Erwartet unter Hochspannung: Die Elektrifizierungsstrategie der Komission

Am 17.07. stellt die Komission nach mehrmaliger Verschiebung ihren sogenannten "Electrification Action Plan" als Teil des Energiepakets vor, der laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auch ein bindendes Elektrifizierungsziel enthalten soll. Welche Form dieses Ziel tatsächlich annehmen wird, ist noch unklar. Michael Bloss, zuständiger Berichterstatter der Grünen im Europäischen Parlament für das europäische Netzpaket, kommentiert:

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert dazu:

Das Elektrifizierungsziel ist die richtige Antwort auf die Energiepreiskrise – aber als unverbindliche Absichtserklärung bleibt es ein Papiertiger. Strom aus Wind und Sonne erzeugen wir in Europa selbst, den Preis für Öl und Gas diktieren die Mullahs und Trump. Jede weitere Energiekrise in fossiler Abhängigkeit können wir uns schlicht nicht leisten.
Deshalb muss aus dem Ziel jetzt ein Gesetz werden. Europa braucht nicht die fünfte Mitteilung der Kommission zur Elektrifizierung, sondern verbindliche Vorgaben mit Instrumenten dahinter. Dass Strom in Deutschland vier Mal höher besteuert wird als Gas, ist eine Investitionsbremse per Steuerrecht. Gut, dass die Kommission hier endlich ansetzen will.


Absurd ist allerdings der Widerspruch im eigenen Haus: Mit der einen Hand legt die Kommission ein Elektrifizierungsziel vor, mit der anderen stumpft sie genau die Instrumente ab, die Elektrifizierung vorantreiben – vom Emissionshandel bis zu den Flottengrenzwerten.
Der CO2-Preis schiebt, die Elektrifizierung zieht. Ohne einander funktionieren beide nicht. Und die Einnahmen aus dem Emissionshandel sind der Katalysator, der die Modernisierung unserer Industrie erst bezahlbar macht.

Zum Hintergrund

Energiepaket

Am 17. Juli wird die Kommission ein Energiepaket verabschieden – die erste legislative Reaktion der Kommission auf die Energiepreiskrise, die nach der Schließung der Straße von Hormus entstanden ist. Das Energiepaket umfasst den Elektrifizierungs-Aktionsplan (Electrification Action Plan), der ein indikatives Elektrifizierungs-Ziel für die EU vorschlägt, sowie einen Legislativvorschlag zu Stromsteuern und Netzentgelten. Dieses Paket ist ein Vorbote für wichtige Legislativvorschläge im europäischen Energierecht: die Überarbeitung der Energiesicherheits Gesetzgebung, sowie der energiepolitischen Zielrahmen (Ziele für erneuerbare Energien, Energieeffizienzziel) für den Zeitraum nach 2030. Die entsprechenden Vorschläge der Kommission werden im Herbst dieses Jahres erwartet.

 

Der Elektrifizierungs-Aktionsplan

Der Elektrifizierungs-Aktionsplan ist ein zentraler Baustein des Clean Industrial Deal. Nachdem die Krise im Nahen Osten zur Schließung der Straße von Hormus geführt hatte, kündigte von der Leyen an, dass die Kommission noch vor dem Sommer ein Elektrifizierung Ziel vorlegen werde – als Antwort auf die stark steigenden Öl- und Gaspreise.

Die EU deckt über die Hälfte (rund 54%) ihres Energieverbrauchs durch importierte fossile Brennstoffe. In diesem Jahr haben wir bereits die zweite große Preiskrise bei fossilen Energieträgern seit 2022 erlebt. Diese Krisen haben eine erhebliche Lebenshaltungskosten Krise in der EU ausgelöst. Die Verbraucherpreise in der EU liegen 2025 rund 25–26 % höher als 2020. Die Energiekosten der EU für die Industrie sind etwa doppelt so hoch wie in den USA und rund 50% höher als in China. Die Abhängigkeit der EU von volatilen internationalen Märkten stellt eine erhebliche Bedrohung für ihre Wettbewerbsfähigkeit dar.

Wenn die EU langfristig bezahlbare und saubere Energie sicherstellen will, führt kein Weg an der Elektrifizierung vorbei. Der in der EU verbrauchte Strom wird praktisch vollständig im Inland erzeugt, und über 47% stammen aus erneuerbaren Quellen. Die Elektrifizierungsrate in der EU stagniert jedoch bei 23% und ist seit 2010 kaum gestiegen. In China liegt die aktuelle Elektrifizierungsrate hingegen bei 28 %, gegenüber nur 20 % im Jahr 2010.

