Europas größte Klimaschutzpaket Fit For 55 – alle Fakten

Die Reformen des Fit For 55-Klimapakets der EU im Detail

Europas wohl größte Klimapaket steht vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament. Am Dienstag, dem 7. Juni, wird über die neuen CO2-Flottengrenzwerte, den Emissionshandel oder die zukünftigen Ausbauziele der EU für die Erneuerbaren abgestimmt.

Das Europäische Klimagesetz, gilt als Grundlage für das gesamte Paket. Mit dem neuen europäischen Klimaziel von minus 55% netto (vorher war es ein 40% Brutto-Ziel; es sind nun 52,8% brutto), ist der Grundstein gelegt worden. Alles muss auf den Prüfstand.

Am 14. Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag, um das 55%-netto-Ziel, samt Klimaneutralität 2050, einzuhalten. Wir bieten mit diesem Hintergrund eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesvorhaben innerhalb dieses Reformpakets an, sowie die Zuständigkeiten im EU Parlament bei den Verhandlungen (Berichterstatter*innen und wenn möglich schon die Schattenberichterstatter*innen), sowie die Ergebnisse der wichtigsten Ressorts in den Ausschüssen.

Das Fit für 55-Klimapaket umfasst 13 Legislativvorschläge, acht Überarbeitungen bestehender Gesetze und fünf neue Vorschläge. Hier die wichtigsten in der Übersicht – nach führenden Ausschüssen.

Seit der Veröffentlichung und dem Beginn der Verhandlungen, schlugen die Energieinflation (Zu Beginn des Jahres EU-weit fast 25%) sowie Putins Angriffskrieg ein. Im Zuge dessen hat die EU-Kommission ihren “REPowerEU”-Plan vorgestellt, der einzelne Vorschläge erweitert. So zum Beispiel den ETS und das “Frontloading” von Millionen von CO2-Zertifikaten zur Finanzierung des Plans, oder ein höheres Ausbauziel für die Erneuerbaren von 45, statt wie bisher im Vorschlag, 40%. Die komplette Analyse finden Sie hier.

Insgesamt lässt sich konstatieren, dass mit diesen Vorschlägen, die jetzt zur finalen EU-Parlamentsabstimmung stehen, das 1,5-Grad-Klimaziel nicht mehr eingehalten werden kann.

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen und Schwerpunkt auf die Industrie sowie das Fit For 55-Paket übernimmt für die Grünen im EU Parlament:

  • Schattenberichterstatter EU-Emissionshandel; Main Proposal & MSR ENVI
  • Schattenberichterstatter CO2-Flottenstandards (ITRE)
  • Berichterstatter für die Opinion im ITRE:  Alternative Fuels Infrastructure Regulation (ITRE)

Zeitplan

  • Finale Abstimmung: Diese werden aufgeteilt.
    • Mittwoch, 8. Juni:
      • 12.30 - 14.30:
        ➡️ Emissionshandel & Emissionshandel Aviation
        ➡️ Klima-Sozialfonds
        ➡️ CO2-Grenzausgleich
        ➡️ Luftfahrt (CORSIA)
      • 17.00 - 18.00:
        ➡️ Effort Sharing beim Klimaschutz
        ➡️ LULUCF (Wald, Moore etc.)
        ➡️ CO2-Flottenstandards für Autos und Transporter

Welche Forderungen gibt es in den Vorschlägen der Ausschüsse und der EU-Kommission?

Der EU-Emissionshandel (ENVI-Lead)

  • ETS Main Proposal-File
  • Berichterstatter Main Proposal: Peter Liese, CDU/EVP
  • Schattenberichterstatter*innen:
    • Michael Bloss, Greens/EFA
    • Jytte Guteland, S&D
    • Emma Wiesner, Renew
    • Sivlia Modig, GUE
    • Alexandr Vondra, ECR
    • Danilo Oscar Lancini, ID

Was steht im Bericht des ENVI?

