Europäische Klimaschutzgesetz, trotz der Corona-Krise; erstes e-Meeting und COP26

Wir müssen beide Krisen zusammen adressieren: die Corona- und Klima-Krise. Dass das EU-Klimaschutzgesetz priorisiert wird, ist folgerichtig, denn der Green Deal ist das Konjunkturprogramm, dass die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie wieder in Schwung bringt.

Der Green Deal ist das europäische Stabilisierungsprogramm, mit dem wir krisenfest und nachhaltig werden. Dafür braucht es eine starke gesetzliche Grundlage, die Sicherheit schafft und der Industrie einen Investitionskompass gibt.

Hintergrund (im Folgenden nicht für Zitate)

Als Kernelement des European Green Deal hat die EU-Kommission am 4. März 2020 ein Europäisches Klimagesetz (“European Climate Law”) vorgelegt. Das Gesetz verankert für die EU das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050, und schlägt einen Mechanismus zur Anpassung der Reduktionspfade (“Trajectory”) für die Periode 2030 bis 2050 zur Klimaneutralität vor.

Enthalten sind:

  • EU Klimaneutralität bis 2050
  • Überprüfung des aktuellen 2030 Ziels soll erst im September 2020 geschehen
  • EU-Zielpfad-Anpassungsmechanismus; per delegierte Rechtsakte

Das offizielle Dokument der EU Kommission ist hier zu finden.

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates.
Zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz)

Was geschah nach der Vorstellung des EU-Klimagesetz und wie wirkt sich die Corona-Krise auf den weiteren Prozess aus?

Die Corona-Krise hat die EU nicht nur gesundheitlich und wirtschaftlich aus der Bahn geworfen, sondern auch gewohnte Abläufe verunmöglicht, die nun neu organisiert werden müssen. Im Europaparlament sind mit den Sicherheitsmaßnahmen im März und April die regulären Ausschusssitzungen ausgefallen und die Plenarsitzungen gekürzt abgehalten. Da damit die Bearbeitung aller Gesetzesvorhaben nicht möglich ist, wurde eine Reihe an nicht-legislativen Vorhaben vorerst nach hinten verschoben.

Im Umweltausschuss wurde beschlossen, die Arbeit auf zwei Bereiche zu fokussieren: Sofortmaßnahmen (sog. Urgencies) für Maßnahmen im Medizin und Gesundheitsbereich sowie das Klimaschutzgesetz. Am 1. April 2020 fand daher das erste Meeting der Bericherstatterin mit den Schattenberichterstatter*innen statt -  als Telefonkonferenz.

Auch wenn die übliche Vorstellung des Klimagesetzes durch die Kommission im Umweltausschuss noch nicht erfolgt ist, steht inzwischen fest, wer die zuständigen Personen Berichterstatterin und SchattenberichterstatterInnen aus den Fraktionen sind.

Den Stift in der Hand hält Jytte Guteland, Abgeordnete der S&D aus Schweden, die in der letzten Parlamentsperiode bereits als Schattenberichterstatterin für die Revision des Europäischen CO2-Emissionshandels verantwortlich war.

Die Anforderungen der Grünen an das Klimaschutzgesetz sowie der anderen Fraktionen:

Das zeitige Gespräch spiegelt die Entschlossenheit des Europaparlaments wider, Klimaschutz 2020 zur Priorität zu machen. Zum Hauptkritikpunkt am Kommissionsvorschlag, das Fehlen des 2030 Klimaziels, wird Guteland eine Ambitionserhöhung vorlegen.

  • Greens/EFA haben mit dem Verweis auf den UN-Emissions-Gap-Report im Vorfeld bereits minus 65% als angemessene Anpassung vorgeschlagen.
    • ein unabhängiges, wissenschaftliches Begleitgremium
    • ein CO2-Budget
  • GUE/NGL haben ein Ziel von minus 70 Prozent gefordert.
  • Guteland und die für den Green Deal zuständige Vice-President der S&D, Miriam Dalli, haben in ihrer ersten Reaktion auf den Kommissonsvorschlag “at least 55 %” gefordert.
  • Die EPP hat ihre Unterstützung für den höheren Teil der von der Kommission vorgeschlagenen Korridor von 50 bis minus 55 Prozent von der Folgenabschätzung und internationalen Kooperation abhängig gemacht.
  • Renew hat sich für einen schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen auf minus 55% noch vor der ursprünglich für November angesetzten COP 26 ausgesprochen

