Zum ersten Mal sehen wir eine Klimapolitik, die mit dem dem Pariser Abkommen kompatibel ist. Mit diesem Vorschlag ist gelungen, was der deutschen Umweltministerin Svenja Schulze seit Jahren nicht gelingt.
Dem Ruf der Klimabewegung auf die Wissenschaft zu hören, wird endlich Rechnung getragen. Das ist ein Erfolg für alle, die sich in den letzten Jahren für den Klimaschutz eingesetzt haben.
Der Recovery Plan der EU Kommission braucht ein Fundament wie das Klimagesetz. Denn nur eine klimafreundliche Industrie kann zum Innovationstreiber werden und die zukunftssicheren Technologien Made in Europe ermöglichen.
Hintergrund (im Folgenden nicht für Zitate)
Als Kernelement des European Green Deal hat die EU-Kommission am 4. März 2020 den Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz (“European Climate Law”) vorgelegt. Das Gesetz verankert für die EU das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050, und schlägt einen Mechanismus zur Anpassung der Reduktionspfade (“Trajectory”) für die Periode 2030 bis 2050 zur Klimaneutralität vor. In den nächsten Monaten prüfen die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament den Kommissionsvorschlag. Ein Abschluss der Verhandlungen wird für Herbst 2020 erwartet.
Im Europäischen Parlament ist der Umweltausschuss (ENVI) federführend, der Industrieausschuss (ITRE) und andere Ausschüsse geben dazu ebenfalls Stellungnahmen ab. Mit heute, 7. Mai 2020, hat die Berichterstatterin des Umweltausschusses Jytte Guteland (Schweden) ihren Vorschlag für die Anpassungen des Kommissionsvorschlags an die anderen Fraktionen und Schattenberichterstatter der anderen Ausschüsse übermittelt. Dieser wird jetzt in alle Amtssprachen übersetzt. Parallel erfolgt eine Einigung zwischen dem ENVI und ITRE über die Abstimmungsdaten, damit die Stellungnahme des ITRE und anderer Ausschüsse auch in der Abstimmung des federführenden Umweltausschusses Berücksichtigung finden kann. Den Draft können Sie hier offiziell herunterladen.
Die nächsten Schritte aus Sicht des Europäischen Parlaments
- Bis voraussichtlich Ende Mai, verfassen der Industrieausschuss und andere Ausschüsse wie Transport und Agrar ihre Stellungnahmen zum Entwurf.
- Am 27. Mai findet die erste Debatte innerhalb des ENVI im Beisein der Kommission statt.
- Bis voraussichtlich Anfang Juni können Änderungsanträge in den jeweiligen Ausschüssen eingebracht werden.
- Anfang Juli (exaktes Datum noch nicht klar) findet die Abstimmung des federführenden ENVI statt, die Abstimmungen der anderen Ausschüsse ist in zeitlicher Nähe.
- Anfang September stellt die EU Kommissionen ihre Folgenabschätzung für eine Anhebung des 2030 Treibhausgasreduktionsziels vor.
- Im September findet die Abstimmung im Plenum statt und es wird das Verhandlungsmandat des EP festgelegt.
- Oktober und November: Verhandlungen mit der EU Kommission und der Deutschen Ratspräsidentschaft in Vertretung der Umweltminister*Innen.
Aktuelle Schritte im Rat
Auf Seiten der Mitgliedstaaten diskutieren die Umwelt- und Klimaminister*Innen den Kommissionsvorschlag. Die kroatische Ratspräsidentschaft hat dazu Verhandlungsrunden im März und im Mai angesetzt und es wird erwartet, dass die Umweltminister das Klimagesetz bei ihrem Treffen im Juni auch auf der Tagesordnung haben. Eine Positionierung (sog. Allgemeine Ausrichtung) wird erst im zweiten Halbjahr unter der Deutschen Ratspräsidentschaft erwartet, die in Folge dann auch in die Verhandlungen mit Parlament und der Kommission treten kann.