  • CA 1 ALT: Die Emissionen unter dem ETS werden bis 2030 um 67% verringert (im Vergleich zu 2005). Das ist mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar. Es entspricht dem Ziel, die CO2-Emissionen in Europa insgesamt bis 2030 um 60% zu verringern, wie es schon die Position des EU-Parlaments beim Europäischen Klimagesetz war;
    • Neuer Kompromiss für die finale Abstimmung:
    • Konservative, Rechte und und Liberale versuchen die Ambition der Emissionen unter dem ETS bis 2030 auf 63% zu drücken (im Vergleich zu 2005). Sie wollen in 2024 nur 70 Millionen CO2-Zertifikate aus dem Markt nehmen - weniger als der Kommissionsvorschlag (die Kommission hatte 117 Millionen vorgeschlagen. im Umweltausschuss angenommen wurde, waren es noch 250 Millionen).
    • Nach ihren Plänen sollen 2026 noch einmal 50 Millionen CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden. CO2-Zertifikate auf dem Markt sollen bis 2026 um 4,4% jährlich reduziert werden und dann am 2026 um 4,5% jährlich.
    • Könnte noch kommen: Sozialdemokraten und Greens/EFA wollen die von der Kommission vorgeschlagenen 117 Million CO2-Zertifikate 2024 aus dem Markt zu nehmen. Dies würde zu einer 64%tigen Emissionsreduktion unter dem ETS bis 2030 führen.
  • CA 6 ALT: Nach 2030 wird die Industrie den vollen CO2-Preis bezahlen müssen. Sie wird keine freien Zertifikate (also keine gratis-Emissionsrechte) mehr erhalten. Das Verursacherprinzip wird angewendet. Bis Dann bekommt diejenige Industrie, die schnell dekarbonisieren will, bekommt weiterhin freie Zuteilungen, Klimaverträge und einen Klimabonus um Anreize für einen schnellen Wandel zu schaffen;
    • Neuer Kompromiss für die finale Abstimmung:
      • Die Sozialdemokraten und Liberalen schlagen vor, die freien Zuteilung noch bis Ende 2032 beizubehalten.
      • Konservative und Rechte wollen die freien Zuteilungen noch weit länger beibehalten.
  • CA 12: Der neu getaufte Klima-Investitionsfonds (vormals Innovation Fond) stellt von nun an bis zu 146 Milliarden Euro (Preisannahme 100 Euro CO2-Preis) für die Dekarbonisierung der Industrie zur Verfügung. Mindestens 12% davon werden für den Ausbau von Erneuerbaren reserviert;
    • Bleibt so, wie es ist.
  • Keine Einnahmen unter dem ETS dürfen mehr für fossile Energien oder Atomkraft ausgegeben werden.
    Die ganze Analyse des ENVI-Berichts gibt es hier.

Das hat die EU-Kommission zum Emissionshandel vorgeschlagen

  • Bislang sollen die CO2-Emissionen in den ETS-Sektoren um 43% bis zum Jahr 2030 fallen. Die Zahl soll auf auf 62% erhöht werden;
  • Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) soll von 2,2 auf 4,2% steigen. Das heißt, jedes Jahr werden 4,2% weniger CO2-Zertifikate auf den Markt kommen;
  • Einmalige Reduktion ist nicht spezifiziert, wird so sein, als ob LRF von 4,2% bereits seit 2021 gelten würde. Im Jahr 2050 werden keine Zertifikate mehr ausgeteilt;
  • Die Industrie bekommt bisher ihre Zertifikate, zum Großteil (ca. 90%) ohne dafür zu Zahlen. Diese freien Zuteilungen sollen bis zum Jahr 2036 auslaufen.
  • Ab 2026 werden die kostenlosen Zertifikate um 10% pro Jahr reduziert, um 2036 eine 100 prozentige Abschaffung zu erreichen;
  • Für Sektoren, die nicht unter CO2-Grenzausgleich fallen, wird eine Konditionalität eingeführt, um weiterhin einen Teil ihrer kostenlosen Zertifikate zur Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen zu erhalten.

