Europäische Wissenschafter*innen verlangen EU-Klimarat

Michael Bloss, Abgeordneter der Grünen im EU-Parlament, kommentiert die Abstimmung den Joint Letter zum Europäischen Klimarat, der Teil des EU-Klimagesetzes ist:

Die Einrichtung eines wirklich unabhängigen wissenschaftlichen Beratungsgremiums ist eine rote Linie für das Parlament und europäische Wissenschafter*innen verlangen einen EU-Klimarat. Die Wissenschaftler*innen sagen uns mit diesem Brief, dass ein Europäischer Klimarat extrem wichtig ist. Er muss unabhängig und durch wissenschaftliche Exzellenz hervorstechen. Genau das wollen die EU Mitgliedsstaaten aber nicht.

Ich verstehe nicht, wieso der Rat der Wissenschaft derart vor den Kopf stößt. Es scheint, als haben die Mitgliedstaaten Angst vor den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Klimakrise und will sich bei seiner Arbeit nicht auf die Finger schauen lassen. Doch gerade diese Transparenz brauchen wir jetzt. Denn in den nächsten Jahren legen wir die Weichen für die Klima- und damit Industriepolitik der kommenden Jahrzehnte. Um die Klimakrise einzuhegen müssen wir uns an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

Hintergrund zum Klimarat

Im Zuge des EU-Klimagesetzes soll auch ein EU-Klimarat etabliert werden. Nach dem Vorbild des CCC in Großbritannien. Dieser Vorschlag kam von Seiten des EU-Parlamentes im Oktober 2020 und ist Beschlusssache. Jetzt stecken die Verhandlungen dazu zwischen EU-Rat und Parlament fest.

Was genau ist der EU-Klimarat?

Politische Entscheidungen zur Abwendung der Klimakrise müssen auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten basieren. Zu diesem Zweck gibt es in einigen Mitgliedstaaten schon wissenschaftliche Klimaräte. Der jetzt vorgeschlagenen Europäische Klimarat (ECCC) hat vier Kernaufgaben:

  1. Die Bewertung der Konsistenz der bestehenden und vorgeschlagene Zielpfade der Union, des Treibhausgasbudgets und der Reduktions-Ziele gegenüber den Klima-Zielen der Union und den internationale Klimaabkommen;
  2. Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Verbleibs innerhalb des Treibhausgasbudgets der Union und die Erreichung der Klimaneutralität bei bestehenden und geplanten Maßnahmen;
    Beurteilung der Kohärenz der Union’s Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen mit den Zielen von Artikel 2;
  3. Identifizierung von Aktionen und Möglichkeiten zur Reduzierung der Emissionen und Steigerung des Kohlenstoff-Sequestrierungspotenzials; und
  4. Ermittlung der Klima-Folgeschäden bei Untätigkeit oder unzureichende Maßnahmen. Der Europäische Klimarat soll mit bis zu 15 unabhängigen Wissenschaftler:innen besetzt werden und auch den Austausch mit nationalen wissenschaftlichen Räten gewährleisten.
    Artikel im Gesetz: Artikel 2b (new)

Einen ausführlichen Hintergrund zum EU-Klimagesetz gibt es hier. Den Brief gibt es hier.

Zeitplan

Die nächsten Daten und Ereignisse

  • 12. März 2021
    • 4. politischer Trilog
  • 18. März 2021
    • Rat der Umweltminister*Innen
    • Davor erwarten wir große Schritte zu einer politischen Einigung.
  • Ende März 2021
    • 5. politischer Trilog
  • Juni 2021
    • Veröffentlichung des “Fit for 55”-Pakets durch die Kommission.
  • 21. Juni 2021
    • Rat der Umweltminister:Innen
  • 24. und 25. Juni 2021
    • Europäischer Rat mit Signalwirkung für die Reform des EU-ETS und der nationalen Klimaziele
  • Sommer 2021G7
    • Gipfeltreffen in UK; vermutlich einer der Schwerpunkte Klima

Annex

Pressekontakt

Herr Bloss steht für Interview oder Hintergrundgespräche gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an

Raze Baziani
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Presse 

+32 472 871 575