Chaos statt Klarheit

Michael Bloss, industrie- und klimapolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert die Änderung der Verordnung über CO₂-Emissionsstandards durch die Europäische Kommission:

Der Hochlauf der E-Mobilität darf durch diesen politischen Zickzack-Kurs nicht ausgebremst werden. Damit öffnet die Kommission die Büchse der Pandora und schafft weiter Unsicherheit, die sich die Autobranche nicht leisten kann. Die Rechten stehen schon bereit, um mit den Konservativen den Green Deal auf den Schrottplatz zu fahren. Jetzt den Rückwärtsgang einzulegen, ist die falsche Richtung. Wir setzen uns für eine starke Autoindustrie ein, aber die gibt es nur, wenn bessere und günstigere E-Autos von europäischen Herstellern auf den Markt gebracht werden.

Die EU-Flottengrenzwerte für dieses Jahr liegen seit acht Jahren auf dem Tisch. Das ist ein verantwortungsvoller Planungshorizont, an den man sich auch halten muss. Viele Hersteller haben investiert, um ihren CO2-Ausstoß zu senken. Für diejenigen, die das nicht getan haben, soll es nun keine Konsequenzen geben. So wird der Ehrliche zum Dummen und der Wettbewerb verzerrt.

Die angeblich hohen Strafen sind aus der Luft gegriffen. In der Realität müssen die meisten Unternehmen wenig bis nichts bezahlen und haben es selbst in der Hand, die Ziele noch zu erreichen.

Wer den Bürgerinnen und Bürgern sagt, dass sie noch ewig Benzin- und Dieselautos fahren können, treibt sie in eine Kostenfalle. Denn fossiles Autofahren wird in Europa sehr teuer werden. Dieser Angriff auf die E-Mobilität ist daher unsozial und unverantwortlich.

 

Worum geht es bei dem Vorschlag der Kommission zu den CO2-Grenzwerten?

Die europäischen Flottengrenzwerte legen fest, wie hoch der durchschnittliche CO₂-Ausstoß der gesamten neu registrierten Fahrzeugflotte eines Automobilherstellers sein darf. Die Grenzwerte wurden 2019 beschlossen und sinken alle fünf Jahre, bis sie im Jahr 2035 bei 0 g CO2/km liegen. Ab 2025 dürfen Neuwagen im Durchschnitt nicht mehr als 93,6 g CO₂/km ausstoßen. Liegen sie darüber, fallen Strafzahlungen an (95 Euro per g/km für jedes neue zugelassene Fahrzeug).

Der Vorschlag der Kommission sieht nun vor, dass die Hersteller den Grenzwert für 2025 nicht mehr ab diesem Jahr erfüllen müssen, sondern auch einen Mittelwert über einen Dreijahreszeitraum (2025-2027) bilden können, sodass sie etwaige Defizite in einem oder zwei Jahren durch Mehrleistungen in den anderen Jahren ausgleichen können (sog. banking und borrowing). Die Kommission begründet das damit, dass durch diese Flexibilitäten potentielle Strafzahlungen vermieden werden können und dadurch die Kapazitäten für Investitionen erhalten bleiben.

 

Drei Gründe, warum die Änderung weder sinnvoll noch notwendig ist

  1. Vielen Autoherstellern ist es möglich, die Ziele für 2025 einzuhalten

Manche Autohersteller haben ihr Ziel bereits erreicht und die Regulierung bietet Flexibilität für die anderen, um die Ziele noch zu erreichen: Die Grenzwerte gelten seit 2019. Die Automobilhersteller hatten also ausreichend Zeit, ihre Produktionsplanung anzupassen und etliche haben dies auch getan. Volvo Cars hat sein Ziel für 2025 bereits im Vorjahr erreicht. Volkswagen (VW) und Ford lagen 2024 mit einem Abstand von 28-29 gCO₂/km am weitesten hinter den für 2025 erforderlichen Zielen zurück. Sie haben aber die Möglichkeit, mit anderen Herstellern Erfüllungsgemeinschaften zu bilden. Wenn sich VW z.B. mit Tesla zusammentut, müsste das Unternehmen nach Analysen der Organisation Transport & Environment  im Jahr 2025 nur noch einen Anteil von 17 % batterieelektrischer Fahrzeuge erreichen (statt 22 %).

