Hintergrund zum IAA
Das EU-Gesetz zur Beschleunigung der Industrie ist ein zentraler Baustein des Clean Industrial Deals, dem Aushängeschild der zweiten von der Leyen Kommission. Neben dem Gesetz zur Förderung der Netto-Null-Technologien (Net Zero Industry Act) hat dieses Gesetz zur Beschleunigung der Industrie das Zeug, den Anfang einer europäischen Industriepolitik einzuläuten.
Der Gesetzesvorschlag hätte bereits Ende letzten Jahres vorgestellt werden sollen, und wurde zweimal verschoben, unter anderem weil die deutsche Bundesregierung sich stark gegen europäische Maßnahmen zum Schutz der heimischen Produktion in Form von einem “Made in Europe” Kriterium in öffentlichen Ausschreibungen ausgesprochen hatte.
Das EU-Gesetz zur Beschleunigung der Industrie konzentriert sich auf Sektoren, die strategische Bedeutung für die gesamte Wertschöpfungskette in Europa haben: energieintensive Industrie, die Herstellung von Netto-Null-Technologien und die Automobilindustrie.
Es führt erstmals eine Präferenz für heimische Produkte, ein sogenanntes “Made in Europe” Kriterium ein. Das ist ein Paradigmenwechsel. Allerdings werden die genauen Modalitäten, was genau als in der EU produziert gelten soll, noch nicht festgelegt. Sie sollen später in einem delegierten Rechtsakt von der Kommission festgelegt werden. Strittig ist vor allem, welche Drittstaaten als sogenannte „trusted partners" eingestuft werden. Die Produkte der “trusted partners” würden in öffentlichen Ausschreibungen behandelt, als wären sie in der EU hergestellt. Streit um diesen Punkt hat bereits mehrfach zu Verzögerungen des Gesetztes geführt, die Deutsche Regierung wehrt sich gegen ein Made in Europe Kriterium, während Frankreich sich bereits seit Jahren für eine Unterstützung der heimischen Produktion einsetzt.
Außerdem schärft das Gesetz die Handelspolitik nach, um heimische Unternehmen besser vor Übernahmen aus Drittländern zu schützen.
Das EU Gesetz zur Beschleunigung der Industrie setzt auch ein übergeordnetes Ziel, dass bis 2035 die heimische Fertigungsindustrie der EU mindestens 20 % des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmachen soll.
Das Gesetzt beinhaltet außerdem Maßnahmen, die Genehmigungsverfahren durch digitale Zugangsstellen und sogenannte “Beschleunigungsgebiete” (acceleration areas) vereinfachen und beschleunigen sollen.
Was steht drinnen:
1. Netto-Null-Technologien:
Netto-Null Technologien stehen vor Wettbewerbsherausforderungen und erheblichen Schwachstellen in der Lieferkette. China hat über 80 % der Produktionskapazität für wichtige Technologien wie Batterien und Photovoltaik, einschließlich Solarwechselrichtert. Gleichzeitig sind diese Technologien wichtig für die Wirtschaftswende hin zu einer klimaneutralen und unabhängige Wirtschaft.
Auch hier wird ein “Made in Europe” Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen eingeführt. Die Kriterien gelten für Batteriespeicher, Solar PV, on-und offshore Windanlagen, Wärmepumpen und Atomspaltung. Die Kriterien werden für jede Technologie einzeln festgelegt und sollen alle 3 Jahre auf ihre Wirkung getestet werden.
Die Kriterien müssen nicht angewandt werden, wenn:
- Die Produkte nicht oder nicht in ausreichendem Maße in Europa produziert werden oder der Wettbewerb durch die Anwendung der Kriterien völlig unterbunden würde.
- Die durch die Kriterien anfallende Kostensteigerung 25% übersteigt
- Die Anwendung der Kriterien eine Verzögerung von über 7 Monaten zufolge hätten
Das Gesetz zur Beschleunigung der Industrie überarbeitet die bereits bestehenden Voraussetzungen für Auktionen von Erneuerbaren und Wasserstoff im Net Zero Industry Act:
- Zusätzlich zu den bereits bestehenden Nachhaltigkeits-und Resilienzkrieterien soll nun auch die EU Herkunft für Wasserstoff, Solar PV, Wind und Batteriespeicher eingeführt werden.
