Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der grünen im EU-Parlament, kommentiert die parteiübergreifende Entschießung und Aufforderung, die EU-Taxonomie im Parlament abzulehnen:
Atomkraft und Erdgas mit Sonnen- und Windkraft gleichzusetzen, verkauft die Bürger*innen Europas für dumm. Ein Zebra ist auch kein laufender QR-Code, sondern schlicht und einfach ein Zebra. Dieses Spiel werde ich nicht mitspielen und gegen die Mogelpackung stimmen. Ich appelliere an die Christdemokraten unter Manfred Weber, sich nicht für dumm verkaufen zu lassen. Das EU-Parlament muss hier Haltung zeigen und sich als Institution der Aufklärung behaupten und nicht als Ort des Greenwashings. Ansonsten wird das Öko-Siegel für die Finanzbranche zu einem Siegel für atomare Investitionsruinen und Müllhalden oder klimaschädliche Drecksschleudern.
Europas Energieabhängigkeit zu Russland fällt uns gerade massiv auf die Füße, weil wir jahrelang auf Russlands Gasquellen gesetzt haben. Egal woher in Zukunft das Gas kommt, es kommt nicht aus Europa und macht uns abhängig. Wir brauchen also jeden Cent für die Erneuerbaren, denn Sonne und Windkraft kostet uns nichts, wir müssen sie nur in Strom und Wärme verwandeln.
Hintergrund
Am 2. Februar hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den zweiten delegierten Rechtsakt vorgelegt. Enthalten im Vorschlag sind unter anderem die Klassifizierung von Atomkraft und Erdgas als “nachhaltig”.
Was ist passiert und wie geht es weiter?
- Update: Der Wirtschafts- und Umweltausschuss haben die Aufnahme von Atomkraft und Gas mit 76 dafür und 62 dagegen abgelehnt!
- Die Taxonomie ist am 11. März offiziell dem EU-Parlament übermittelt worden. Jetzt hat das EU Parlament die Möglichkeit bis zum 11. Juli die Möglichkeit es abzulehnen.
- Am 20. Mai hat ein parteiübergreifendes Bündnis von Christdemokrat*innen bis Linken, eine Entschließung eingereicht und fordert die Ablehnung der Taxonomie. Diese finden Sie hier (und unten).
- Am Dienstag, 14. Juni wird um 12 Uhr im Wirtschafts- und Umweltausschuss über den Entschließungsantrag abgestimmt. Das Ergebnis wird unmittelbar danach erwartet. Es wird eine enge Abstimmung.
- Wenn die Ausschüsse keine Resolution zur Ablehnung im Plenum vorschlägt, kann das eine politische Gruppe oder “cross-party members” entsprechend der Rule of Procedure 111 eine Resolution für das Plenum vorschlagen.
- Dies schließt aber nicht aus, dass weitere Mitglieder aus anderen Ausschüssen die Schwellenwerte für Einspruchs-Resolutionen einreichen.
- Kurz vor der Abstimmung scheint der EU-Kommissarin McGuinness doch noch ein Gespräch mit den Abgeordneten wichtig zu sein. Morgen, um 14 Uhr, zwischen 9 und 10 Uhr, wird sie im Wirtschaftsausschuss Rede und Antwort stehen.
- Danach geht es in die finale Abstimmung Anfang Juli (4. bis 7. Juli) in Straßburg. Die Signalwirkung aus der Abstimmung vom 14. Juni wird hier großen Einfluss haben.
- Für eine Ablehnung des delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von Atomkraft und Gas in die grüne Taxonomie bedarf es 353 Stimmen im Plenum.
- Und im EU-Rat?
- Die Abstimmung findet nicht statt, weil keine Mehrheit dagegen zu erwarten ist.
- Die Bundesregierung hat sich offiziell gegen den Vorschlag gestellt und wird mit Nein stimmen.
- Österreich hat schon angekündigt, gegen den Vorschlag zu klagen.
Wie hoch stehen die Chancen, dass dieser Rechtsakt im EU-Parlament durchkommt?
- Allein im EU-Parlament gibt es die Möglichkeit, den Vorschlag noch abzuwehren.
- Dafür braucht es eine absolute Mehrheit mit 353 Stimmen.
