Michael Bloss, Verhandlungsführer der Grünen zum Strommarktdesign, kommentiert die Grünen Änderungsanträge zum Berichtsentwurf:
Die Regeln des europäischen Strommarkts entscheiden, ob die Energiewende gelingt und die Strompreise fallen, oder die Erneuerbaren durch Kohle, Gas und Atom ausgebremst werden.
Sonne und Wind sind die günstige Energie für jeden Haushalt und für die Wirtschaft. Aber nur, wenn wir uns vom teuren Diktatoren-Gas und der maroden Atomkraft befreien und voll auf die Erneuerbaren setzen. Doch Macron und die Kohleindustrie wollen Sonnen- und Windstrom in ein enges Korsett zwingen. Wenn Macron und die Fossilen gewinnen, können wir die Erneuerbaren-Ausbauziele vergessen.
Ganz im Gegenteil, wir brauchen ein Stromnetz für mehr Erneuerbare. Dazu muss die Europäische Union eigenständig handeln und die Erneuerbaren fördern können. Das können wir nicht nur den unwilligen Mitgliedstaaten überlassen.
Dass Atomkraft den Erneuerbaren Energien gleichgestellt wird, ist ein Skandal. Frankreichs Strategie ist klar: Frankreich will seine Atomruinen retten, egal wie. Entweder wir bauen ein europäisches Stromnetz für die Erneuerbaren oder für die Atomkraft. Beides geht nicht.
Die Bürger*innen müssen die treibende Kraft der Energiewende werden. Der Anschluss einer Balkon-Solaranlage muss so einfach sein wie der eines Kühlschranks. Wenn man damit Strom ins Netz einspeist, läuft der Zähler rückwärts. Die Menschen, die sich die hohen Strompreise einfach nicht leisten können, sollen ein Recht auf eine günstige Grundversorgung bekommen, ihnen darf der Strom nicht abgestellt werden. Wer arm ist, soll nicht im Dunkeln sitzen.
Hintergrund vom 24. Mai 2023
Kommissionspräsidentin von der Leyen kündigte im September bei ihrer Rede zur Lage der Union eine Reform des EU- Strommarktdesign an, um den Erneuerbarenausbau zu beschleunigen und die Strompreise dauerhaft zu senken und den Markt mit Maßnahmen zum sozialen Ausgleich zu flankieren. Am 14. März 2023 erfolgte der entsprechende Kommissionsvorschlag. Nachdem 2022 die Mitgliedsstaaten bereits verschiedene Notfallmaßnahmen verabschiedet hatten, um die ungewöhnlich hohen Energiepreise abzufedern, ist dies nun eine ordentliche und unbefristete Gesetzesänderung mit Beteiligung des Parlaments.
Schwerpunkte der Debatte
- EU-Krisenmechanismus zur Preiskontrolle: Die Kommission sieht in Krisenzeiten vor, dass Mitgliedsstaaten in die Preisgestaltung eingreifen können und Energiespamaßnahmen durchsetzen können. Im Europäischen Parlament wird auch über einen Preisdeckel von 180 EUR pro MWh debattiert. Der Preisdeckel wird von Sozialdemokrat*innen und Grünen unterstützt, jedoch sprechen sich Grüne für strengere Kriterien zur Auslösung des Preisdeckels aus.
- Der Kernbestandteil der Reform sind zweiseitige Differenzverträge (CfDs) mit einer Doppelfunktion:
- Durch einen garantierten Mindestpreis sollen Erneuerbare gefördert werden, indem ihnen ein Mindesteinkommen staatlich garantiert wird. Gleichzeitig werden durch einen Maximalpreis Gewinne abgeschöpft, die Mitgliedstaaten sozial umverteilen können.
- Inwiefern CfDs das geeignete Mittel zur Gewinnabschöpfung ist, wird debattiert. Die Grünen schlagen zusätzlich einen Solidaritätsbeitrag für Unternehmen in der Energiebranche in der Höhe von 33% der Übergewinne vor.