- Außerdem soll das Volumen der jährlich versteigerten erneuerbaren Energien, die Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien unterliegen, erhöht werden. Von „mindestens 30 % oder mindestens 6 GW“ auf „mindestens 40 % oder mindestens 8 GW“. Hier wird aber auch hinzugefügt, dass die Anwendung dieser Regelung keine Verzögerung von über 7 Monaten verursachen darf. Die im Net Zero Industry Act verankerte Kostenbremse von 15% pro Auktion soll auf 20% erhöht werden.
- Auch die Anwendung des Kriteriums der Cybersicherheits-Präqualifizierung soll auf das gesamte Volumen der versteigerten erneuerbaren Energien ausgeweitet werden.
Vorschriften für Stromnetztechnologien sollten ursprünglich auch Teil des Gesetzes sein, wurden aber aufgrund rasant steigender Kosten, anhaltenden Lieferungsengpässe und vollen Auftragsbüchern der Produzenten aus der letzten Version des Gesetzes gestrichen.
2. Energieintensive Industrie:
Die energieintensive Industrie, Stahl, Zement, Chemie und Aluminium müssen modernisiert und dekarbonisiert werden, gleichzeitig stehen sie in hartem internationalen Wettbewerb. Sie sind das Rückgrat der europäischen Wertschöpfungskette und schaffen hochwertige Arbeitsplätze. Das EU Gesetz zur Beschleunigung der Industrie zielt darauf ab, Leitmärkte für kohlenstoffarme Produkte zu schaffen und eine EU Präferenz in der öffentlichen Beschaffung dieser Güter einzuführen.
China und die USA nutzen öffentliche Ausschreibungen schon lange, um die heimische Industrie zu stärken. Die USA haben beispielsweise bereits seit 1933 sogenannte Local-Content-Vorgaben (im Rahmen des Buy American Act). Diese wurden insbesondere 2021 unter der Joe Biden-Administration mit dem IRA verschärft. Die vorgeschriebenen Inlandsanteile werden dabei schrittweise erhöht: auf 60 % (2022), 65 % (2024) und 75 % (2029).
Öffentliche Ausschreibungen in Europa wurden bisher vor allem über Preiskriterien verteilt. Das soll sich nun ändern. “Inländische Produkte” sollen in Zukunft eine Präferenz bekommen. Allerdings nur, wenn eine dadurch verursachte Preissteigerung des Auftrags 25% nicht übersteigt.
Die Kommission soll außerdem bemächtigt werden per delegierten Rechtsakt, ein Klassifizierungssystem für kohlenstoffarme Produkte zu erstellen.
In der Praxis sollten die Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe sicherstellen, dass in den nachgelagerten Sektoren Bau, Infrastruktur und Verkehr mindestens 25 % des Stahls kohlenstoffarm, 5 % des Betons kohlenstoffarm und aus der Union stammend und mindestens 25 % des Aluminiums kohlenstoffarm und aus der Union stammend sind.
Gleiches gilt für öffentliche Förderprogramme, die Haushalten oder Unternehmen zugutekommen, um den Bau oder die Renovierung von Gebäuden, Infrastruktur und das Leasing oder den Kauf von Kraftfahrzeugen zu unterstützen.Mindestens 45% der gesamten Gelder für staatliche Förderungen und Beihilfen in energieintensive Industrien und die Automobilbranche sollen so gestaltet werden, dass sie “Made in Europe” Kriterien und/oder oder den Anforderungen an einen niedrigen Kohlenstoffgehalt erfüllen.
3. Automobilindustrie
Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie, ein Symbol für die industrielle Führungsrolle der EU, hat deutlich nachgelassen. Der Absatz von Autos in Europa liegt heute bei etwa drei Millionen Fahrzeugen weniger als noch im Jahr 2019. Zugleich geraten deutsche Hersteller ausgerechnet dort ins Hintertreffen, wo die Zukunft der Branche entschieden wird: im Export nach China. Ihr Marktanteil ist von 24 Prozent auf 15 Prozent zurückgegangen. Volkswagen, vor wenigen Jahren noch Marktführer, erreicht im Bereich der Elektroautos inzwischen nicht einmal mehr einen Prozent Marktanteil; und das in einem Markt, auf dem bereits mehr als jedes zweite neu zugelassene Fahrzeug elektrisch unterwegs ist. Dieser Rückgang bedroht Hunderttausende von Arbeitsplätzen und die Stabilität der industriellen Zukunft Europas.