Der 2. EU-Emissionshandel für Transport und Gebäude und was die EU-Kommission vorgeschlagen hat

  • Die Kommission schlägt einen zweiten Emissionshandel für Transport und Gebäude vor, der ab 2026 eingeführt werden soll;
  • Der lineare Reduktionsfaktor wird für 2026 - 2028 auf 5,15% und nach 2028 auf 5,43% festgelegt;
  • Der Innovationsfonds wird um 150 Millionen Zertifikate aufgestockt, die aus dem neuen ETS für Transport und Gebäude stammen werden. Das bedeutet, dass die Verbraucher für den Übergang in der Industrie und im Energiebereich zahlen.

Der Klima-Sozialfond (ENVI/EMPEL-Lead)

  • Klima-Sozialfond-File
  • Berichterstatterin: Esther de Lange, EVP (ENVI)
  • Schattenberichterstatter*innen:
    • Petar Vitanov, S&D
    • Ondrej Knotek, Renew
    • Sara Matthieu, Greens/EFA
    • Kokkalis Petros, GUE
    • Andrey Slabakov, ECR

Was steht im Bericht ENVI/EMPEL?

  • Die Definitionen von schutzbedürftigen Haushalten oder Pendler*innen werden nicht von ETS 2 abgekoppelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass der ETS 2 zunächst auf den gewerblichen Verkehr und Gebäude beschränkt sein wird, während der SCF weiterhin hauptsächlich Menschen unterstützen wird.
  • Zum ersten Mal in der Gesetzgebung ist eine EU-weite Definition von Energie- und Mobilitätsarmut in das EU-Recht aufgenommen worden. Die Definitionen unterliegen immer noch einer gewissen Auslegung/Anpassung durch die Mitgliedstaaten, aber die Kommission wird bis zum 1. Juli 2026 bewerten, wie diese in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausgelegt werden, und kann bis dahin gegebenenfalls einen Vorschlag für einen detaillierteren Ansatz vorlegen.
  • Die Mitgliedstaaten müssen detaillierte soziale Klimapläne verabschieden, einschließlich detaillierter quantitativer Informationen über Energie- und Mobilitätsarmut in den jeweiligen Mitgliedstaaten, einer Kartierung der gefährdeten Haushalte/Verkehrsnutzer*innen/Kleinunternehmen sowie nationaler Zielvorgaben und Ziele zur Verringerung ihrer Zahl während der Laufzeit der Pläne.
  • Budgetschätzung für den Zeitraum 2024-2027: ca. 44,5 Milliarden
    • Im Allgemeinen müssen die Mitgliedstaaten 50% finanzieren, mit Ausnahme der direkten Einkommensbeihilfen, bei denen sie 60% der Kosten übernehmen müssen. Für Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 65% des Unionsdurchschnitts (BG, PL, LV, LT, EE, RO, EL, PT, SK, CZ, HR, HU) finanziert die Union bis zu 60% der Maßnahmen.

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • 25% der Einnahmen aus dem zweiten Emissionshandel werden dem Innovationsfond zugewiesen. Für den Zeitraum von 2025 - 2032 sind das rund 72,2 Milliarden Euro belaufen. Der Rest (75%) wird den Haushalten der Mitgliedstaaten zugewiesen.  
  • Der Fonds wird hauptsächlich Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien unterstützen.

CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Lieferwagen (ENVI-Lead)

  • CO2-Flottengrenzwerte-File
  • Berichterstatter: Jan Huitema, Renew
  • Schattenberichterstatter*innen:
    • Bas Eickhout, Greens/EFA
    • Jens Gieseke, EVP
    • Sara Cerdas, S&D
    • Sylvia Limmer, ID
    • Pietro Fiocchi, ECR
    • Kateřina Konecná, GUE

Was steht im Bericht ENVI/EMPEL?