Die Kernelemente des Kommissionsvorschlags umfassen:
- EU Klimaneutralität bis 2050
- Überprüfung des aktuellen 2030 Ziels soll erst im September 2020 geschehen
- EU-Zielpfad-Anpassungsmechanismus; per delegierte Rechtsakte
Die Kernpunkte des Kommissionsvorschlage können hier im Detail nachgelesen werden.
Neu: Der Entwurf der Berichterstatterin Jytte Guteland (S&D, Schweden) zum Klimagesetz des Europäischen Parlaments sieht folgende Änderungen vor:
- Anpassung des EU-Treibhausgas-Reduktionsziels für 2030 auf minus 65 Prozent im Vergleich zu den Emissionen von 1990.
- Jeder einzelne Mitgliedstaat muss bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreichen – auch auf nationaler Ebene erreichen.
- Bis Juni 2021 muss die Kommission Reduktionsmöglichkeiten für den Flug- und Schiffsverkehr prüfen und etwaige Gesetzesvorschläge machen.
- Bis September 2025 soll die Kommission ein 2040-Ziel in der Bandbreite von minus 80 bis minus 85 Prozent prüfen und einen entsprechende Anpassung vorschlagen.
- Bis Juni 2022 sollen sektorale Fahrpläne zur Klimaneutralität erarbeitet werden.
- Bis Juni 2021 Etablierung des EPCC, Europäischer Klimarat, als Pendant zum IPCC.
- Europas eigenes wissenschaftliches Expertengremium für Klimapolitik, ähnlich dem IPCC.
- Die gesamte Klimapolitik muss auf korrekten und aktuellen Zahlen darüber beruhen, wie Emissionen und Wärme steigen / sinken.
- Kontinuierliche Berichterstattung und Bewertung des Arbeitsfortschritts.
- Bis Juni 2021: CO2-Budget für die EU
- Die Kommission wird beauftragt, bis Juni 2021 einen Kohlendioxidhaushalt zu erstellen, der aufzeigt, wie viel Treibhausgase die EU in Zukunft emittieren darf.
- Dieser schlüsselt nach den einzelnen Wirtschaftssektoren auf, was emittiert werden kann, ohne die Verpflichtungen der Union im Rahmen des Pariser Abkommens zu gefährden.
- Das CO2-Budget ist ein zentraler Bestandteil des Klimagesetzes zur Bewertung und weiteren Maßnahmen.
- Die Ermächtigung der Kommission, den CO2-Reduktionspfad per delegiertem Rechtsakt festzulegen, wird ersetzt durch eine Verpflichtung der Kommission bis September 2025 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
- Der Reduktionspfad wird sechs Monate nach den Global Stocktakes (2023, 2028, … ) des Pariser Abkommens einer Überprüfung unterzogen und ggf. mit dem Klimagesetz angepasst.
Was sind die zentralen Mechanismen und derzeitigen Mängel des Kommissionsvorschlages für ein Europäisches Klimagesetz aus Grüner Sicht?
Es ist essentiell, dass das Klimagesetz den Rahmen für die Europäische Klimapolitik der nächsten 30 Jahre bis zur Klimaneutralität setzt, ein langfristiges Investieren und Handeln ermöglicht und Klarheit für die im Jahr 2021 angekündigten Überarbeitungen sektoraler Gesetzgebungen schafft. Dazu sind einige Elemente von besonderer Bedeutung.
- Die Angleichung an den internationalen Prozess. Die EU Klimagesetzgebung und das Klimagesetz muss in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sein. Dazu ist Folgendes zu unternehmen:
- Das Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad und dem Ziel 1,5 Grad zu begrenzen muss im Klimaschutzgesetz verankert werden, nicht nur das Emissionsziel klimaneutral zu werden.
- Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die globalen Kohlenstoffemissionen um die Mitte des Jahrhunderts den Nullpunkt erreichen und danach negative Emissionen erreicht werden. Dies wurde auch bereits in Art 15 der Governance Verordnung im Rahmen der EU Langfrist-Strategien gesetzlich verankert.