- Kuckuckskind Atomkraft: Im Gegensatz zu den Grünen sehen Kommission und der Rapporteur Casares vor, dass Differenzverträge auch für Atomkraft zulässig sind. Das würde staatlich gesichertes Mindesteinkommen für Atomkraftwerke, auch bei Laufzeitverlängerung von Bestandsanlagen, bedeuten.
- Ob in Zukunft andere direkte Fördermechanismen für Erneuerbare als zweiseitige CfDs zugelassen werden (.z.B. flexible Einspeiseprämie), steht auch zur Debatte. Die Grünen sind für andere Fördermechanismen offen, die Kommission möchte Subventionen nur mit einem Claw-back, also der Gewinnabschöpfung.
- Durch einen garantierten Mindestpreis sollen Erneuerbare gefördert werden, indem ihnen ein Mindesteinkommen staatlich garantiert wird. Gleichzeitig werden durch einen Maximalpreis Gewinne abgeschöpft, die Mitgliedstaaten sozial umverteilen können.
- Energy Sharing von Erneuerbaren: Der EU-Rechtsrahmen für das Einspeisen und Speichern von grünem Strom durch Bürger*innen, Energiegenossenschaften, kleine Unternehmen und öffentliche Einrichtungen kommt. Welche Strommengen geteilt werden und ob größere Unternehmen mitmachen dürfen, wird debattiert. Die Grünen wollen bürokratische Hürden für Balkonsolar abbauen.
- Verbaucher*innenpreise: Neben der Diskussion um den Preisdeckel sollen Verbaucher*innenrechte gestärkt werden, damit sie mehr Kontrolle über ihre Stromrechnung haben
Die Grüne Position im Überblick
Wir müssen jetzt den Strommarkt für 100 % erneuerbare Energien vorbereiten. Wir müssen klare Anreize für erneuerbare Energien und nicht-fossile Energiespeicher ausbauen und endlich fossile- und Atom-Energie aus dem Markt drängen, da sie teuer sind und unsere Netze blockieren. Der Vorschlag der Kommission geht in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug.
- Europäischer Erneuerbaren Booster:
Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Verhandlungen der Erneuerbarenrichtlinie (RED IV) das Ausbauziel für Erneuerbare in der EU auf 42,5 % bis 2030 festgelegt, das Europäische Parlament und die EU Kommission wollten ein Gesamtziel von 45 % Erneuerbare. Wir wollen die Ausbaulücke von 2,5 % über ein europäisches Auktionsprogramm schließen.- Mit europäischen Investitionsgarantien für Langzeit-Stromabnahmeverträge (PPAs) und europäischen Differenzverträgen (CfDs), um finanzielle Risiken beim Erneuerbarenausbau abzumildern.
- Finanzmittel sollen aus der Recovery and Resilience Facility (RRF), dem Renewable Energy Financing Mechanism (REFM) sowie der Connecting Europe Facility (CEF) bereitgestellt werden.
- Atomenergie darf keine Förderung durch Differenzversträgebekommen.
- Zweiseitige Differenzverträge können als mögliches Förderinstrument für Erneuerbare eingesetzt werden.
- Das Ziel ist, dass das Förderinstrument, dass es sich selbst finanziert und die Mitgliedstaaten keine Haushaltsmittel für Differenzverträge aufbringen müssen.
- Staatseinnahmen aus Differenzverträgen sollen an Haushalte, die von Armut betroffen sind, und an Industrien, die ihre Produktion nachweislich dekarbonisiert haben, gehen.
- Langzeit-Stromabnahmeverträge (PPAs): Staatliche Garantien sollten nur für Strom aus Erneuerbaren gelten und nur für Kleinunternehmen und Energiegemeinschaften gelten.
Energy Sharing: Energiewende von unten
Bürger*innenenergie, Dach- und Balkonsolar und Co sind ein wesentlicher Teil der Energiewende. Bürger*innen (einzeln oder in Energiegenossenschaften/”energy communities" organisiert), öffentliche Einrichtungen und klein- und mittelständische Unternehmen sollen unbürokratisch grünen Strom produzieren, speichern und mit anderen teilen können.