  • Weder der Bericht des Berichterstatters wurde angenommen, noch der Gegenvorschlag.
  • Am Ende wurde der Kommissionsvorschlag mitsamt einigen kleinen Änderungen:
    • Das Ziel für 2025 wurde für Pkw auf -20% erhöht und für Lieferwagen bei -15% beibehalten.
    • ZLEV-Bonus (Zero and Low Emission Vehicles) ab 2025 gestrichen
  • Eine komplette Analyse des Berichts gibt es hier.

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Ein Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor für Pkw und Transporter im Jahr 2035. Ein Analyse, wie weit wir dabei sind, wird in den Jahren 2025 und 2027 vorgelegt, und eine Überprüfung des Ausstiegsdatums könnte im Jahr 2028 erfolgen. Bis dahin könnte die Marktrealität weiter fortgeschritten sein, als die Gesetzgebung;
  • Die Emissionen der Flotte müssen bis 2030 für Pkw um 55% und für Transporter um 50% reduziert werden;
  • Es gibt keine Änderung am bestehenden Mechanismus für SUVs oder insgesamt schwere Wagen. Wenn ein Auto schwerer ist, werden die Ziele verbessert. Bedeutet, SUVs werden als “gut” angerechnet;
  • Luxusautos können noch bis 2028/2030 von den Zielen ausgenommen werden.

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM / ENVI-Lead)

  • CBAM-File
  • Berichterstatter: Mohammed Chahim, S&D
  • Berichterstatter*in:
    • Yannick Jadot, Greens/EFA
    • Adam Jarubas, EVP
    • Nicolae Stefanuta, Renew
    • Hermann Tertsch, ECR
    • Catherine Griset, ID
    • Malin Björk, GUE

Was steht im Bericht des ENVI?

  • Der CBAM soll bereits ein Jahr früher in Kraft treten, nämlich ab 2025 – die Kommission hatte 2026 vorgesehen.
  • Die Übergangsphase beginnt bereits ab dem 1. Januar 2023 und läuft im Dezember 2024 aus.
  • Die freien CO2-Zertifikatszuteilungen laufen beginnend Januar 2025 schrittweise aus:
    • So bleiben im Jahre 2025 nur noch 90% aller freien Zertifikate erhältlich, ein Minus von 10 % zum Jahr davor.
    • Im Jahre 2026 betrifft dies nur noch 80%, im Jahr 2027 nur noch 70%, im Jahre 2028 gibt es ein Sprung so dass nur noch die Hälfte der Zertifikate also 50% betroffen sind.
    • Im Folgejahr wird erneut halbiert so dass nur noch 25% freie Zertifikate zugeteilt werden.  
    • 0% dann Im Jahre 2030.
    • Ausnahme: Sektoren, die zu einem späteren Zeitpunkt in den Geltungsbereich des CBAM aufgenommen werden und für die bis spätestens Ende 2033 kostenlose Zertifikate zur Verfügung stehen würden.
  • Für die Überwachung der CBAM Regeln eine eigenständige Behörde, die den Betrug und die Umgehung des Mechanismus streng beobachtet und ahndet.
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs auch auf Polymere, Wasserstoff und Ammoniak.
  • Die am wenigsten entwickelten Länder, sollen durch ein entsprechendes Programm des Instruments der Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik finanziell unterstützt werden, um ihre Industrie umzubauen und zu dekarbonisieren. Der jährlich festgelegte Betrag soll mindestens der Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten entsprechen.
    2025 bewertet die Kommission jedes Jahr die Wirksamkeit des CBAM. Besteht die Gefahr von Carbon Leckage, kann die Kommission legislativ tätig werden.