- Das Klimaschutzgesetz und der Zielpfad (Trajectory) müssen es ermöglichen an den NDC-Update-Schritten des Pariser Klimaschutzabkommens für das Jahr 2025 und 2030 und darüber hinaus teilzunehmen.
- Ein Ziel für das anstehende NDC-Update im Jahr 2020. Hierfür fehlt es an einem definierten 2030 CO2-Reduktionsziel. Die EU Kommission hat angekündigt im September einen Vorschlag für neue 2030-Reduktionsziele machen und eine Minderung von 50-55 Prozent vorschlagen. Die Bundesregierung hat sich dazu noch nicht positioniert. Eine Positionierung des Bundesrates auf ein Reduktionsziel von minus 55 Prozent wäre begrüßenswert.
- Ausrichtung der Investitionsmittel an den Zielen des Pariser Abkommens: In Artikel 2 des Pariser Abkommens haben sich die Parteien dazu verpflichtet, die öffentlichen und privaten Finanzströme mit den Zielen des Abkommens und einer klimaresistenten Entwicklung in Einklang zu bringen. Wie auch in mehrfachen Berichten u.a. vom Europäischen Rechnungshof belegt, ist das innerhalb der EU noch nicht erfolgreich umgesetzt worden und selbst das Monitoring und die Klimawirkung privater und öffentlicher Finanzströme ist bislang nicht konsistent erfasst. Dies ist kontraproduktiv für die Erreichung der notwendigen Reduktionspfade. Im Rahmen des Klimagesetzes soll über die bereits bestehenden und neu etablierten Berichts- und Überprüfungsprozesse hier eine Grundlage für eine umfassende Ausrichtung der Finanzströme an den Zielen des Pariser Abkommens auf EU und nationaler Ebene geschaffen werden. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die zukünftige Verwendung von Mitteln des Mehrjährigen Finanzrahmen liegen die mit ihrer signifikanten Hebelwirkung gerade in den Netto-Empfängerländern einen erhöhten Anteil der öffentlichen Investitionen ausmacht.
- Sicherstellung einer unabhängigen wissenschaftlichen Instanz: Die internationalen Klimaverhandlungen bauen auf die wissenschaftliche Arbeit des IPCC auf, dass unabhängig und öffentlich verfügbar den aktuellen Kenntnisstand der Wissenschaft zu Klimawandel und Szenarien diesen zu limitieren EntscheidungsträgerInnen und der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Auch auf nationaler Ebene haben diverse Mitgliedstaaten unabhängige wissenschaftliche Begleitgremien etabliert die allgemein oder spezifisch Klimafragen einer wissenschaftlichen Betrachtung unterziehen. Bekannte Beispiele sind die UK Climate Change Commission, der Dänische Klimarådet oder in Deutschland der der Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen und der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Im nationalen wie im internationalen Kontext (siehe unterschiedliche Studien bspw. Der Universität von Helsinki, oder European Climate Foundation wurde das Vorhandensein eines unabhängigen wissenschaftlichen Gremiums als entscheidendes Erfolgskonzept für wirksame und konsistente Klimapolitik identifiziert. Ein Pendant auf Europäischer Ebene fehlt und soll durch das EU Klimagesetz verankert werden.
- Es fehlt ein Treibhausgas-Budget. Für die Erwärmung des Planeten zählt die Treibhausgaskonzentration in der Erdatmosphäre. Aktuell sind wir bei 417 ppm und um eine Erwärmung über 1.5 Grad zu verhindern, muss diese unter 430 ppm bleiben. Das bedeutet erstens die Notwendigkeit, die globale Klimaneutralität zu erreichen, um diese Konzentration nicht zu überschreiten und zweitens ist die Menge der Treibhausgase ausschlaggebend, die in die Atmosphäre emittiert werden und diese werden mit einem Treibhausgasbudget bemessen. Im Rahmen der Governance Verordnung hat die Kommission im Zuge der Langfrist-Strategien die Verpflichtung die Auswirkungen der THG Reduktions-Szenarien auf das verbleibende Budget der CO2-Emissionen weltweit und in der Union festzustellen. Eine Verankerung des EU Treibhausgas-Budgets im Rahmen des Klimagesetz ermöglicht die Verknüpfung der aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisse mit den tatsächlichen aktuellen Entwicklungen der Treibhausgaskonzentration und -emissionen, den in Umsetzung befindlichen Maßnahmen und die rechtzeitige Identifizierung notwendiger Änderungen oder korrektiver Interventionen.
