Erneuerbaren-Richtlinie: Europas Wäder im Fadenkreuz

Hintergrund RED III / Erneuerbaren-Richtlinie

Am 14. September hat das EU-Parlament der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) zugestimmt. Damit steht das neue Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren von 45 Prozent bis 2030 fest. Die Richtlinie will damit den Anteil der Erneuerbaren in den Sektoren Verkehr, Heizung und Kühlung, Gebäude und Industrie mit einer Mischung aus verbindlichen oder freiwilligen Zielen und speziellen Fördermaßnahmen erhöhen.

Bislang waren für die Erneuerbaren bis 2030 32 Prozent vorgesehen. Im Zuge des Fit For 55-Klimapakets vom 14. Juli 2021 wurde das Ziel auf 40 Prozent erhöht und jetzt durch den REPowerEU-Plan noch einmal auf 45 Prozent des gesamten Energiebedarfs angehoben.

EU-Mitgliedstaaten müssen die EU Ziele dann in ihren Nationalen Energie und Klimaplänen umsetzen.Im letzten Energie und Klimaplan von Deutschland (2020) will Deutschland 46 - 50 Prozent Erneuerbare bis 2030 im Energiesektor erreichen, das war mit dem 32 Prozent-EU-Ziel vereinbar.

Als Reaktion auf Putins Angriffskrieg und die Energiekrise schlug die EU-Kommission im Rahmen des RepowerEU-Plans im vergangenen Mai eine weitere begrenzte Überarbeitung der RED (RED IV) sowie mehrere Empfehlungen und Vorschläge für die Verhandlungsführer*innen vor, die in verschiedenen Mitteilungen und Anhängen enthalten waren.

Ein Teil der im REPowerEU-Plans enthaltenen Empfehlungen wurde direkt in den zur Abstimmung stehenden Verhandlungstext aufgenommen (bspw. 45 Prozent Erneuerbare), aber andere Änderungen im Zusammenhang mit Genehmigungen werden in einem separaten Verfahren erörtert, über das das Plenum später im Herbst abstimmen wird.

Aktuell liegen wir in der EU bei 22 Prozent Erneuerbaren. Wichtig ist: hierbei handelt es sich um den Bruttoend­energie­verbrauch, nicht nur den Stromverbrauch.

Finale Abstimmung:

Welche Rolle spielt Biomasse?

17 Milliarden Euro pro Jahr subventioniert die EU die Energieerzeugung aus Biomasse – darunter Holzkraftwerke. Das ist möglich, weil Holzverbrennung bislang in der Erneuerbaren-Richtlinie RED als erneuerbar eingestuft wird.

Der Vorschlag des Umweltausschusses sieht vor, dass Energie aus primärer holziger Biomasse (Definition in Artikel 2) nicht auf die Ziele für erneuerbare Energien angerechnet werden darf, und auch nicht für Subventionen in Frage kommt. Wir Grünen im EU-Parlament fordern zudem, die “sekundäre holzartiger Biomasse“, also beispielsweise Sägespäne und andere Reststoffe aus holzverarbeitenden Industrien und Holzabfälle nach dem Verbrauch, auch nicht mehr auf das Ziel der erneuerbaren Energien anzurechnen.  

Dieser Punkt steht aber stark unter Beschuss. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale wollen die primäre Biomasse nicht völlig ausschließen, sondern die Nutzung auf dem Niveau von 2017 bis 2022 halten. Sollte sie sich durchsetzen, wären Europas Wälder im Fadenkreuz, denn die Verbrennung von Bäumen würde weiterhin als erneuerbare Energie gelten.

Die Änderungsanträge der EPP, Liberalen und S&D finden Sie unten.

Im Vorfeld haben 500 Wissenschaftler*innen in einem Brief Kommissionschefin Ursula von der Leyen, dass die EU die Verbrennung von Holz nicht länger als klimaneutral und nachhaltig anerkennt.

Update: Der Vorschlag der EPP, Liberalen und S&D wurde angenommen.

Welche Rolle spielt grüner Wasserstoff?

  • Die EU-Kommission will eigentlich in einem Delegierten Rechtsakt festlegen, was als grüner Wasserstoff gelten darf.
    Markus Pieper will der EU-Kommission diese Macht wegnehmen und eine Definition von “Grünem Wasserstoff” im Gesetz festlegen.
  • Er will vorschreiben, dass künftig jeder Strom aus dem Strommarkt genommen werden kann, um “grünen Wasserstoff” zu produzieren. Es müssen lediglich Grünstromzertifikate dafür gekauft werden.
  • Das ist problematisch: Strom, der im Sommer bei viel Wind und Sonne produziert wird, soll dann als Ausrede dafür gelten, wenn im Winter mit viel Kohle- und Gasstrom Wasserstoff produziert wird.
  • Das bremst die Energiewende aus, denn es gibt keine neuen Anreize, in zusätzliche Erneuerbare für die Produktion von “grünem Wasserstoff” zu investieren.
  • Der Entwurf der Kommission sieht sehr viel strengere Bedingungen vor, unter denen Wasserstoff als grüner Wasserstoff gezählt wird. Allen voran, dass der erneuerbare Strom, der zur Produktion von grünem Wasserstoff benutzt wird, neu zugebaut werden muss. Bedeutet: Er muss aus zusätzlichen erneuerbaren Quellen kommen muss, und nicht aus bereits vorhandenen.

Auswirkungen auf die Strompreise

Der EPP-Vorschlag würde zu noch höheren Strompreisen führen. Denn wenn die Nachfrage für Strom aus dem Strommarkt durch die sehr stromintensive Produktion von Wasserstoff steigt, ohne dass zusätzliche Erneuerbare eingesetzt werden, müssen mehr Gaskraftwerke eingesetzt werden. Diese würde die ohnehin exorbitanten Preise noch weiter oben treiben.