- Nimmt man die Anzahl der Unterschriften bei den etlichen Briefen, ergibt sich mittlerweile ein Stimmungsbild. Eine Allianz von knapp 200 S&D, Grüne und Linken, wenigen Liberalen und einigen Konservativen wird sicher für die Ablehnung des Rechtsakts stimmen. Über 100 Abgeordnete gelten derzeit als unentschlossen und das Abstimmungsverhalten weiterer 100 Abgeordneter ist unklar.
Was ist die EU-Taxonomie?
Die Taxonomie ist eine EU-Verordnung, mit der eine Auflistung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingeführt wird - also eine Art “Öko-Siegel” im Finanzbereich. Ziel ist es, damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können und mittelfristig insbesondere private Gelder verstärkt in “ökologisch nachhaltige” Tätigkeiten zu lenken. Die Verhandlungen dazu zogen sich ab 2018 fast zwei Jahre und wurden von den Grünen im EU-Parlament unter Bas Eickhout geführt. Heraus kamen vier Bedingungen:
- Die Tätigkeit muss “wesentlich” dazu beitragen, eines der sechs Umweltziele (Klimaschutz, Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Schutz und Wiederherstellung und biologische Vielfalt) einzuhalten.
- Zudem darf keines dieser Ziele beeinträchtigt werden (No Significant Harm).
- Technisch muss geklärt sein, wie sie eines der sechs Ziele einhält.
- Für Arbeitnehmer*innen gilt der “Mindestschutz”.
Knackpunkte aber waren die Details der Kriterien und die wurden den delegierten Rechtsakten überlassen - also “Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften“.
Ein erster Rechtsakt zu nachhaltigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise und zur Eindämmung der Folgen kam am 21. April 2021. Er beinhaltete unter anderem einen klaren Schwellenwert von 100 gCO2e/kWh für die Erzeugung von Strom und Wärme/Kälte - unabhängig von der Technologie! Der erste delegierte Rechtsakt schloss die Energieerzeugung aus Kernenergie und fossilem Gas aus, verpflichtete sich aber, in einem ergänzenden delegierten Rechtsakt auf diese beiden Tätigkeiten zurückzukommen. Nach dem Ende des Prüfungszeitraums erhoben weder das Parlament noch der Rat Einwände gegen diesen ersten delegierten Rechtsakt. Er wurde am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und wird seit dem 1. Januar 2022 vollständig angewendet.
Der zweite Rechtsakt folgte dann kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2021 in einem ersten Entwurf. Dieser Entwurf ging um Atomkraft und Erdgas, wurde aber nur an die Expert*innen-Gruppe der Mitgliedsländer und den Nachhaltigkeitsrat geschickt, nicht aber an das EU-Parlament.
In drei Briefen lief das EU-Parlament Sturm gegen diesen Vorschlag und das Verfahren:
- Brief 1
- “Concerns about the Commission procedure for the adoption of the draft Complementary Delegated Act covering certain additional energy activities pertaining to nuclear energy and gas”
- Von der Vorsitzenden des Wirtschafts- und Finanzausschusses (ITRE & ECON), sowie dem Vorsitzenden des Umweltausschusses.
- Brief 2
- Von der Sozialdemokratischen Fraktion mit einer ablehnenden Haltung begründet durch die Atomkraft.
- Brief 3
- European citizens and consumers deserve a proper consultation -Stop the Taxonomy Deal
- Von Michael Bloss initiiert.
Was steht im Vorschlag der EU-Kommission?
Atomkraft
- Für die Atomkraft werden keine strengen Anforderungen gestellt.
- Als “grün” sollen von nun an gelten:
- Forschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Nukleartechnologien sind mit "minimalen" Abfällen aus dem Brennstoffkreislauf erlaubt (es werden jedoch keine spezifischen Schwellenwerte dafür festgelegt, was als "minimale" Abfälle gelten soll);
- Bau und Betrieb neuer Kernkraftwerke, für die die Genehmigung bis 2045 erteilt wurde, für die Erzeugung von Strom oder Wärme, einschließlich der Wasserstofferzeugung, unter Verwendung der "besten verfügbaren Technologien" ("beste verfügbare Technologien" sind so zu verstehen, dass sie den Anforderungen der Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates und den neuesten technischen Parametern der Internationalen Atomenergie-Organisation entsprechen - also eigentlich mehr "business as usual");
- Verlängerung der Laufzeit bestehender Kernkraftwerke, die vor 2040 genehmigt wird.
- Mitgliedsländer müssen erst 2050 einen Plan für die Endlagerung gewährleisten.
