Eindämmung der Energiepreise – welche Optionen liegen auf dem Tisch?

Stromsparmaßnahmen

  • Die EU-Mitgliedsländer sollen 10 Prozent des gesamten Strombedarfs einsparen. Verbindlich ist dies allerdings nicht. Diese Vorgabe wird von den Mitgliedstaaten weiter verwässert, sie sollen jetzt nur noch Anstrengungen betreiben, 10 Prozent des Strombedarfs einsparen.  
  • Zu Spitzenzeiten, an denen Strom verbraucht wird, soll es aber eine verpflichtende Reduzierung um 5 Prozent geben. Bislang wollten die Mitgliedsländer nur freiwillige Zusagen machen. Hier scheint sich der Wind zu drehen. Sie wollen sich wohl doch dazu verpflichten.
  • Wie die Länder Strom einsparen, ist ihnen überlassen.

Gewinnlimit der Energieunternehmen (Revenue Cap)

  • Dieses Limit auf den Gewinn soll für inframarginal technologies gelten. Damit sind Technologien gemeint, die billiger sind als die letzte Technologie, die den Marktpreis bestimmt (Erneuerbare, Atomkraft, Abfall usw. - eigentlich alles außer Kohle und Gas).
  • Dieses Limit soll bei 180 Euro liegen.
  • Dem stimmen die Mitgliedstaaten im Prinzip zu, wollen aber nur 90 Prozent der Gewinne mit diesem Limit belegen. Zudem wollen sie von der Kommission weitere Leitlinien zur Anwendung des Gewinnlimits und nehmen bereits selbst einige Änderungen vor:
    • Stromgewinnung aus Torf soll nun auch einem Gewinnlimit ausgesetzt werden.
    • Stromgewinnung aus Steinkohle kann auch einem Gewinnlimit ausgesetzt werden – das allerdings höher als 180 Euro pro MWh sein müsste, um höhere Produktionskosten bei dieser Technologie zu berücksichtigen.
    • Mitgliedstaaten sollen es außerdem offenbleiben, ein anderes Gewinnlimit festzulegen, falls Produktions-und Investitionskosten der Produzenten die 180 Euro übersteigen.
    • Installationen, die unter 1 MW installierte Kapazität haben, können von der Maßnahme ausgenommen werden, wenn diese einem zu hohen Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind (die Kommission hatte eine Grenze von 20 kW vorgeschlagen).
    • Die Mitgliedstaaten wollen nationale Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung beibehalten. Die Kommission hatte eine Harmonisierung der Maßnahmen vorgeschlagen, um den Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen zu ersetzen.

Solidaritätsabgabe

  • Die Kommission hatte vorgeschlagen besteuerbare Gewinne von Öl, Kohle und Gas-Konzernen, die im Steuerjahr 2022, 20 Prozent über dem Mittelwert der letzten drei Jahre lagen, mit 33 Prozent zusätzlich zu besteuern.
  • Auch hier stimmen die Mitgliedstaaten im Prinzip zu. Sie wollen aber die Berechnung über die letzten vier Jahre dehnen (einschließlich der besteuerbaren Gewinne in 2018) und sie lassen es offen, ob die Solidaritätsabgabe im Steuerjahr 2022 und/oder im Jahr 2023 angewandt wird.

Weitere Informationen

  • Der Kommissionsvorschlag beinhaltet keinerlei Maßnahmen zur Deckelung von Gaspreisen, obwohl einige Mitgliedstaaten im Rat auf einen solchen Gaspreisdeckel drängen.
  • In einem neuen Brief fordern jetzt 15 Mitgliedsländer einen Gaspreis Deckel beim Import-Gas. Damit wollen sie Lieferanten zwingen das Gas billiger zu verkaufen.
  • Wir erwarten weitere Optionen von der Kommission bis kommenden Freitag.