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Der CBAM soll Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Dünger und Strom beinhalten.
  • Es soll laut Kommission eine Testphase zwischen 2023 - 2025 geben, in der Unternehmen analysieren und berichten müssen. Danach soll der CBAM schrittweise eingeführt und die kostenlosen Zertifikate werden zwischen 2026 - 2035 reduziert. Im Jahr 2036 sollen die kostenlosen Zertifikate vollständig abgeschafft werden. Unter der aktuellen ETS-Verordnung enden die kostenlosen Zertifikate im Jahr 2030.
    EU-Importeure sollen sich bei den nationalen Behörden registrieren und CBAM-Zertifikate kaufen. Am 31. Mai eines jeden Jahres müssen sie die
  • Warenmengen und die in diesen Waren enthaltenen Emissionen für das vorangegangene Jahr deklarieren. Sie können den CO2-Preis, den sie bereits in einem Drittland bezahlt haben, abziehen. Ein Handel mit Zertifikaten ist nicht möglich.
    Der Grenzausgleich-Preis wird die Höhe des ETS-Preis haben.


Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (ENVI-Lead)

  • LULUCF-File
  • Berichterstatter: Ville Niinströ, Greens/EFA
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Dan-Stefan Motreanu, EVP
    • Delara Burkhardt, S&D
    • Martin Hojsík, Renew
    • Anna Zalewska, ECR
    • Manuel Bompard, GUE
    • Laura Huhtasaari, ID

Hintergrund

  • Die Menge an CO2, die europäische Wälder, Moore und Böden aus der Atmosphäre aufnehmen, ging von 2013 bis 2018 um etwa 20% zurück.
  • Der LULUCF-Sektor umfasst Wälder und Forste, Äcker, Wiesen und Weiden,  Feuchtgebiete und Siedlungen. Zusammengerechnet trägt der Sektor dazu bei, Treibhausgase zu binden und dadurch der Atmosphäre zu entziehen (laut Europäischer Umweltagentur EEA waren es im Jahr 2018 EU-weit etwa minus 260 Millionen Tonnen CO2).
  • Der Europäische Rat hat im Dezember 2020 bei den Verhandlungen zum EU-Klimagesetz entschieden, den LULUCF-Sektor trotz unzuverlässiger Berechnungsgrundlagen in das Nettoziel von mindestens 55% für 2030 einzubeziehen.
  • Die Berechnung von Senkenleistungen ist schwierig. Denn innerhalb vergleichsweise kurzer Zeiträume kann es durch Bewirtschaftung, Naturkatastrophen oder Bränden zu großen Veränderungen in der CO2-Leistung kommen.

Was steht im Bericht des ENVI?

  • Dem Kommissionsvorschlag von -310 Millionen Tonnen sollen um zusätzliche 50 Tonnen durch “from carbon farming practices” hinzukommen.
  • Gleichzeitig werden die Unterziele für Ackerland, Grünland und Feuchtgebiete (landwirtschaftliche Flächen) beibehalten, um Anreize für Änderungen in der landwirtschaftlichen Praxis zu schaffen.
  • Natürliche Senken in der EU sollen auch nach 2030 weiter zunehmen. Die Kommission wird aufgefordert, Ziele für den LULUCF-Sektor für die Zeit nach 2030 festzulegen, die mit den Klimazielen der Union im Einklang stehen und die Empfehlungen des neu geschaffenen wissenschaftlichen EU-Beirats für Klimawandel berücksichtigen.
  • Die Kommission wird aufgefordert, zusammen mit dem wissenschaftlichen Beirat zur Klimakrise s für den Klimawandel, zu bewerten, wie hoch der notwendige Beitrag des Agrarsektors zum EU-Klimaneutralitätsziel ist. Auf der Grundlage dieses Berichts sollte die Kommission Optionen vorschlagen, um einen angemessenen Beitrag des Agrarsektors zu den Klimazielen der Union zu gewährleisten, einschließlich nationaler Ziele und sektoraler Teilziele.
  • Die Kommission wird aufgefordert, Mindestkriterien für die Einbeziehung der Überwachung der biologischen Vielfalt in die Landüberwachungssysteme im Zuge eines delegierten Rechtsakts festzulegen, da sich die meisten Systeme bisher nur auf die Überwachung der CO2-Emissionen konzentrieren.