- “Plug-and-play”für Balkonsolar-Anlagen(Kapazität max 800 W). Das bedeutet:
- Beim Einspeisen von Strom läuft der Stromzähler rückwärts.
- Es fallen keine Gebühren, Netzentgelte oder Steuern an.
- Schnellere und vereinfachte Genehmigungs- und Anschlussverfahren für Erneuerbarenanlagen bis zu 10.8 kW installierter Kapazität und bis zu 50 kW Kapazität für Mehrparteienhäuser.
- Stromversorger sollen nur Nettoverbrauch in Rechnung stellen, also Stromverbrauch minus eingespeiste Strommenge. Bildlich gesprochen, beim Einspeisen läuft der Zähler rückwärts.
- Beim Einspeisen größerer Strommengen (installierte Kapazität größer als 800W) sollen angemessene Netzentgelte anfallen.
- Transparente, vereinfachte Vertragsabschlüsse beim Produzieren, Speichern und Teilen von Erneuerbarem Strom für Bürger*innen, öffentliche Einrichtungen und klein- und mittelständische Unternehmen.
Soziale Gerechtigkeit und Verbraucher*innenschutz
Wir fordern ein europäisches Recht auf einen Grundbedarf an Energie. Für Menschen, die von Armut betroffen sind, sollen Stromsperren in der gesamten EU verboten werden.
Ein Energiesystem, das auf erneuerbaren Energien basiert, ist krisenfest und senkt langfristig die Preise für Verbraucher*innen.
- Verbraucher*innen sollen die freie Wahl zwischen Fixpreisverträgen und Verträgen mit flexibler Preisgestaltung haben.
Einseitige Preiserhöhungen in befristeten Festpreisverträgen sollen verboten werden. - Verbraucher*innen haben Anspruch auf einen Unterzähler für Strom / intelligente Stromzähler (smart meter), mit denen sie ihren Stromverbrauch an die aktuellen Preise anpassen können (zum Beispiel für E-Autos oder Wärmepumpen).
- So können sie von niedrigen Preisen profitieren und gleichzeitig einen Teil ihres Verbrauchs mit einem Festpreis absichern.
- Solidaritätsbeitrag: Unternehmen aus dem Stromsektor sollen im Falle von Übergewinnen einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von mindestens 33 % der Übergewinne an die Mitgliedstaaten abführen, wie es während der Energiekrise 2022 eingeführt wurde.
- Übergewinne sind in dem Fall Gewinne, die über einer 20-prozentigen Erhöhung des Durchschnitts der steuerpflichtigen Gewinne in den vier Steuerjahren liegen.
- Preisdeckel von 180 EUR/MWh in extremer Energiekrise:
- Eine extreme Energiekrise ist ein unvorhergesehenes Ereignis, das eine Preiskrise auf dem Großhandelsmarkt herbeiführt. Diese Preiskrise ist so definiert:
- Der Marktpreis ist 2,5 mal höher als der 5-Jahresdurchschnitt ist und voraussichtlich für weitere sechs Monate so hoch bleibt und die gesamte Volkswirtschaft von der Krise betroffen ist.
In Krisenzeiten sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, in die Preisgestaltung einzugreifen und Anreize zum Energiesparen zu schaffen.
- Der Marktpreis ist 2,5 mal höher als der 5-Jahresdurchschnitt ist und voraussichtlich für weitere sechs Monate so hoch bleibt und die gesamte Volkswirtschaft von der Krise betroffen ist.
- Eine extreme Energiekrise ist ein unvorhergesehenes Ereignis, das eine Preiskrise auf dem Großhandelsmarkt herbeiführt. Diese Preiskrise ist so definiert:
- Einnahmen aus Differenzverträgen sollen an Haushalte, die von Armut betroffen sind, und an Industrien, die ihre Produktion nachweislich dekarbonisiert haben, gehen.