- Verbindliche Klimaneutralität für alle Mitgliedsstaaten: Der Vorschlag der Kommission zielt auf die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 als gesamtes ab, womit einzelne Mitgliedsstaaten einen späteren oder gar-keinen Termin anpeilen können. Eine Sicherstellung, dass alle Mitgliedsstaaten diese Transformation ansteuern ist damit nicht gegeben. Um eine ungleiche Entwicklung und kontraproduktive Politiken zu unterbinden ist es wichtig, dass das Klimaneutralitätsziel für alle Mitgliedsstaaten verankert wird, auch wenn eine gewisse zeitliche Flexibilität notwendig bleibt.
Die Akteure der EP-Fraktionen zum Europäischen Klimaschutzgesetz inklusive deren Positionen zu den Reduktionszielen aus dem Entwurf
Der Umweltausschuss (ENVI) ist der federführende Ausschuss für das Klimagesetz. Neben der schwedischen Berichterstatterin Jytte Guteland von der S&D (ENVI Koordinatorin)
- Die EVP vertritt Mairead McGuinness (First Vice-President des EP und Mitglied im Vorstand der EVP-Fraktion)
- Minus 50 - 55 Prozent bis 2030
- RENEW: Nils Torvalds (Renew ENVI Koordinator)
- Bisher minus 55 Prozent bis 2030
- Greens/EFA: Michael Bloss (Greens/EFA ClimateCoreGroup-Koordinator)
- Minus 65 Prozent bis 2030
- ECR: Anna Zalewska (bis 2019 Bildungsministerin in PL)
- Noch keine neue Zielmarke bekannt.
- GUE/NGL Sivlia Modig (ehem. Journalistin und TV-Moderatorin in FI)
- Minus 70 Prozent bis 2030
- ID: Sylvia Limmers (Leugnerin des menschengemachten Klimawandels)
- spricht sich gegen die Verankerung des Klimaschutzes in eine Gesetzesvorlage aus.
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) hat gemeinsam mit dem Umweltausschuss die Verantwortung für Artikel 10 des Klimagesetz. Artikel 10 umfasst technische Änderungen der Governance-Verordnung welche wiederum Grundlage der Nationalen Energie- und Klimapläne ist. Hier wurde Zdzisław Krasnodębski (Polen) von der ECR als Berichterstatter bestimmt.
Die weiteren ITRE-Akteure sind:
- EPP: Markus Pieper
- S&D: Nicolás Gonzales Casares
- Renew: Fredrick Federley
- Greens: Michael Bloss
- GUE/NGL: Cornelia Ernst
- ID: Markus Buchheit
Von Seiten der ECR und der ID gab es seit Veröffentlichung des Kommissionsvorschlag starke Kritik, die mit dem Verlauf der Corona-Krise in eine Total-Opposition gegen das Klimagesetz angestiegen ist. Mehrfach wurde eine Vertagung bzw. Ablehnung des Klimagesetzes vorgeschlagen. Der Schattenberichterstatter der EPP schlug mit einem Thesenpapier zur Corona-Krise in eine ähnliche Kerbe und forderte u.a. ein Moratorium für das Inkrafttreten der Taxonomie für nachhaltige Investitionen. Diese Seitenhiebe haben die Arbeit des Umweltausschuss bisher nicht beeinträchtigt, auch weil die drei rechtskonservativen Parteien selbst im Industrieausschuss keine parlamentarische Mehrheit haben.