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Der Beitrag der Kohlenstoffsenken des LULUCF-Sektors soll nun zum neuen 2030-Klimaziel auf 225 MtCO2Eq (Megatonnen-Kohlenstoffdioxidäquivalent) begrenzt werden. Das entspricht 2,2% der heutigen klimarelevanten Emissionen und bedeutet, dass das Klimaziel für 2030 eine absolute Reduktion der klimaschädlichen Gase von nur 52,8% (brutto) vorgibt.
  • Bis 2030 soll die Senkenleistung auf 310 MtCO2Eq erhöht und werden und unter den EU-Mitgliedstaaten für 2026 - 2030 aufgeteilt werden.

Die Effort-Sharing-Richtlinie (ENVI-Lead)

  • Effort-Sharing-File
  • Berichterstatterin: Jessica Polfjärd, EVP
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Margrete Auken, Greens/EFA
    • Javi López, S&D
    • Linea Sogaard-Lidell, Renew
    • Anna Zalweska, ECR
    • Silvia Sardone, ID
    • Silvia Modig, GUE

Was steht im Bericht des ENVI?

  • Der Vorschlag wird die 40% der EU-Kommission unterstützen, es gibt aber Änderungsanträge der Greens/EFA.
  • Es gibt keinen ausdrücklichen Verweis auf die Notwendigkeit der Verringerung der Emissionen in der Landwirtschaft (Methan und Lachgas), die Kommission wird verpflichtet, bis Juli 2023 einen Legislativvorschlag mit einem oder mehreren Zielen und potenziellen Maßnahmen zur Verringerung der Nicht-CO2-Emissionen aus den unter die Verordnung fallenden Sektoren im Einklang mit dem Gesamtziel der ESR, dem Ziel der Klimaneutralität und den Empfehlungen des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel vorzulegen.
  • Einführung eines effektiven Rechts auf Zugang zu Gerichten für Bürger*innen und Umwelt-NGOs, um Behörden vor Gericht zu bringen, wenn diese keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um die in der ESR festgelegten Ziele zu erfüllen.
  • Ein alternativer Kompromiss stellt klar, dass die Emissionen von Biokraftstoffen und Biomasse zum Zweck der Einhaltung der ESR-Ziele in gleicher Weise wie in der RED bewertet werden müssen (keine Nullbewertung).

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Das bisherige Ziel für die Sektoren von 30% bis 2030 auf 40%, damit es auf einer Linie mit Gesamtklimaziel von 55% netto (Klimagschutzgesetz) ist. Weiterhin werden große Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern der EU bestehen (-10 % für Bulgarien, -50 % für Schweden).
  • Ergänzt die LULUCF-Reserve um eine Neue, die von den Mitgliedstaaten für die Erfüllung ihres ESR-Ziels für 2030 verwendet werden kann, sofern das 55%-Klimaziel mit einem maximalen Beitrag von 225 MtCO2Äq netto im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz erreicht wird.

Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (ITRE-Lead)

  • Erneuerbaren-Energien-File
  • Berichterstatter: Markus Pieper, EVP
  • Schattenberichterstatter*in:
  • Ville Niinströ, Greens/EFA
  • Nicolás Gonzales Casares, S&D
  • Christophe Grudler, Renew
  • Evzen Tosenovsky, ECR
  • Sira Rego, GUE

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Das Ziel für Erneuerbare Energien wird von 32 auf 40% am EU-Bruttoendverbrauch erhöht. Keine verbindlichen Ziele für Mitgliedsstaaten;
    • Update: Im Zuge des “REPowerEU”-Plans der Kommission, soll dieses Ziel auf 45% angehoben werden.
  • Hier finden Sie die gesamte Übersicht zu REPowerEU.
  • Die Kommission schlägt eine gewisse Verschärfung der Regeln für die Bioenergie vor. Darin enthalten: keine Unterstützung für die Energieerzeugung aus Sägerundholz, Furnierholz, Stümpfen und Wurzeln zu gewähren und die Förderung der Verwendung von Qualitätsrundholz für die Energieerzeugung außer unter genau definierten Umständen zu vermeiden.