Marktdesign im Detail
- Die grundsätzliche Marktregeln (merit order) bleiben erhalten.
- Offshore Windkraftanlagen erhalten eine Garantie für den Anschluss an Übertragungsnetze.
- Falls Netzbetreiber eine volle Abnahme des Stroms der Offshore-Anlagen nicht sichern können, müssen Kompensationszahlungen an die Offshore-Windanlagen gezahlt werden.
- Kurzzeit-Märkte sollen sich der Echtzeit (realtime) annähern.
- Das bedeutet, der untertägige Handel soll ab 2026 erst 15 Minuten und ab 2028 fünf Minuten vor Realtime schließen.
- Das ermöglicht es den erneuerbaren Energien, ihre Spitzenproduktion besser am Markt zu verkaufen.
- Terminmärkte: Um die Liquidität auf den Terminmärkten europaweit zu verbessern, sollen regionale virtuelle Handelspunkte (virtual hubs) eingerichtet werden.
- Peak Shaving: Es soll ein Markt für “Peak Shaving Produkte” geschaffen werden, auf dem Marktteilnehmer*innen eine Vergütung erhalten, wenn sie ihren Verbrauch in Zeiten hoher Last kurzfristig reduzieren.
- Speicherung und Lastensteuerung (demand response flexibility)
- Netzentgelte sollen künftig so festgelegt werden, dass die Investitions- und Betriebskosten der Netzbetreiber berücksichtigt werden.
- Marktzugang für kleineren Erneuerbaren-Produzent*innen, Speichern und Lastensteuerungs-Angebote (demand response)
EU-weite Bedarfsanalyse für Lastensteuerung
Wie geht es jetzt weiter?
Am Freitag, 26. Mai, beginnen die Teams der Schattenberichterstatter*innen mit den Verhandlungen. Am 19: Juli soll der Bericht im Industrieausschuss (ITRE) angenommen werden. Auch die Mitgliedsstaaten wollen sich vor der Sommerpause auf ihre Verhandlungsposition einigen. Nach der Sommerpause sollen dann die Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedsstaaten beginnen, denn in der Plenarsitzung im September ist nur eine Verkündung des Berichts aus dem Industrieausschuss vorgesehen und keine Abstimmung über weitere Änderungen.
Die wichtigsten Vorschläge vom Rapporteur (S&D) im Überblick
- Grundsätzliche Marktregeln (merit order) bleiben erhalten
- Krisenmechanismus soll einfacher aktiviert werden können
- Gewinnabschöpfung ab 180 EUR/MWh für Strom aus Erneuerbaren, Abfall, Atomkraft, Braunkohle und Öl
- Verteilung der abgeschöpften Gewinne auf Verbraucher*innen, vor allem vulnerable Haushalte
- Anreize zum Stromsparen für Verbraucher*innen bleiben erhalten
- "Peak shaving" Produkte lediglich als Kriseninstrumente
- Kapazitätsmechanismen sollen nicht temporäre, sondern dauerhafte Instrumente werden. Mitgliedsstaaten sollen Vergütungsmechanismen innerhalb der Staatsbeihilferegeln schaffen
- Verbraucher*innenschutz: garantierter Energiegrundbedarf sowie Verbot von Stromsperren für vulnerable Haushalte
- Zweiseitige Differenzverträge (CfDs): als alleinige direkte Unterstützungsmöglichkeit für Erneuerbare, nicht nur für neue Kraftwerke, sondern auch für Laufzeitverlängerung und Ausbau von Bestandsanlagen.
- Langzeit-Stromabnahmeverträge (PPAs): Standardisierte Vorlage für Verträge, staatliche Garantien nur für Erneuerbare
- Flexibilität: Verbindliche Ausbauziele für Mitgliedstaaten für Speicher und "Demand response". Gaskraftwerke sollen zu den Speicherzielen angerechnet werden können.
