Energiekrise: Rat einigt sich auf neues Maßnahmenpaket

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament kommentiert die Entscheidungen des heutigen Energierats:

Grünes Licht für den Erneurbaren-Turbo! Endlich ist die Überholspur für den Ausbau erneuerbarer Energien frei. Der Weg aus der Abhängigkeit von Putin und autokratischen Regimen sind die erneuerbaren Energien. Um vom astronomisch teuren Gas wegzukommen, müssen wir bis zum nächsten Winter den Ausbau von Sonne- und Windkraft voranbringen. Dafür schafft die EU die Voraussetzungen: Dach-Solaranlagen müssen innerhalb von einem Monat genehmigt werden, Windanlagen innerhalb von sechs Monaten. Die EU sorgt für bürgerfreundliche Prozesse und günstige erneuerbare Energie.

Endlich kommen die gemeinsamen Gaseinkäufe. Damit stellt sich die EU der Preistreiberei auf dem Gasmarkt entgegen. Anstatt die Preise in die Höhe zu treiben, werden gemeinsame Gaseinkäufe den Preis deutlich senken. Der europäische Zusammenhalt schont den Geldbeutel aller EU-Bürgerinnen und Bürger.

Rat einigt sich auf Booster für Erneuerbare und gemeinsame Gaseinkäufe

Heute von 9:00 - 15:00 Uhr trafen sich die EU-Energieminister*innen zu einem außerordentlichen Energierat, um weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise zu beschließen. Folgende Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren und für gemeinsame Gaseinkäufe wurden beschlossen.


Der Booster für Erneuerbare

Derzeit treibt der Gaspreis auch den Strompreis in die Höhe. Um die Energiepreise zu senken, muss Gas eingespart und durch den Ausbau von Erneuerbaren, vor allem zur Stromerzeugung, ersetzt werden.  

Bedauerlicherweise haben die Mitgliedstaaten den ursprünglichen Kommissionsvorschlag abgeschwächt und mehr Flexibilitäten eingebaut, sodass die Genehmigungsverfahren nun doch nicht ganz so schnell und ungehindert stattfinden können.


Was soll heute zu Genehmigungsverfahren beschlossen werden?

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern müssen innerhalb drei Monate genehmigt werden. Die Kommission hatte ursprünglich eine Einmonatsfrist vorgeschlagen.
  • Für Photovoltaikanlagen bis 50 Kilowatt soll es , wie von der Kommission vorgeschlagen, eine Einmonatsfrist geben. Gibt es in dieser Zeit keine Rückmeldung der Behörden, gelten die Anlagen nur dann als automatisch genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn ihre Kapazität die bereits bestehende, ans Netz angeschlossene Kapazität nicht überschreitet. Die Kommission hatte die Genehmigungsfiktion uneingeschränkt festlegen wollen. Außerdem räumen sich die Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, bestimmte Anlagen aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung oder aus Sicherheitsgründen von der Vereinfachung der Verfahren auszuschließen.
  • Beim Ausbau und Erneuerung von bestehenden Wind- und Solaranlagen (Repowering) sollen Genehmigungsprozesse inklusive der Erweiterung des Netzanschlusses und der Bewertung von Umweltauswirkungen auf sechs Monate gekürzt werden.
    • Wird eine Leistungserhöhung von weniger als 15 Prozent umgesetzt, soll der Netzanschluss sogar innerhalb drei Monate erfolgen. Auch hier hatte die Kommission nur einen Monat vorgeschlagen.
    • Beim Repowering von Solarparks sollen Naturschutz-und Ausgleichsanforderungen nicht erhöht werden, sofern die neue Anlage nicht mehr Fläche in Anspruch nimmt.
    • Bei Solarprojekten, die keine zusätzliche Fläche beanspruchen, will Brüssel die Umweltverträglichkeitsprüfung streichen.
  • Bei Wärmepumpen von bis zu 50 MWh soll der gesamte Prozess der Genehmigung einen Monat nicht überschreiten, bei Erdwärmepumpen sollen drei Monate nicht überschritten werden. Für kleinere Anlagen mit weniger als zwölf Kilowatt Leistung ist von einer Genehmigung für den Netzanschluss von vornherein auszugehen,


Übergeordnetes öffentliches Interesse

  • Die Begründung für die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren: der Ausbau der erneuerbaren Energien entspricht dem “übergeordneten öffentlichen Interesse”. Allerdings haben die Mitgliedstaaten den ursprünglichen Kommissionsvorschlag dahingehend verändert, dass sie frei entscheiden können, diesen Vorsatz nur an bestimmten Orten anzuwenden, und damit an anderen Orten weiterhin bisherige Vergaberegeln greifen.
  • Die Kommission hatte auch vorgeschlagen, dass, wenn beim Bau von Windkraftanlagen angemessene Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden, dass das in Kauf nehmen von Vogelkollisionen nicht mehr als vorsätzlich gelten darf. Der Rat hat dies jedoch gestrichen.