Neben dem bereits im Dezember vorgeschlagenen Paket für den Automobilsektor führt das EU Gesetz zur Beschleunigung der Industrie auch hier “Made in Europe” Kriterien für öffentliche Beschaffungs- und Förderprogramme ein. Die sollen angewendet werden, wenn Autos (Elektroautos, Hybride und Brennstoffzellen Autos) geleast, gemietet oder per Mietkauf finanziert werden. Für kleine Elektrofahrzeuge und die Bedingungen für das Label „Made in EU“ im Rahmen der Super Credits für kleine emissionsfreie Fahrzeuge der neu in die Flottenziele für Autos eingeführt werden soll, gelten reduzierte Anforderungen.
Das Gesetz legt noch nicht final fest, welchen Kohlenstoffanteil der “grüne” Stahl erfüllen muss, um in Autos ab dem Jahr 2035 weiterhin entstehende Emissionen am Auspuff zu kompensieren. Das wird erst in einem delegierten Rechtsakt der Kommission festgelegt werden.
4. Selbstbewusste und realpolitische Handelspolitik:
Lange hat Europa auf Öffnung des eigenen Marktes gesetzt, um im Gegenzug Zugang zu Märkten in Drittstaaten zu bekommen. Europa setzt weiterhin auf internationale Zusammenarbeit und freien Handel. Allerdings beinhaltet das Gesetz zur Beschleunigung der Industrie neue und strengere Regelungen bezüglich Auslandsinvestitionen und Joint Ventures zum Schutz von Vermögenswerten und Unternehmen der Union in aufstrebenden strategischen Sektoren (Batterien, Elektromobilität und verwandte Technologien, Photovoltaik, Gewinnung, Verarbeitung und Recycling von Rohstoffen).
Ausländische Direktinvestitionen von mehr als 100 Mio. € durch Unternehmen aus Drittländern, die über mehr als 40 % der weltweiten Produktionskapazität verfügen, und die zum Erwerb oder zur Kontrolle eines Zielunternehmens führen (Kontrolle bedeutet mindestens 30 % der Anteile oder Stimmrechte am Zielunternehmen) sind ungültig sofern sie nicht ausdrücklich von der (von den Mitgliedstaaten benannten) Investitionsbehörde oder der Kommission genehmigt werden.
Damit Direktinvestitionen die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten können nur dann genehmigt werden wenn mindestens 5 der folgenden 6 Bedingungen erfüllt sind:
- Es darf keine Kontrollübernahme stattfinden. Keine Kontrolle über EU Unternehmen die ausländische Direktinvestition darf nur bis zu 49% der Anteile, Stimmrechte oder gleichwertige Rechte erwerben;
- Wenn ausländische Direktinvestitionen über ein Joint Venture mit inländischen EU-Unternehmen getätigt werden, dürfen nur 49% der Anteile, Stimmrechte oder gleichwertige Rechte von Unternehmen aus Drittländern übernommen werden
- In beiden Fällen muss eine effektive Beteiligung der EU Partnerunternehmen gewährleistet werden
- Vereinbarungen über die Lizenzierung ihrer IP-Rechte und den Austausch ihres Know-hows sowie den Schutz der IP-Rechte des Unionszielunternehmens;
- Verpflichtung, mindestens 1 % des jährlichen Bruttoumsatzes des Zielunternehmens für Forschungs & Entwicklung-Ausgaben in der Union aufzuwenden;
- Mindestens 50 % der Beschäftigten in der EU sind EU Bürger*innen und werden durch Schulungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen begleitet;
- Produkte, die von Unternehmen mit ausländischen Direktinvestitionen auf dem EU-Markt igebrachten werden müssen mindestens zu 30 % aus in der EU hergestellten Vorprodukten bestehen.
Diese Vorschriften sollen nicht auf Investitionen aus Drittstaaten angewendet werden, mit denen Freihandelsabkommen bestehen.