- Energieteilhabe + Bürger*innenenergie ("Energy sharing"): Das Teilen von grünem Strom durch Haushalte, kleine und mittelständische Unternehmen, sowie öffentliche Einrichtungen in Verteilernetzen wird ermöglicht.
- Offshore: Keine Garantie für Anschluss an Übertragungsnetze (Löschung des Kommissionsvorschlags)
- Terminmärkte: Kommission soll Folgenabschätzung zur Einrichtung von virtuelle Handelsbanken ("virtual hubs") in Terminmärkten vorlegen
Der Kommissionsvorschlag in der Analyse
Wie sollen exzessive Preissteigerungen in Zukunft vermieden werden?
- Keine Grundsatz-Reform des Marktes.
Die Grundprinzipien des Strommarktes bleiben von dem Reformvorschlag unangetastet. Weiterhin sollen das sogenannte “merit order principle" und das „marginal pricing principle“ auf dem Spotmarkt die Preise bestimmen. Das heißt, die Technologien, die am billigsten Strom produzieren (die Erneuerbaren), behalten ihren Wettbewerbsvorteil und dürfen weiterhin als Erstes einspeisen. Der Großhandelspreis am Markt wird auch in Zukunft von der teuersten Technologie (zuletzt Erdgas) bestimmt, die benötigt wird, die bestehende Nachfrage zu befriedigen. - Preisstabilisierung durch mehr Langzeitverträge.
Die Reform zielt darauf ab, Preisschwankungen vor allem durch zusätzliche Anreize für Langzeitverträge vorzubeugen. Erstens sollen Terminmärkte (die über ein Jahr hinausgehen) gestärkt werden, zweitens sollen staatliche Direktförderungen
in Form von zweiseitigen Differenz-Verträgen zukünftig die Norm für staatliche Förderungen sein, und drittens sollen Stromabnahme-Verträge (PPAs) verstärkt genutzt werden.- Terminmärkte sollen durch die Einrichtung von virtuellen Handelspunkten gestärkt werden. Diese sollen die Liquidität im Terminmarkt verbessern, indem sie die derzeitige Marktfragmentierung reduzieren. Eine neu ins Leben gerufene, einheitliche Zuweisungsplattform (single allocation plattform) soll dafür zuständig sein, die Langzeit-Übertragungskapazität zu versteigern.
- Staatliche Förderung in Form von zweiseitigen Differenzverträgen wird zum einzigen Direkt-Fördermittel für neue Anlagen. Zweiseitige Differenzverträge sollen auch für Laufzeitverlängerungen von existierenden Anlagen (also Atommeilern) genutzt werden können. Feed-in-Tarife sollen voraussichtlich weiterhin erlaubt bleiben.
- Staatliche oder europäische Kreditgarantien sollen Langzeit-Stromabnahmeverträge (PPAs) auch für kleinere Verbraucher*innen (KMUs und eventuelle sogar Bürger*innen) zugänglich machen.
Verbessert die Reform den Verbraucher*innenschutz?
- Ein neues Verbot von Stromsperren für schutzbedürftige Gruppen soll eingeführt werden. Das bedeutet, schutzbedürftigen Gruppe darf der Zugang zu Strom und Heizung selbst dann nicht verwehrt werden, wenn sie ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können.
- Ein neues Recht auf Energieteilen soll eingeführt werden.
- Das soll vor allem privaten (Klein)Produzent*innen erlauben, erneuerbare Energie von bis zu 100 MW untereinander zu teilen.
- Ein neues Recht auf Fixpreis-Verträge wird neben dem Recht zu flexiblen Preis-Verträgen vorgeschlagen.
- Verbot von einseitigen Preiserhöhungen befristeten Festpreisvertägen
- Ein neues Recht auf Unterzähler für Strom, die es Verbraucher*innen ermöglichen, für einen Teil ihres Stromverbrauchs von flexible Preise zu profitieren (zum Beispiel für E-Autos oder Wärmepumpen), und gleichzeitig ein Teil ihres Verbrauchs mit einem Festpreis gedeckt ist.