Hintergrund

Der Energiesektor ist für mehr als 25% der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Daher muss es für die EU von zentraler Bedeutung sein, so schnell wie möglich und spätestens bis 2040 auf 100% Erneuerbare Energien umzusteigen – bis 2030 auf 50%.
Biomasse zur Energiegewinnung (Bioenergie) ist mit einem Anteil von fast 60% nach wie vor die wichtigste Quelle für Erneuerbare Energie in der EU. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Holzkraftwerke pro Energieeinheit mehr CO2 in die Atmosphäre pumpen, als Kohlekraftwerke.

Die Reform der Energieeffizienz-Richtlinie (ITRE-Lead)

  • Energieeffizienz-Richtlinie-File
  • Berichterstatter: Niels Fuglsang, S&D
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Jutta Paulus, Greens/EFA
    • Pernille Weiss, EVP
    • Nicola Danti, Renew
    • Grzegorz Tobiszowski, ECR
    • Markus Buchheit, ID
    • Sandra Pereira, GUE

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Die Kommission schlägt vor, das gemeinsame Energieeinsparziel von bislang 32,5% auf 39% zu erhöhen.
    Allerdings ist die EU für die Erfüllung dieser Verpflichtung zur Energieeffizienz auf die tatsächliche Energieeinsparung durch die Mitgliedstaaten angewiesen.
  • Aber: Es wurde darauf verzichtet, den Mitgliedstaaten bindende nationale Effizienzziele aufzuerlegen.

Die Reform der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (TRAN-Lead)

  • AFID-File
  • Berichterstatter: Ismail Ertuk, S&D
  • Schattenberichterstatter*innen:
  • Anna Deparnay-Grunenberg, Greens/EFA
  • Jens Gieseke, EVP
  • Caroline Nagtegaal, Renew
  • Carlo Fidanza, ECR
  • Elena Kountoura, GUE
  • ITRE (Opinion): Michael Bloss war dort der Berichterstatter.

Das schlägt die EU-Kommission vor

  • Es ist gut, dass die Kommission die Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt hat, da dies die Einführung beschleunigen wird.
  • Es ist auch gut, dass wir jetzt ein Ziel für die Bereitstellung einer bestimmten Menge an Ladekapazität pro Auto haben. Die Kommission hat 1 kW pro Auto bis 2030 vorgeschlagen.
  • Die Kommission hat auch entfernungsabhängige Ziele vorgeschlagen, die erforderlich sind, um Langstreckenfahrten in ganz Europa zu ermöglichen. Europa zu ermöglichen. By 2025 one charging pool of at least 300 kW of charging power every 60 km entlang der Europas Hauptstraßen.
  • Die Kommission hat vorgeschlagen, dass nur bei großen Ladegeräten mit einer Leistung von 50 kW die Möglichkeit besteht, mit einer Karte zu bezahlen, während bei kleineren Ladegeräten keine Karte gelesen werden muss.
  • Der Vorschlag enthält aber auch viel Unterstützung für fossiles Gas, insbesondere LNG, und Wasserstoff. Die Grünen sind der Meinung, dass Wasserstoff den Sektoren vorbehalten sein sollte, die am schwierigsten zu dekarbonisieren sind, und nicht Sektoren wie dem Straßenverkehr.

ReFuelEU und FuelEU (TRAN-Lead)

  • ReFuelEU-File
  • Berichterstatter: Soren Gade, Renew
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Ciarán Cuffe, Greens/EFA
    • Cláudia Monteiro de Aguiar, EVP
    • Johan Danielsson, S&D
    • Ksoma Zlotowski, ECR
    • Clare Daly
  • FuelEU-File
  • Berichterstatter: Jörgen Warborn, EVP
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Jutta Paulus, Greens/EFA
    • Vera Tax, S&D
    • Elsi Katainen, Renew
    • Johan van Overteldt, ECR
    • Marco Campomenosi, ID
    • Joao Pimenta Lopes, GUE