Turbo für Erneuerbare: Kommissionsvorschlag liegt jetzt vor

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament kommentiert den Vorschlag der EU-Kommission zur Beschleunigung der Erneuerbaren:

Europas Unabhängig bei der Energie ist mit diesem Vorschlag deutlich greifbarer geworden, denn der Startschuss für den zügigen Ausbau der Erneuerbaren ist damit gefallen. Die Entbürokratisierung lag wie ein Damoklesschwert über Europas Energiewende, die bis dahin eher im Schneckentempo unterwegs war. Industrie, Erneuerbaren-Unternehmen und Europas Bürgerinnen und Bürger können mit stark verkürzten Genehmigungsverfahren für Wärmepumpen, Solar- und Windkraftanlagen rechnen.

Dieser Erneuerbaren-Turbo ist die Antwort auf Putins Erpressungsversuche beim Gas und dringend notwendig. Die Notfall-Gesetzgebung zum Krieg in der Ukraine ist ein Anfang, das ordentlichen Gesetz zum Ausbau der Erneuerbaren muss schnell beschlossen werden. Denn der Ausbau wird die Kosten für Strom und das Heizen senken. Die Mitgliedstaaten müssen die Entbürokratisierung jetzt schnell umsetzen, so dass sie noch dieses Jahr in Kraft tritt. Denn die nächsten Winter werden entscheiden, wie schnell wir wirklich unabhängig von Kohle, Öl und Gas werden können und ein Lackmustest für Europas grüne Transformation.

Die EU-Kommission will die Energiekrise mit drastisch verkürzten Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien bekämpfen. Dafür wird heute ein Vorschlag für eine Notfallverordnung unter Art. 122 unterbreitet. Damit wird das EU-Parlament nicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Der Vorschlag könnte so vielleicht schon zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.  

Was steht im Kommissionsvorschlag?

  • Bei Photovoltaikanlagen bis 50 Kilowatt auf Dächern müssen innerhalb eines Monats genehmigt werden. Gibt es in dieser Zeit keine Rückmeldung der Behörden, gelten die Anlagen als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
  • Beim Ausbau und Erneuerung von bestehenden Wind- und Solaranlagen (Repowering) will die EU-Kommission Genehmigungsprozesse inklusive der Erweiterung des Netzanschlusses und der Bewertung von Umweltauswirkungen auf weniger als ein Jahr kürzen.
    • Wird eine Leistungserhöhung von weniger als 15 Prozent umgesetzt, soll der Netzanschluss sogar innerhalb eines Monats erfolgen.
    • Beim Repowering von Solarparks sollen Naturschutz- und Ausgleichsanforderungen nicht erhöht werden, sofern die neue Anlage nicht mehr Fläche in Anspruch nimmt.
    • Werden bei Windkraftanlagen angemessene Artenschutzmaßnahmen ergriffen, gelten Vogelkollisionen nicht als vorsätzlich.
    • Bei Solarprojekten, die keine zusätzliche Fläche beanspruchen, will Brüssel die Umweltverträglichkeitsprüfung streichen.
  • Bei Wärmepumpen soll der gesamte Prozess der Installation drei Monate nicht überschreiten. Für kleinere Anlagen mit weniger als zwölf Kilowatt Leistung wird vorgeschlagen, von einer Genehmigung für den Netzanschluss von vornherein auszugehen.

Übergeordnetes öffentliches Interesse

  • Unter dem Vorschlag würden Erneuerbare Anlagen den Vorsatz des “overriding public interests” genießen. Somit würden sie sofort von vereinfachten Verfahren profitieren.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Die Beschleunigung für Genehmigungen von erneuerbaren Energien wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gerade zwischen Europaparlament und Mitgliedsstaaten diskutiert. Hier soll es viele Veränderungen geben, die den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen. Allerdings wird die sogenannte Erneuerbaren Energien-Richtlinie IV (RED IV) wohl erst ab 2024 gelten.
  • Über den Art. 122 kann die Kommission Notfallmaßnahmen im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren vorschlagen. Hierbei ist nur die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten notwendig und es kann schneller in Kraft treten, was sie heute getan hat.
  • Die Notfallmaßnahmen werden auf dem Treffen der Energieminister*innen am 24.November besprochen und können dann schon bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.