- Jeder Mitgliedstaat muss einen „Lieferanten der letzten Instanz“ (supplier of last resort) - zumindest - für Haushalte benennen (dies ist bereits in vielen Mitgliedstaaten der Fall, war aber bisher nicht auf EU-Ebene angeordnet).
Wie soll in Zukunft mit Preiskrisen umgegangen werden?
Es soll einen neuen Rahmen für Energiepreis-Krisen geben. In Krisenzeiten soll es für Mitgliedstaaten möglich sein, in die Preisgestaltung einzugreifen. Allerdings muss der Eingriff auf 80 % des Verbrauchs der letzten 5 Jahre der jeweiligen Verbraucher*innen begrenzt sein, um Anreize zum Stromsparen beizubehalten.
Wie unterstützt die Reform die Dekarbonisierung des Strommarktes?
- Netzbetreiber*innen müssen Offshore-Windanlagen Zugang zum Netz garantieren. Falls Netzbetreiber*innen eine volle Abnahme des Stroms der Offshore-Anlagen nicht sichern können, müssen Kompensationszahlungen an die Offshore-Windanlagen gezahlt werden.
- Kurzzeit-Märkte sollen näher zur Realtime agieren, der untertägige Handel soll ab 2028 nicht früher als 30 Minuten vor Realtime schließen. Das gibt Erneuerbaren die Möglichkeit, Peak-Produktion besser am Markt zu verkaufen.
- Mitgliedstaaten sollen zukünftig bei Auktionen für Erneuerbare Umweltverträglichkeitskriterien, Innovationspotenzial, Systemintegration und Versorgungssicherheit mit in Betracht ziehen.
- Ein neuer rechtlicher Rahmen für Speicherung und Lastensteuerung (demand response flexibility) soll entstehen. In einem Stromsystem, welches mehr und mehr auf Erneuerbaren basiert, sind effiziente Speicherung und eine volle Nutzung der Lastensteuerung wichtige Komponenten.
- Netztarife sollen in Zukunft so festgelegt werden, dass Investitions- und Betriebsausgaben der Netzbetreiber in Betracht gezogen werden. Das soll zu mehr Effizienz im System führen.
- Um den kleineren Erneuerbaren-Produzent*innen, Speichern und Lastensteuerungs-Angebote (demand response flexibility) Marktzugang zu vereinfachen, soll vorgeschlagen werden, das Gebotsminimum von 500 KW auf 100 KW zu senken.
- Eine neue Bedarfsanalyse für Lastensteuerung im System muss von den Mitgliedstaaten mit Hinblick auf die Dekarbonisierung des Stromsystems ausgearbeitet werden. Allerdings soll diese Analyse auf Daten der Netzbetreiber basieren. Die Analyse soll Basis sein für ein neues unverbindliches Ziel für Lastensteuerung, das die Mitgliedstaaten von nun an, in ihre Klima- und Energiepläne aufnehmen sollen.
- Lastensteuerung soll auch durch neu eingeführte Spitzenlastmanagement-Produkte besser zur Systemeffizienz beitragen.
Welchen Status haben Fossile und Atomenergie unter der Reform?
- Für Förderungen von Technologien als Kapazitätsmechanismen sollen Mitgliedstaaten zukünftig die Kriterien so ändern, dass nicht fossile Technologien wie Lastensteuerung und Energiespeicherung auch in Betracht gezogen werden. Allerdings sollen die Grenzwerte für CO₂-Emissionen nicht geändert werden, das heißt, Gasanlagen können weiterhin als Kapazitätsmechanismen dienen und staatliche Förderungen erhalten.
- Voraussichtlich wird für Differenzverträge Atomenergie mit Erneuerbaren gleichgestellt. Für Laufzeitverlängerungen von existierenden Atomkraftanlagen sollen voraussichtlich die gleichen Förderprogramme (zweiseitige Differenzverträge) gelten wie für Erneuerbare.
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Nicki Hoffmann
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