  1. Im Jahr vor der Absenkung der Grenzwerte wird immer viel gejammert

Die Struktur der Flottengrenzwerte - die Absenkung in Fünfjahreszyklen -  bietet für die Autohersteller keine Anreize, die neuen Grenzwerte vor ihrem Inkrafttreten zu erfüllen.  Deshalb sind die Erfüllungslücken aus dem Jahr 2024, die Anlass zu der Debatte gegeben haben, auch nicht repräsentativ. Deutlich wird dies bei einem Blick auf den letzten Zyklus: Zwischen 2019 und 2020 haben die Autohersteller, die am weitesten von ihren Zielen entfernt waren, ihre Leistung um 20 g CO₂/km verbessert. Es ist daher laut Analysen der Organisation Transport & Environment wahrscheinlich, dass auch die Autohersteller, die 2024 noch eine Erfüllungslücke aufwiesen, ihre Grenzwerte mit den oben genannten Flexibilitäten noch einhalten können.

  1. Selbst im Worst-Case-Szenario würden die Strafzahlungen aller Autohersteller 1 Mrd. Euro nicht übersteigen

Selbst wenn die Autohersteller ihre Produktionspläne nicht einhalten, würden die Strafen für alle Autohersteller zusammen voraussichtlich unter 1 Milliarde Euro bleiben, wobei VW davon am stärksten betroffen wäre. Die Zahlungen wären damit 14 mal niedriger als die Ausschüttungen von BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen an ihre Aktionäre im Frühjahr 2024.
Diese Prognose basiert auf konservativen Schätzungen von GlobalData, die davon ausgehen, dass Volkswagen im Jahr 2025 etwa 15% seiner Verkäufe durch E-Pkw erzielt und mit Tesla einen sogenannten “Pool” bilden wird. Durch eine Steigerung der E-Pkw-Verkäufe um nur 2% (auf 17%) könnte Volkswagen die Strafe vollständig vermeiden.

 

Welche Risiken bringt der Vorschlag mit sich?

Potentielle Strafzahlungen auszusetzen, erfordert eine Gesetzesänderung. Die Regelungen zu Strafzahlungen sind in derselben Verordnung verankert wie die Ziele für 2030 und 2035. Eine Gesetzesänderung würde damit die Möglichkeit geben, auch die Diskussion um das Verbrenner-Aus 2035 wieder aufzumachen. Konservative und rechte Kräfte im Parlament haben bereits angekündigt, dies tun zu wollen. Sie wollen stattdessen ein neues bürokratisches Verfahren einführen, bei dem Emissionen anhand des Lebenszyklus berechnet werden und das auch nach 2035 die Zulassung neuer Pkw mit Verbrennungsmotor ermöglicht.

Das wiederum würde bedeuten:

  1. Die Einhaltung der Klimaziele wird unwahrscheinlicher
    Es besteht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die Elektrifizierung der kosteneffizienteste Weg ist, um die Antriebswende zu gestalten. Die Flottengrenzwerte bieten dafür Anreize und sind daher ein wichtiges Instrument - gerade, weil im Verkehrsbereich die Emissionen ohnehin zu langsam sinken.

  2. Verbraucher:innen droht eine Kostenfalle - und das gleich in doppelter Hinsicht
    Bereits heute ist ein E-Pkw über den gesamten Lebenszyklus hinweg günstiger als ein Pkw mit Verbrennungsmotor. Mit der Einführung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ab 2027 werden die Preise für fossile Brennstoffe weiter steigen und sich die Lücke noch vergrößern. Zugleich wird das Angebot von sog. E-Fuels oder Bio-Fuels absehbar gering bleiben, sodass die Preise dafür sogar noch die für fossile Brennstoffe übersteigen könnten.

  3. Chaos statt Planungs- und Investitionssicherheit
    Die CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung für Pkw war in den letzten Jahren einer der Haupttreiber für Investitionen in den Aufbau einer europäischen Wertschöpfungskette für E-Mobilität. 2018 investierten die europäischen Automobilhersteller siebenmal mehr in die Produktion von Elektroautos in China als im eigenen Land. Mit der Einführung der EU-Ziele für 2020 stiegen die Investitionen in Elektroautos in Europa jedoch um den Faktor 20 (von 3,2 Mrd. Euro auf 60 Mrd. Euro) und übertrafen damit China bei weitem. Diese Entwicklung könnte wieder einbrechen, wenn die Verordnung der CO2-Flottengrenzwerte nun Schritt für Schritt entkernt wird.