteres Abwarten.

Hintergrund

Rolle Michael Bloss bei den Verhandlungen

Als Landesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen BW und als klimapolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament war Michael Bloss von März 2020 federführend mit dabei. Er koordinierte die Facharbeitsgruppe Klima- und Artenschutz im Wahlprogramm-Verfahren, deren inhaltliche Ausarbeitung zum Entwurf der Klimapunkte für das Wahlprogramm von März bis Mai 2020 lief.

Im Herbst 2020 war er dann zuständig für die Verhandlungen zu Änderungsanträgen seitens der Basismitgliedschaft. Im April war er Teil des grünen Verhandlungsteams für das Kapitel zu Klimaschutz, Energiepolitik, Umwelt-, Natur- und Artenschutz für den Koalitionsvertrag mit der CDU.

Was kam bei den Verhandlungen raus?

Klar ist, dass Baden-Württemberg in den Bereichen Klima, Energie und Industrie begrenzte Handlungsspielräume hat – umso wichtiger ist es also, die vorhandenen Spielräume gänzlich auszuschöpfen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Bereich Klimaschutz und Energiewende des Koalitionsvertrags für Baden-Württemberg:

Bis Ende des Jahres das Klimasofortprogramm mit 17 Maßnahmen einleiten

  • Eine Vergabe-Offensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung. Damit können bis zu 1.000 neue Windräder entstehen. Bislang blockierte in der letzten Legislaturperiode das vom CDU-geführten Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz;
  • Nutzung landeseigener Gebäude und Grundstücke für Freiflächen-, Dachflächen und Fassaden-Photovoltaik;
  • Klimavorbehalt für neue und fortzuschreibende Förderprogramme;
  • Einführung eines CO2 Schattenpreis von 180€ für die Sanierung und den Neubau von Landesliegenschaften und Sanierungsoffensive für landeseigene Gebäude;
  • Einführung eines Rats der Klimaweisen (unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das die Landesregierung und den Landtag berät und einen Klimabericht erstellt in dem die Klimaschutzaktivitäten des Landes bewertet und Maßnahmen vorgeschlagen werden);
  • Prüfung zur Einführung eines CO2-Budgets für Baden-Württemberg auf Basis der entsprechenden Arbeiten des Weltklimarats und des Sachverständigenrats für Umweltfragen;
  • Ausrichtung der Finanzpolitik des Landes auf das 1,5-Grad-Ziel;
  • Einsatz für den Kohleausstieg bis 2030;
  • uvm.

Längerfristige Maßnahmen und Zielsetzungen

  • Bis Ende 2022 das Klimaschutzgesetz novellieren:
    • ambitionierte Minderungs- & Sektorziele anhand des 1,5-Grad-Klimapfads festlegen;
    • Erreichen der Klimaneutralität entlang dieses 1,5-Grad-Pfades bis spätestens 2040;
    • Ausweitung der Solarpflicht auf neue Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden (Wohn- und Gewerbegebäude);
    • Eine rechtliche Verankerung und Regionalisierung eines 2 % Mindest-Flächenziels für Windenergieanlagen & Solar-Freiflächenanlagen;
    • Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für Kommunen;
    • Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes.
  • Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept weiterentwickeln, u.a. mit Darstellung der Sektorziele als kumulierte CO2e-Emissionen;
  • Klimaschutz in der Verwaltung verankern;
  • Einsatz für eine deutliche Steigerung des CO2-Preises auf Bundesebene;
  • uvm.