EU-Emissionshandel massiv abgeschwächt

Michael Bloss, klima- und industriepolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert dazu:

Wer im Hitzesommer den Klimaschutz schwächt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Die Pläne der EU Kommission sorgen für gigantische Klimaverschmutzung und erlauben so viele zusätzliche Emissionen, wie Deutschland in knapp vier Jahren ausstößt. Die Rechnung dafür zahlen unsere Kinder mit Einschränkungen bei Lebensqualität, Gesundheit und Freiheit. Der Europäische Green Deal wird dramatisch ausgehöhlt, während die Erde brennt.

Die Schwächung des Emissionshandels schadet Unternehmen, die mit klimafreundlicher Produktion Arbeitsplätze und Wachstum schaffen. Wer bisher alles richtig gemacht hat, wird bestraft. Ob Milliarden investiert werden oder nicht, wird heute in den Vorstandsetagen diskutiert. Dieser Vorschlag hält Investitionen zurück und riskiert den Wirtschaftsstandort Europa.    

Gerade die Chemieindustrie ist in den letzten Jahren durch die Abhängigkeit von teuren Gas- und Ölimporten in Schieflage geraten. Diese Misere weiter zu verlängern, ist keine Lösung. Wir wollen die Unternehmen bei der Transformation unterstützen, mit Milliarden für konkrete Investitionen, statt Gratiszertifikaten. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel dürfen nicht mehr zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden, sondern müssen vollständig für Klimaschutz und Transformation ausgegeben werden.

Es ist überfällig, dass Privatjets genauso für Ihren CO2-Ausstoß bezahlen müssen. Dass normale Menschen für ihren Urlaubsflug den CO2-Preis bezahlen müssen, aber Privatjets nicht, war eine unhaltbare Situation. Gut, dass die EU Kommission hier auf unseren jahrelangen Druck reagiert hat. Ein einziger Privatjet-Trip verpestet das Klima mehr als die meisten Menschen in einem ganzen Jahr.

KURZZUSAMMENFASSUNG

 

  1. Weniger Klimaschutz. Der Reduktionsfaktor sinkt ab 2031 von 4,4 % auf 3,7 %, ab 2036 auf 1,7 %. Die Zertifikatemenge schrumpft dadurch viel langsamer. Laut Öko-Institut bedeutet das zu 1,4 Gt mehr CO2. So viel stoßen Deutschland, Frankreich und Italien in einem Jahr zusammen aus.

  2. Neue Zertifikate bis 2048. Ursprünglich war ein Auslaufen bis 2039 vorgesehen. Es gehen also 9 Jahre länger Emissionszertifikate auf den Markt.

  3. Einnahmen nicht mehr voll für Klimaschutz. Bisher sollten die Mitgliedstaaten 100 % der ETS-Einnahmen für Klimaschutz nutzen. Künftig sind nur noch 50 % zweckgebunden für Industrie und Energie. Der Rest „kann" für Klima verwendet werden, muss aber nicht. Zweckentfremdung, wie wir sie in Deutschland sehen, ist damit gedeckt.

  4. Mehr Gratiszertifikate für die Industrie. Über die freien Zuteilungen werden rund 10 Mrd. Euro bis 2030, 8 Mrd. danach ausgegeben. Der Ausstieg wird von 2034 auf 2038 verschoben.

  5. Investment Booster: 400 Mio. zusätzliche Zertifikate finanzieren die neue Dekarbonisierungsbank, erhöhen aber die Emissionen um 400 Mt.

  6. Flugverkehr nur halb erfasst: 22 statt 76 Mt CO2. Immerhin werden Privatjets endlich einbezogen.

 

Hintergrund ETS

Die EU-Kommission hat heute Mittag einen umfassenden Gesetzesvorschlag zur ETS-Reform veröffentlicht. Begleitet wurde dieser von einem Vorschlag zur Erhöhung der kostenlosen Zuteilung im ETS durch eine Veränderung der Benchmarks und einem Vorschlag zur Anpassung der Monitoringpflichten im Schiffsverkehr.

 

  1. Das Klimaschutzniveau wird abgeschwächt

Folgende Maßnahmen erhöhen die Gesamtzertifikatemenge im ETS:

  • Der Lineare Reduktionsfaktor (LRF), der die Geschwindigkeit angibt, mit der die jährlich zu versteigernde Zertifikatemenge reduziert wird, liegt nach geltender Rechtslage bei 4,3% und wird ab 2028 auf 4,4% angehoben. Damit würden im Zeitraum von 2031 bis 2040 noch Emissionsberechtigungen, die rund 3,5 Gt CO2 entsprechen, neu ausgegeben; ab 2039 würden keine neuen Zertifikate mehr in den Markt kommen. Die EU-Kommission schlägt nun vor, den LRF ab 2031 auf 3,7% und ab 2036 weiter auf 1,7% zu reduzieren. Das allein würde nach Berechnungen des Öko-Instituts zu 1,4 Gt zusätzlichen Emissionen führen - dies entspricht den jährlichen Emissionen von Deutschland, Frankreich und Italien zusammen. Neue Zertifikate würden damit bis zum Jahr 2048 auf den Markt kommen.