Zeitplan

  • Bereits ab dem 1. Januar 2023 sollen die Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien mit einer Notfallverordnung unter Art. 122  drastisch verkürzt werden.
  • Diese Notfallverordnung soll nur für 18 Monate lang anwendbar sein und so den Zeitraum überbrücken bis das ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu RePowerEU und der Überarbeitung der Erneuerbaren Energien Richtlinie abgeschlossen ist. Es handelt sich also nur um eine Übergangslösung, die jetzt nötig ist, um den Ausbau der Erneuerbaren vor dem kommenden Winter massiv voranzutreiben. 

Wie sollen gemeinsame Gaseinkäufe ablaufen?

Um eine ähnliche Situation wie diesen Sommer zu verhindern, wo die Konkurrenz unter europäischen Gaseinkäufern die Preise noch weiter in die Höhe trieben, hat die Kommission am 18. Oktober einen Vorschlag gemacht, Gaseinkäufe zu bündeln. Dies soll besonders für die nächste Füllperiode der Gasspeicher gelten. Die Notvallverordnung soll das ganze Jahr 2023 gelten. Die gemeinsamen Gaseinkäufe sollen über die bereits existierende Plattform für Gaseinkäfe geregelt werden.
Um gemeinsame Einkäufe möglich zu machen, wird:

  • Ein Steering Board ins Leben gerufen, welches von der Kommission geleitet wird und mit jeweils einem Mitglied per Mitgliedstaat besetzt wird.
  • Ein Dienstleister zur Koordination der Einkäufe von der Kommission eingestellt.
  • Der Dienstleister soll die Nachfrage an Gas bündeln. Dieser Schritt ist weitestgehend freiwillig, für 15% der verbindlichen 90% der Gasspeicherfüllung jedoch verpflichtend. Dann wird Gas gemeinsam eingekauft, aber Unternehmen bleibt es offen, die so gekauften Volumina dann auch abzunehmen.
  • Russisches Gas und Firmen die von Sanktionen belegt sind, sind von gemeinsamen Gaseinkäufen ausgeschlossen.

 

Außerdem: Neuer Benchmark für Flüssiggas

  • ACER (EU-Agentur für die Zusammenarbeit von Energieregulierungsbehörden) soll ab spätestens 31. März 2023 einen täglichen LNG Benchmark veröffentlichen.
  • Datengrundlage sind die täglichen LNG Preis Daten, die die Agentur jetzt schon erheben muss, und der TTF Front Monatspreis für Termingeschäfte.
  • Unternehmen müssen relevante Information (Preis, Volumina, etc.) an ACER kommunizieren.

Kontrollmechanismus für Preisschwankungen im untertägigen Handel

  • Ein sogenannter Intra-day Volatilitätsmechanismus (also ein Kontrollmechanismus für Preisschwankungen im untertägigen Handeln) muss ab Ende Januar 2023 an allen Handelsplätzen eingeführt werden, die mit Energiederivaten handeln.
  • Ein oberes und unteres Preislimit soll anhand der aktuellen Preise (am Anfang der Öffnungspreis der Börsensitzung und später anhand von festen Referenz Zeitpunkten über den Tag) festgelegt werden um große Preisschwankungen in kurzer Zeit zu vermeiden (und somit auch Spekulation).
  • Dieser Mechanismus ist verbindlich für alle Mitgliedstaaten, sie können ihn entweder in bereits bestehende Circuit Breakers einbauen oder aber neu aufsetzen.

Mehr Transparenz bei neuen Gasverträgen

  • Außerdem sollen Verhandlungen über neue Gasverträge und Auktionen über ein Volumen von mehr als 5 TWh/Jahr der Kommission und betroffenen Mitgliedstaaten mitgeteilt werden.
  • Mithilfe des neu geschaffenen Steering Boards analysiert die Kommission, ob ein solcher Vertrag schädlich für den internen Gasmarkt oder die Versorgungssicherheit in Europa sein könnte und kann gegebenenfalls vor solchen Konsequenzen warnen.
  • Schließlich werden auch Solidaritätsmaßnahmen im Falle von Gasknappheit gestärkt.  

Wie geht es weiter

Am 13.12. findet der nächste außerordentliche Energierat statt. Dort soll das Maßnahmenpaket offiziell beschlossen werden.