Europäischer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bringt Schwung in den Europäischen Grünen Deal. Was heute als Abfall gilt, sind wichtige Rohstoffe für die Industrie der Zukunft. Die EU kann ihren Mehrwert zeigen und der absurden Schredder-Praxis bei zurückgesandter Kleidung einen Riegel vorschieben. Das ist gut für Umwelt und Klima und einen verantwortungsvollen Konsum.

Damit die europäische Wirtschaft zum Antriebsrad der Kreislaufwirtschaft werden kann, braucht es konkrete Ziele und einen gesetzlichen Rahmen. Die Bundesregierung muss jetzt nachziehen und die Kreislaufwirtschaft zum Wachstumsmotor machen.

Hintergrund (im Folgenden nicht für Zitate)

Vorweg: Das Dokument der Europäischen Kommission ist hier zu finden.

Der Kreislaufwirtschaft Aktionsplan verbindet und stärkt bestehende Elemente des 2015 erstmalig vorgestellten Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft und umfasst Elemente zu Abfall und Verpackung, zu effizientem Produktdesign und den Rechten von Konsument*innen. Die erfolgreiche Ökodesign-Richtlinie, die die Energieeffizienz von Kühlschränken, Waschmaschinen und Co. in den letzten Jahren massiv verbessert hat, soll in Zukunft auch auf die Kriterien der Ressourcenschonung ausgeweitet werden und als Regelwerk auf weitere Produktkategorien angewandt werden. Bisher freiwillige Instrumente wie das EU EcoLabel und die Kriterien ökologischer öffentlicher Beschaffung sollen in der neuen EU Produktpolitik verbindlich verankert werden.

Was ist das Hauptziel des Aktionsplans der Kommission?

Der Aktionsplan der Kommission will zum systemischen, tiefgreifenden und transformativen Wandel der europäischen Wirtschaft hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem beitragen.

Was sind die entscheidenden Elemente des Aktionsplans?

Die Eckpfeiler des Aktionsplans der Kommission sind:

  • ein neuer Gesetzesrahmen für nachhaltige Produkte,
  • die Abfallpolitik zu stärken,
  • die Kreislaufwirtschaft für Menschen, Regionen und Städte nutzbar machen und
  • sektorübergreifende Maßnahmen.

Wie stehen die Grünen dazu?

Wir begrüßen den Aktionsplan. Er stellt eine deutliche Verbesserung des Aktionsplans von 2015 dar, zumal er eine Vielzahl von Gesetzesinitiativen ankündigt. Wir begrüßen insbesondere die Ankündigung verschiedener Gesetzesinitiativen zur Schaffung eines Rahmens für eine nachhaltige Produktpolitik, einschließlich der Stärkung der Verbraucher*innen, des neuen "Rechts auf Reparatur" und verbindlicher Kriterien für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung. Wir begrüßen die Verpflichtung, sich mit den wichtigsten Produkt-Wertketten zu befassen und Ziele für die Abfallreduzierung sowie eine Überarbeitung der Abfallverbringungsvorschriften vorzuschlagen. Wir freuen uns über die Integration in die mit dem Klimaschutz verbundene Politik.

Damit der Green Deal gelingt, brauchen Unternehmen Sicherheit, dass Investitionen in nachhaltige Produkte einen Markt haben werden. Die Kreislaufwirtschaft hat ein großes Potential, was Arbeitsplätze und Wertschöpfung betrifft. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine konsequente Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft alleine bei den vier wichtigsten industrielle Materialien (Zement, Stahl, Kunststoff und Aluminium) dazu beitragen kann, die EU Treibhausgasemissionen bis 2050 um 40% zu reduzieren.

Das "Recht auf Reparatur" bei Elektronikgeräten und Smartphones ist von zentraler Bedeutung, auch wenn die Kommission hier noch viele Details schuldig bleibt.