Schon im Vorfeld zeichnete sich damit ab, dass außer der ID-Fraktion, alle Fraktionen gewillt sind, konstruktiv am Klimagesetz zu arbeiten. Nicht nur das weit entfernte Klimaneutralitätsziel 2050 sollte Beachgtung finden, sondern auch dieZwischenschritte. Diese wurden im bisherigen Vorschlag nicht konkret erwähnt. Zudem sollen alle Sektoren eingebunden werden, damit es keine Schlupflöcher gibt.

Es gibt eine breite Unterstützung die Wissenschaft in die Klimapolitik einzubinden, um den Übergang auf eine sozial-nachhaltige Weise zu gestalten.

Überraschung und Kritik hat der Kommissionsvorschlag für die Option einer delegierten Rechtsakte für die Festlegung des weiteren Reduktionsverlaufs im Zeitraum 2030 bis 2050 bekommen.

Die Kritik kam insbesonderen von der rechtskonservativen ECR, die ein wenige Tage später geleaktes non-paper auch gleich freudig kommentierte und sie mit Verweis auf die Covid-19-Pandemie feststellen, dass dies keine Zeit sei, um Klimaneutralität im Schnelldurchgang zu erreichen.

Das Non-Paper im Überblick / Non-paper on the choice of delegated acts

Auf Initiative der ECR wurde der juristische Dienst des Europaparlaments um eine erste Einschätzung der delegierten Rechtsakte gebeten. Diese wurde den Koordinatoren des Umweltausschusses vergangene Woche übermittelt (und innerhalb kürzester Zeit veröffentlicht).

Der juristische Dienst leitete aus dem Kommissionsvorschlag ab, dass der Zielpfad (Trajectory) zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 ein wesentliches Element des Vorschlags für eine Verordnung über das europäische Klimagesetz ist und dass die Übertragung der Befugnis zur Festlegung dieses Weges an die Kommission nicht mit Artikel 290 AEUV vereinbar ist.

  • Frage der interinstitutionellen Machtbalance als auch eine formalrechtliche Frage
  • Für Greens/EFA zentral, dass das Klimaschutzgesetz wirksam ist und eine Einhaltung und erreichung der Ziele bringt
  • Zielpfad im Kommissionsvorschlag umfasst kaum informationen, muss noch näher definiert werden um abzuleiten, welche Rechtsumsetzung die probate ist.

Wie wirkt sich die COP-Verschiebung aus?

Auf die Verhandlungen im Parlament bislang gar nicht. Die Corona-Krise verzögert einige Abläufe (s.o.) aber die Verschiebung der COP hat so gesehen keine direkten Auswirkungen. Die 5-Jahres-Frist, um neue NDC’s vorzulegen, bleibt weiterhin 2020. Einzig bietet sich jetzt mehr Verhandlungsspielraum, um die die Ziele zu straffen, die Ausarbeitungen gründlicher zu machen. Politisch kann jetzt die Zeit genommen werden, um mit dem Wiederaufbau aus der Krise - im Zuge des Green Deal - zu beginnen. Sollte der Green Deal als Chance für die Wirtschaft erkannt werden, kann sich hier ein nie erahntes Konjunkturprogramm samt Zielerhöhungen in Klimaschutz anbahnen. Denn auf einmal werden Gelder frei, von denen vorher niemand träumte. Am Ende könnte die Corona-Krise den Green Deal retten, ihn sogar ausbauen und dem Klima zugute kommen, wenn jetzt der Mut dazu besteht.

Die vorgegebene Zeitspanne für weitere Termine sieht momentan wie folgt aus:

  • ENVI Meeting am 27. Mai 2020
    • Dort wird Guteland ihren Bericht zum Klimagesetz vorstellen.
    • Die Deadline für Amendments ist dann voraussichtlich Anfang Juni.
  • Diese Woche, Dienstag, 7. April 2020 um 16 Uhr soll es eine Telefonkonferenz mit der GD Klima geben.

Pressekontakt

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Referent Öffentlichkeitsarbeit und Presse
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