Der Elektrifizierung Aktionsplan legt ein indikatives Elektrifizierung Ziel fest und geht auf die wichtigsten Hindernisse für die Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie ein. Die Kommission wird ein Zielspektrum vorschlagen, sie hatte bereits eine Elektrifizierungsrate von 32% bis 2030 sowohl im Clean Industrial Deal, als auch im Affordable Energy Action Plan als guten Indikator genannt. Für 2040 sieht der think thank “Strategic Perspectives” ein Elektrifizierungs Ziel von 50% als ambitioniert aber machbar an. Der Umweltverband Climate Action Network berechnet eine Elektrifizierungsrate von 69% in 2040 als notwendig, um den EU Anteil für das Pariser Klimaziel von 1.5°C einzuhalten.

Um das Ziel einer Treibhausgasminderung von 90% bis 2040 zu erreichen, muss die Stromnachfrage in der EU beispielsweise im Wohnsektor um 25% und im Industriesektor um 12% steigen, während sich der Verbrauch im Verkehrssektor bis 2040 verachtfachen sollte.

Es ist fraglich, ob ein übergeordnetes Elektrifizierung Ziel oder auch sektorielle Ziele tatsächlich für die nötige Beschleunigung sorgen können. Instrumente, wie die Flottengrenzwerte für Autos oder der ETS, die tatsächlich die Elektrifizierung der jeweiligen Sektoren vorantreiben, werden momentan stark abgeschwächt und geben so die falschen Investment Signale.

Die Kommission sieht unte anderem folgenden Hürden für die Elektrifizierung:

  • die Unsicherheit hinsichtlich der Einsparungen bei den Betriebskosten sowie das ungünstige Preisverhältnis zwischen Strom und fossilen Brennstoffen, das durch Besteuerung, Netzkosten und sonstige Abgaben verschärft wird;

  • die hohen Investitionskosten für die Anschaffung und Installation von Elektrifizierung Technologien im Vergleich zu ihren fossil betriebenen Konkurrenzprodukten;

  • die begrenzte Nachfrageflexibilität aufgrund unzureichender Rahmenbedingungen für deren Vergütung;

  • der Lock-in-Effekt, der durch die bestehende, auf fossilen Brennstoffen basierende Infrastruktur entsteht, sowie die Kosten für den Aufbau einer neuen Infrastruktur für die Stromnutzung;

  • die unzureichenden Speicher- und Netzkapazitäten, um erneuerbare Energien zu unterschiedlichen Zeitpunkten an die Verbraucher zu verteilen;

  • das nach wie vor unvollständige Angebot an Elektrifizierung Technologien, das nicht alle Formen der Nachfrage abdeckt;

  • Probleme entlang der Wertschöpfungskette, etwa der Mangel an Fachkräften und Kompetenzen im Installationsbereich oder das Risiko, das ein Industrieakteur eingeht, wenn er sich für einen anderen Energieträger entscheidet als seine Wettbewerber.

 

Rechtsvorschriften zu Energiesteuern und -tarifen

Einige der im Elektrifizierung Aktionsplan ermittelten Hindernisse für die Elektrifizierung werden durch einen gezielten Legislativvorschlag angegangen, der darauf abzielt, die Gesamtkosten des Energiesystems zu senken und den Grundsatz „Electrification First" in das Strommarktdesign einzuführen.

 

Strom muss weniger besteuert werden als Gas

In Deutschland sind die Steuern auf Gas viermal niedriger als auf Strom. Dies macht den Umstieg auf Strom finanziell weniger attraktiv. Die Kommission schlägt vor, dies zu ändern, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die Steuern auf Strom nicht höher sind als die Steuern auf Gas.

 

Flexible Netznutzung durch günstige Netzentgelte vergüten

Die Kommission schlägt bestimmte Bedingungen vor, die Netzentgelte künftig erfüllen sollten, um eine optimale Nutzung der bestehenden Netze zu fördern und netzdienliche Nutzer zu vergüten. Die Entgelte sollten beispielsweise Standort Signale geben (niedrigere Entgelte, wenn sich ein großer Industriekunde in der Nähe eines bestehenden Kraftwerks anschließt, oder umgekehrt) und zeitabhängige Elemente enthalten (wird in Stunden, in denen weniger Strom eingespeist wird, weniger Strom verbraucht, sollten die Nutzer durch niedrigere Entgelte belohnt werden).

 

Grundlagen schaffen für optimale Nutzung der Netze

Der Vorschlag der Kommission fördert außerdem den beschleunigten Ausbau intelligenter Netze und intelligenter Zähler (Smart Grids und Smart Meter). Zwar gibt es bereits Maßnahmen, die den Ausbau intelligenter Zähler vorschreiben, doch unterliegt dieser derzeit einer Kosten-Nutzen-Analyse. Die Kommission schreibt nun vor, dass bis 2030 50% der Endnutzer mit intelligenten Zählern ausgestattet sein müssen. ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, wird beauftragt, Empfehlungen zu Smart-Grid-Indikatoren auszuarbeiten.