  • Bis zu 260 Millionen internationale Zertifikate sollen in den Markt integriert werden. Das bedeutet, dass innerhalb der EU weniger Klimaschutz geleistet werden muss. Für den Ankauf dieser Zertifikate sollen ETS-Einnahmen verwendet werden - es bleibt also auch weniger für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in der EU. Der Vorschlag sieht allerdings auch einen Fallback-Mechanismus vor: Sollte Ende 2033 ersichtlich werden, dass nicht ausreichend Zertifikate mit hoher Qualität zur Verfügung stehen, soll der LRF ab 2036 auf 2,7% gesetzt werden.

  • Für den Investment Booster sollen 400 Mio. Zertifikate aus einer bislang ungenutzten Reserve (sog. New Entrants’ Reserve) versteigert werden, um die Finanzierung der sog. Industrial Decarbonisation Bank zu finanzieren.

  • Die Integration von permanenten Negativemissionen steigert die Menge der zulässigen Gesamtemissionen um weitere 250 Mt. Diese sollen zwar durch die Negativemissionen ausgeglichen werden; es erscheint jedoch durchaus fraglich, ob eine derart hohe Menge an BECCS und DACCS tatsächlich realistisch erreichbar ist (im Impact Assessment der Kommission zum 90%-Ziel waren 60 Mt für das Jahr 2040 vorgesehen, d.h. ein Phase-in-Pfad müsste sehr früh starten).

 

Zusätzlich erhöht werden könnte die Zertifikatemenge durch einen bereits im April veröffentlichten Kommissionsvorschlag zur Anpassung der Markstabilitätsreserve, der sich noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindet. Demzufolge sollen künftig keine überflüssigen Zertifikate in der MSR mehr gelöscht werden. Das würde zu einer Akkumulation von rund 400 Mt zusätzlichen Zertifikaten in der MSR führen - Zertifikate, die schließlich auf den Markt kommen und so die Emissionen erhöhen könnten. Wie viele dieser Zertifikate tatsächlich auf den Markt kommen würden, hängt jedoch von den Ausschüttungsregeln ab. Auch hier schlägt die Kommission Anpassungen (Dynamisierung der Ausschüttung, Anpassung der TNAC-Berechnungsmethode und Absenkung der Zufuhrrate) vor, deren Auswirkungen noch zu prüfen sind.

 

  1. Unternehmen erhalten mehr kostenlose Zuteilungen

a) Sektoren, die durch CBAM geschützt werden

Nach geltender Rechtslage sollen die kostenlosen Zertifikate für Sektoren, die durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geschützt werden bis 2034 schrittweise abgebaut werden. Der Kommissionsvorschlag sieht nun vor, diesen Pfad bis 2038 zu verlängern. Die CBAM-Sektoren werden im Jahr 2028 nur 8,5 % ihrer Emissionen (statt 10 %), im Jahr 2029 19 % statt 22,5 %, im Jahr 2030 41 % statt 48,5 %, im Jahr 2031 52 % statt 61 % und 62,5 % statt 73,5 % im Jahr 2032, 73 % statt 86 % im Jahr 2033 und 85 % ihrer Emissionen bis Ende 2037 (statt 100 % ab 2034).

b) Sektoren, die nicht unter CBAM fallen

Diese Unternehmen erhalten zusätzliche kostenlose Zuteilungen im Wert von rund 10 Mrd. Euro bis 2030 und 8 Mrd. Euro nach 2030:

  • Bereits im Juni haben die Mitgliedstaaten ein Benchmark-Update beschlossen, demzufolge bei 14 Benchmarks künftig auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden sollen. Dies bedeutet, dass der Industrie mehr als 50 Millionen zusätzliche kostenlose Zertifikate im Wert von rund vier Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre zugeteilt werden. Benchmarks sind die EU-weiten Effizienzmaßstäbe für den Ausstoß der Industrieanlagen und entscheidend dafür, wie viele kostenlose CO₂-Zertifikate diese erhalten.

  • Darüber hinaus hat die EU-Kommission nun parallel zur ETS-Revision einen eigenständigen Vorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, die kostenlosen Zuteilungen für diejenigen Anlagen zu erhöhen, für die die Wärme- und Brennstoff-Fallback-Benchmarks gelten. Diese Anlagen erhalten weitere kostenlose Zuteilungen im Wert von sechs Milliarden Euro.

