EU-CO2-Handel für die Schiffahrt kommt

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen und Verhandlungsführer für die Grünen im EU-Parlament zum EU-Emissionshandel kommentiert den Verhandlungstag zum EU-ETS:

Schiffe fahren ab 2027 mit CO2-Preis. Containerschiffe müssen jetzt für die Hälfte ihrer CO2-Emissionen bezahlen. Das ist ein Fortschritt, auch wenn nicht klar ist, warum es nicht sofort passieren kann. Zumindest ist geschafft worden, was die letzten Jahrzehnte nicht funktioniert hat.


Leider ist das der einzige kleine Verhandlungserfolg aus dieser Nacht. Die Verhandlungen zum größten Klimagesetz Europas kommen nur im Schneckentempo voran. Bei den großen Fragen zum CO2-Preis für Verkehr und Heizgas gibt es überhaupt keinen Zielkorridor. Auch das Scheitern des gesamten Projektes steht im Raum.


Die ganzen Verhandlungen in zwei Wochen abzuschließen wird extrem schwierig werden, wenn sich die Mitgliedsstaaten weiterhin als Bremser im Prozess auftreten.

Hintergrund vom 29. November 2022


Der wohl wichtigste Baustein des Fit For 55-Klimapakets der EU-Kommission wird die Reform des EU-Emissionshandels sein. Der Handel deckt ca. 40 % aller EU-Emissionen ab. Darunter fallen die Energiewirtschaft und die Industrie. Es ist ein Handelssystem für Berechtigungsscheine zum CO2-Ausstoß (CO2-Zertifikate). Wie funktioniert es? Es wird eine absolute Anzahl an Zertifikaten festgelegt, diese müssen ersteigert werden und können dann von den Martkteilnehmenden gehandelt werden. So entsteht ein CO2-Preis, der aktuell bei 74 Euro pro Tonne liegt. Jetzt fand die nächste Verhandlungsrunde zwischen EU-Rat und Parlament statt. Der Schwerpunkt lag bei der Schifffahrt.


ETS Seeschifffahrt

Die Seeschiffahrt ist für einen beträchtlichen Teil der CO2-Emmissionen in der EU verantwortlich. In 2019 waren über 144 Mio. Tonnen CO2 auf die Seeschiffahrt zurückzuführen, das sind 3 bis 4 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in der EU.

Das waren die Ergebnisse aus dem ETS-Trilog

  • Die Seeschiffahrt wird schrittweise in den ETS einbezogen.
    • 2025 müssen Schiffe für 40 % ihrer Emissionen bezahlen,
    • 2026 müssen Schiffe für 70 % Ihrer Emissionen bezahlen,
  • und schließlich erst in 2027 für 100% der in 2026 ausgestoßenen Emissionen.
  • Die Ausnahmen wurden auf Druck des Europäischen Parlaments verringert und Off-Shore Vessels in den ETS einbezogen. Große (über 5.000 Tonnen schwere Schiffe) Offshore-Dienstleistungs-Schiffe sollen ab 2025 in den Beobachtungsmechanismus und dann ab 2027 in den ETS aufgenommen werden.
  • Alle nicht-CO2 Emissionen, z.B. Stickoxid, Ruß und Methan werden perspektivisch in den ETS aufgenommen. Zunächst sollen sie ab 2024 beobachtet werden (also in den MRV aufgenommen) und dann automatisch ab 2026 in den ETS aufgenommen werden (das heißt, 2027 muss das erste Mal für die nicht-CO2 Emissionen von 2026 bezahlt werden).
  • Einnahmen aus dem ETS: Die Einnahmen vom Verkauf von 20 Millionen CO2 Zertifikaten sollen in den Innovation Fund aufgenommen werden und in die Erneuerung der Schiffsflotten fließen und so das Übel an der Wurzel packen und Emissionen reduzieren.
  • Fahrten aus und in Drittstaaten sollen zu 50% in den ETS einbezogen werden.

Wie geht es weiter?

  • Der letzte CBAM Trilog ist für den 12. Dezember angesetzt.
  • Jumbo Trilog findet am 16.-18. Dezember statt, wo der ETS, Klimasozialfonds abgeschlossen werden sollen. Außerdem soll bei diesen Verhandlungen das Anfangsdatum des CBAMs und damit einhergehend das Ende der freien Zuteilungen festgelegt werden.