Der europäische CO2-Zoll kommt!

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen und Verhandlungsführer für die Grünen im EU-Parlament zum EU- Emissionshandel zum provisorischen Deal zwischen Parlament und Mitgliedstaaten zum CO2-Zoll (CBAM):

Endlich kommt ein CO2-Zoll. Das ist eine Ökologisierung der Handelspolitik. Der CBAM schützt Unternehmen vor Ökodumping aus Drittstaaten und ist ein Katalysator für die Dekarbonisierung in Europa und weltweit. Das Prinzip, wer verschmutzt, zahlt drauf, wird nun auch global angewendet.

Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten gestalten sich weiterhin als schwierig. Zentrale Fragen zum Zeitraum der Einführung und zur Unterstützung europäischer Exporte sind noch nicht gelöst, diese sollen bei der Jumbo-Verhandlungsrunde zu den zentralen Gesetzgebungsverfahren am Wochenende geklärt werden.Wenn Importe jetzt einen CO2-Preis bezahlen, dann ist es allerhöchste Zeit, dass auch die europäische Industrie diesen Preis bezahlt. So schaffen wir eine Architektur, die die Dekarbonisierung voranbringt, statt ein fossiles System zu stabilisieren.

In der nächsten Verhandlungsrunde wird sich zeigen, ob sich die fossile Allianz durchsetzt und weiter an den europäischen Klimaschutzmaßnahmen sägt oder ob es gelingt, die Industrie zu modernisieren und für gerechten Klimaschutz zu sorgen. Es wird sich zeigen, ob der Green Deal hält, was er verspricht.

Was ist der CO2-Zoll?

  • Die sogenannte CO2-Grenzabgabe (CBAM) ist ein CO2-Preis auf Importe.
  • Importeure sollen die gleiche Anzahl an Emissionszertifikaten kaufen, die europäische Produzenten für ein vergleichbares Produkt innerhalb des EU-Emissionshandels kaufen müssen.
  • Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten, für deren Produktion ein CO2-Preis im Rahmen des ETS gezahlt wurde, mit Produkten aus Drittstaaten, die keiner vergleichbaren Klimaschutzmaßnahme unterliegen, gesichert werden.
  • Außerdem wird so der Anreiz geschaffen, Produktionsweisen in Drittstaaten zu dekarbonisieren, um die Produkte günstiger auf dem EU-Binnenmarkt anbieten zu können.


Was umfasst der CBAM-Deal?

  • Unter den CBAM fallen Stahl und Eisen, sowie [Grundprodukte entlang der ihrer Wertschöpfungskette, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Elektrizität, sowie indirekte Emissionen von Produkten, die wenig Elektrizität bei der Herstellung benötigen.
  • Was sind indirekte Emissionen? Emissionen, die nicht im Produktionsprozess selbst anfallen, sondern durch die Nutzung von Elektrizität, die mit fossilen Energieträgern erzeugt wurde. Die Berechnungsmethode für indirekte Emissionen soll von der EU-Kommission per Durchführungsrechtsakt festgelegt werden. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat nach der politischen Einigung im Trilog klargestellt, dass zunächst nur Produkte mit geringen Stromkosten bei der Herstellung unter den CBAM fallen werden. Die EU-Kommission soll dann in Zukunft überprüfen, ob alle indirekten Emissionen in den CBAM integriert werden können.
  • Das Parlament erstritt die Möglichkeit, ab 2030 den CBAM auf alle ETS-Sektoren auszuweiten.

 

In welchem Zusammenhang steht der CO2-Zoll zum EU-Emissionshandel?

  • Mit der Einführung des CO2-Zolls sollen freie Zuteilungen an Emissionszertifikaten für die Industrie gekürzt werden.
  • Sowohl der Rat als auch das Parlament sehen eine schrittweise Einführung vor. Allerdings will das Parlament bereits 2032 alle freien Zuteilungen stoppen und den CO2-Zoll voll eingeführt haben. Der Rat lässt sich hierfür bis 2036 Zeit. Außerdem will der Rat bis 2030 nur 30% der freien Zuteilungen reduzieren, während das Parlament auf 50% besteht.


Wie geht es weiter?

  • Von Freitag 16. Dezember bis Sonntag 18. Dezember findet der Jumbo-Trilog zum Paket ETS, CBAM und Klimasozialfonds (KSF) statt.
  • Dort wird der Zeitplan zur Einführung des CBAM sowie die Unterstützung europäischer Exporte verhandelt
  • Nach einer politischen Einigung im Trilog müssen Rat und Parlament das Trilog-Ergebnis bestätigen
  • Eine Abstimmung im EP-Plenum über das ETS/CBAM/KSF-Paket könnte im Februar 2023 erfolgen.