Aus Sicht der Grünen muss der Vorschlag die folgenden Knackpunkte adressieren:

  • Verlängerte Bereitstellung von Ersatzteilen für einen fixen Zeitraum nach dem Inverkehrbringen des Produkts (ähnlich wie im letzten Jahr für Geschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen verankert) muss für alle Produktkategorien und für alle Werkstätten, nicht nur für zugelassene oder professionelle Werkstätten, gelten.
  • Nicht diskriminierender Zugang zu Informationen für Reparatur und Wartung. Der Zugang zu Informationen ist immer noch in zu vielen Fällen auf professionelle, vertragsgebundene oder autorisierte Werkstätten beschränkt, zum Nachteil der unabhängigen Werkstätten oder Reparatur-Cafés. Die Bereitstellung des Zugangs zu diesen Informationen für unabhängige Werkstätten ist von entscheidender Bedeutung, um die Reparatur für die Verbraucher*innen erschwinglicher zu machen. Der Preis der Reparatur wird von den Verbraucher*innen oft als Haupthindernis für die Inanspruchnahme dieser Option beschrieben. Nicht nur die Kosten für Ersatzteile, sondern auch die Kosten für die Reparatur selbst.
  • Klare Informationen für die Verbraucher*innen, die über die Reparaturfähigkeit eines Produkts durch die Kennzeichnung und Vergabe einer Note über die Reparaturfähigkeit.

Die Verpflichtung zur Substitution gefährlicher Stoffe ist ebenfalls ein wichtiger Schritt und erfordert starke Ergebnisse im Rahmen der bevorstehenden Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, da die Substitution gefährlicher Stoffe eine Voraussetzung für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ist.

Trotz der positiven Grundausrichtung vermissen wir verbindliche Ziele zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, sowie die Anerkennung der Notwendigkeit, zu alternativen Indikatoren zum BIP überzugehen, um Nachhaltigkeit und Wohlbefinden zu messen.

Details zu den weiteren Elementen einer Kreislaufwirtschaft

Ressouceneffizienz-Ziel und nachhaltige Produktpolitik:
Eine Reduzierung des Material-Fußabdrucks Europas und deutliche Erhöhung der kreisförmigen Materialverwendungsrate ist positiv, bleibt aber ohne ein verbindliches quantifizierbares Gesamtziel zahnlos.
Nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle gewinnen durch horizontale Kriterien die Nachhaltigkeit zur Norm machen an Gewicht.

Stärkung der Verbraucher & Recht auf Reparatur:
Das "Recht der Menschen auf Reparatur" bei Smartphones ist ein wichtiger Schritt.
Einführung von digitalen Produktpässen für unterschiedliche Produktkategorien die Informationen über die Herkunft, die Haltbarkeit, die Zusammensetzung, die Wiederverwendung, die Reparaturmöglichkeiten und die Handhabung am Ende des Lebenszyklus eines Produkts liefern.
Bekämpfung des Greenwashing und Stärkung des Vertrauens der Verbraucher*innen in grüne Etiketten.

Giftfreie Umwelt:
Systematische Berücksichtigung von Chemikalien in der Produktpolitik.
Fokus auf die Schnittstellenproblematik und das Vorhandensein bedenklicher Stoffe in Produkten.

Rahmen für nachhaltige Produktpolitik (Sustainable Product Policy Framework):
Insbesondere werden mehrere B2B-Materialströme von einem vorgeschlagenen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik für Rohstoffe, Zwischenprodukte und Verbrauchsgüter erfasst.
Erweiterte Produzentenverantwortung (Extended producer responsibility) wird auch für Produkte als Dienstleistung erweitert.

Öffentliche Beschaffung:
Umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen (Green Public Procurement) wird verbindlich verankert : Die EU Kommission wird in der sektoralen Gesetzgebung obligatorische Mindestkriterien oder -ziele für das öffentliche Beschaffungswesen vorschlagen und schrittweise eine obligatorische Berichterstattung einführen, um die Einführung einer umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (GPP) zu überwachen.

Bauwesen und Gebäude:
Renovierungswelle wird zusammen mit dem Aktionsplan im Rahmen der Reduzierung von Baumaterialien gebracht. Ein zentraler Faktor ist das Ziel der Schadstoffentfrachtung (depollution targets) da durch die Entgiftung von Wertströmen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit notwendig ist und im Vorschlag ein eigenes und detailliertes Kapitel erhält.
Kreislaufwirtschaft als Kohlenstoffspeicher im Bausektor:
Die Verwendung von Holz als Baumaterial kann kohlenstoffintensive Materialien wie Zement oder Stahl ersetzen und bei langlebigen Bauten auf Jahrzehnte als Kohlenstoffspeicher dienen.

Pressekontakt

Herr Bloss steht für Interview oder Hintergrundgespräche gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an

Nicki Hoffmann
Referent Öffentlichkeitsarbeit und Presse
+32 470 17 11 27
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