Erdgas
- Der Vorschlag der Kommission wurde im Vergleich zur Version von Anfang des Jahres abgeschwächt. Dennoch gibt es viel stärkere Kriterien an Gaskraftwerke im Vergleich zur Atomkraft.
- Folgendes soll als “grün” gelten:
- Bau oder Betrieb von fossilen Gaskraftwerken, sofern sie den Schwellenwert von <100 gCO2e/kWh für die Energieerzeugung einhalten, es sei denn, die Baugenehmigung wird bis zum 31. Dezember 2030 erteilt und in diesem Fall können die folgenden Kriterien gelten:
- THG-Emissionen überschreiten nicht den Schwellenwert von 270 gCO2e/kWh oder die THG-Emissionen im Durchschnitt von 20 Jahren Laufzeit überschreiten nicht den Schwellenwert von 550 kgCO2e/kWh pro Jahr;
- die gleiche Kapazität an erzeugter Energie kann noch nicht effizient durch erneuerbare Energien erzeugt werden;
- die Anlage ersetzt eine bestehende Stromerzeugungsanlage mit hohen Emissionen, die feste oder flüssige fossile Brennstoffe verwendet (z. B. Kohle, Öl oder Gas >270 gCO2ekWh);
- Kraftwerke müssen bis zum 31. Dezember 2035 vollständig auf erneuerbare und kohlenstoffarme Gase umzustellen – Die vorherigen *Zielmarken aus dem Leak vom 31.12.2021* für die Jahre 2025 *und* 2030 sind entfallen;
- die Tätigkeit findet in einem Mitgliedstaat statt, der sich zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verpflichtet hat und dies in seinem integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) oder in einem anderen Instrument mitgeteilt hat;
- Emissionen, wie z. B. Methanleckagen, werden überwacht und die Leckagen werden beseitigt.
- Ähnliche Daten gelten für Wärmekopplungsanlagen mit Erdgas oder Fernwärme- und Fernkältesystems.
Wieso ist der Vorgang der Kommission so fragwürdig?
- Die Agenda für bessere Rechtsetzung soll “eine faktengestützte und transparente europäische Rechtsetzung unter Mitsprache der potenziell Betroffenen” garantieren. Das EU-Parlament wurde im Vorfeld dessen aber nicht befragt, nur die Expert*innengruppe der Mitgliedsländer.
Stakeholders must be able to give feedback on:
- Draft delegated acts and implementing acts of general application and draft measures following the regulatory procedure with scrutiny (4 weeks). There are limited exceptions to outlined in the Toolbox such as the need for urgent action or where the feedback would bring no added value.
- Überschreitet dieser Rechtsakt die Kompetenz? Laut dem Rechtsexperten Götz Reichert und seinem Gutachten, ja. Die EU-Kommission sei nicht berechtigt, über diese Einstufung von Atomkraft oder Erdgas in einem delegierten Rechtsakt zu entscheiden. Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet die Delegation der Aufgabe an die Kommission durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, das Gremium der nationalen Regierungen. Sie sei nur bei „unwesentlichen“ Fragen erlaubt, bei „wesentlichen Aspekten“ hingegen „ausgeschlossen“.
- In einem Schreiben an die Kommission kritisieren Bas Eickhout und Sirpa Pietikäinen die Kommission und den Vorgang. Sie nehmen Stellung zu den in den inhaltlichen und rechtlichen Problemen. Kernaussage: Ein delegierter Rechtsakt muss den Basisrechtsakt vollständig einhalten. Dies ist nicht der Fall.
- Fast schon als Fun Fact zu betrachten: Selbst der Green Bond in Polen (!) nimmt Atomkraft und Erdgas nicht mit auf.
- Das Gutachten des von der EU-Kommission eingesetzten "Expert*innen-Beirats zu nachhaltige Finanzen" lehnt den bisherigen Vorschlag komplett ab. Das Gutachten gibt es hier.
- Es droht, dass auch Steuergelder, die für Investitionen in nachhaltige Transformation reserviert sind, in Gas und Atomkraft landen können. Bei den europäischen Green Bonds droht so ein Szenario. Auch bei der Debatte um die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (Schuldenregeln) gibt es Stimmen, die Investitionen in die grüne Transformation aus den Schuldenregeln ausnehmen wollen. Steuergeld in Gas und Atomkraft würde also nicht als “Schulden” gelten.