  • Die Kommission schlägt im Rahmen des ETS-Review zudem vor, nach 2030 sektorspezifische Fallback-Benchmarks einzuführen. Davon profitieren die Keramik-, Zucker-, Lebensmittel-, Papier- oder Chemieindustrie. Zudem soll die maximale Anpassungsrate für alle Referenzwerte nach 2030 auf 2 % pro Jahr gesenkt werden. Dies entspricht rund 51 Millionen zusätzlichen kostenlosen Zertifikaten im Zeitraum 2031–2040 (~8 Mrd. €).

Immerhin sollen ab 2031 alle kostenlosen Zertifikate neuen Investitionsauflagen unterliegen. 80 % werden nach der Verabschiedung durch den Unternehmensvorstand und der Veröffentlichung eines Investitionsplans zur Dekarbonisierung im Voraus kostenlos zugeteilt, die restlichen 20 % werden erst dann gewährt, wenn das zugesagte Emissionsminderungsniveau nachgewiesen wurde. Dies ist eine Abschwächung gegenüber der zuvor diskutierten Fassung, die ein Verhältnis von 2/3 im Voraus und 1/3 im Nachhinein vorsah. Auch die Einzelheiten dazu, wie ambitioniert der Investitionsplan zur Dekarbonisierung sein muss, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

  1. Eine Dekarbonisierungsbank für Investitionen

Teil des ETS-Vorschlags ist auch die Gründung der „Industrial Decarbonisation Bank“ mit einem geplanten Volumen von 100 Milliarden Euro ab 2028. Finanziert werden soll diese Bank zunächst über einen sog. „Investment Booster“. Dafür sollen 400 Millionen Zertifikate aus einer bisher ungenutzten Reserve (sog. New Entrants Reserve) bis 2030 versteigert werden; dabei soll ein Teil für Länder mit geringerem Einkommen aus dem Modernisierungsfonds reserviert werden. Das bedeutet allerdings auch, dass die Emissionsmenge um 400 Mt erhöht wird (s.o.).
Ab 2031 sollen Einnahmen aus der Versteigerung von weiteren 400 Mio. Zertifikaten für Ausschreibungsverfahren genutzt werden, bei denen CO₂-Differenzverträge oder CO₂-Prämien vergeben werden.

  1. Ausweitung des ETS auf einen größeren Anteil des Flugverkehrs

Derzeit werden nur Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vom ETS erfasst. Im Rahmen der letzten Revision wurde vereinbart, dass der ETS auch für Flüge gelten soll, die aus dem EWR in Drittstaaten starten, sofern das internationale Bepreisungssystem CORSIA keinen angemessenen Standard bietet. Beide in der ETS-Richtlinie festgelegten Bedingungen für diesen Standard sind nicht erfüllt. Trotzdem hat die EU-Kommission entschieden, nicht alle ausgehenden Flüge in den Gesetzesvorschlag einzubeziehen, was zusätzlich rund 76 Mt CO2 abgedeckt und zu Mehreinnahmen von fast 5 Mrd. Euro pro Jahr geführt hätte (ICCT 2026). Stattdessen sollen nur Flüge, die in Ländern im Umkreis von 5000 km (gemessen vom Zentrum Europas) landen, einbezogen werden, was lediglich zu einer zusätzlichen Abdeckung von rund 22 Mt CO2 führt (T&E 2026). Die zusätzlichen Einnahmen sollen zur Unterstützung der Industrie und zum Aufbau eines starken Marktes für in Europa hergestellte nachhaltige Flugkraftstoffe genutzt werden. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung stellt die Einbeziehung von Privatjets in den ETS dar.

  1. Schiffsverkehr: Der ETS wird auf kleine Schiffe ausgeweitet

Im Rahmen der Revision war die Kommission auch verpflichtet, die Ausweitung des ETS auf Schiffe unter 5000 GT zu prüfen und hat dies nun für Schiffe zwischen 400 und 5000 GT ab 2031 vorgeschlagen. Dadurch werden weitere 15 Mt CO2-Emissionen abgedeckt.
Zudem soll ein neuer Mechanismus für nachhaltige alternative Antriebe im Seeverkehr eingeführt werden, der sicherstellen soll, dass mehr Einnahmen in die Dekarbonisierung des Sektors zurückfließen.
Darüber hinaus sollen Schutzmaßnahmen gegen ein Umgehungsrisiko durch das Anlaufen von Häfen außerhalb Europas ergriffen werden (u.a. Erweiterung der Liste der gefährdeten Nachbarhäfen und Gewährung eines ETS-Rabattes in EU-Häfen auf der Grundlage des Anteils der umgeladenen Fracht).

  1. Abfallverbrennung soll schrittweise Teil des ETS werden

Die Kommission schlägt eine schrittweise Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen vor - allerdings nicht ab 2028, wie ursprünglich geplant, sondern erst schrittweise im Zeitraum 2031–2034. Müllverbrennung ist derzeit für jährlich 40 Mt CO2eq verantwortlich. Zugleich soll auch die kostenlose Zuteilung für Fernwärme über das Jahr 2030 hinaus verlängert werden  (~70 % der Müllverbrennungsanlagen).