Gebäudesanierung (EPBD): Europäische Einigung trotz Angstkampagne von Rechtsaußen

gestern Abend haben die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eine Einigung zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erzielt. Dem provisorischen Deal der Verhandlungsführenden müssen nun noch die EU-Institutionen förmlich zustimmen. Die Abstimmung im Plenum über die Trilog-Vereinbarung ist für das Frühjahr geplant.

 

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU Parlament, kommentiert das Verhandlungsergebnis wie folgt:

 

“Unter grüner Führung haben Parlament und Rat es geschafft, neue Regelungen für Gebäudesanierung auf die Beine zu stellen und das trotz einer massiven Angstkampagne durch die CDU und Rechtsaußen. Das ist ein europäischer Erfolg, der zu besseren Lebensbedingungen und geringeren Alltagsausgaben für Bürgerinnen und Bürgern führt.

Die Bundesregierung wird dazu verpflichtet, mehr für die Renovierung des Gebäudebestands zu tun und die Last liegt nicht bei den Eigentümern. Wer im eigenen schlecht gedämmten Haus wohnt, ist meistens nicht reich. Ihnen muss die Regierung nun unter die Arme greifen und die Häuser sanieren. Die Gas- und Ölpreise entziehen den Menschen den Boden unter den Füßen, die Bundesregierung ist nun verpflichtet dagegen etwas zu unternehmen.

Das wird nur gelingen, wenn die Schuldenbremse um einen Investitionsdimension ergänzt wird.

Wenn wir nicht jetzt in die Renovierung von Häusern investieren, zahlen wir am Ende viel mehr wegen der hohen Gaspreise und erreichen die Klimaziele nicht. Das wäre ein echtes Armutszeugnis.”

 

Die Einigung im Detail:

 

Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) als Teil der Toolbox:

Mitgliedstaaten können MEPS zur Reduzierung des durchschnittlichen Energieverbrauchs des nationalen Wohngebäudebestands anwenden, neben anderen Maßnahmen, wie etwa finanzielle Unterstützung und/oder die Bereitstellung von Beratungsdiensten. MEPS müssen für Gebäude im Nichtwohnbereich gelten, beispielsweise Bürogebäude oder Krankenhäuser. Sie können im Rahmen einer Sanierung mehrerer Gebäude (z. B. Anschluss an ein effizientes Fernwärmesystem) oder einzelner Gebäude eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten können Kriterien festlegen, um Gebäude von der Anwendung von MEPS auszunehmen, deren Renovierung nicht kosteneffektiv ist. Sanierungsmaßnahmen müssen bei den Gebäuden beginnen, die am meisten Energie verschwenden, den sogenannten „Gebäuden mit der schlechtesten Leistung“. Dies ist der kostengünstigste Ansatz mit dem größten Potenzial zur Reduzierung von Energiekosten und Emissionen.

 

Nichtwohngebäude:

Mindestens 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung in den Mitgliedstaaten sollen bis 2030 renoviert werden und 26 % bis 2033.

 

Wohngebäude:

Es gilt ein durchschnittliches Energieeinsparungsziel für den Sektor, das den Energieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % senkt. Alle seit 2020 durchgeführten Renovierungsmaßnahmen werden auf dieses Ziel angerechnet, und eine zusätzliche Klausel zielt darauf ab, frühzeitige Bemühungen aufzuwerten. Dieser Kompromiss stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten die Flexibilität haben, den Wohngebäudebestand in Richtung Klimaneutralität zu bringen.

 

Flexibilität für die Mitgliedstaaten:

Die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat verfügt über eingebaute Flexibilität und ist so konzipiert, dass sie sich gut an unterschiedliche nationale Kontexte anpassen lässt, einschließlich unterschiedlicher Herausforderungen im Gebäudebestand und in den wirtschaftlichen Umständen. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Anforderungen anwenden:

·         für historische Gebäude,

·         landwirtschaftliche Gebäude,

·         Gebäude für militärische Zwecke

·         Gebäude die nur vorübergehend genutzt werden.

Alle vor 2020 ergriffenen Renovierungsmaßnahmen können auf die Ziele angerechnet werden, wodurch Mitgliedstaaten belohnt werden, die frühzeitig Maßnahmen ergriffen haben.

 

Gelder für Renovierungen bereitstellen:

In der Vereinbarung ist ein klarer politischer Rahmen für die Verwendung von Geldern für Renovierungszwecke festgelegt. Auf EU-Ebene können die Mitgliedstaaten eine Reihe von Finanzierungsquellen zur Unterstützung von Renovierungen nutzen, darunter Kohäsionsfonds, die Aufbau- und Resilienzfazilität und den Klimasozialfonds. Finanzielle Unterstützung ist vorhanden und es müssen noch zusätzliche Gelder auf nationaler und europäischer Ebene bereitgestellt werden.

 

Schutzmaßnahmen, auch für Mieter:

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung sollten gefährdete Haushalte und Mieter durch Renovierung vor zu hohen Preiserhöhungen und Räumungen geschützt werden. In einigen Ländern wurde mit Erfolg eine Mietpreiserleichterung eingeführt. Die Mitgliedstaaten können ihre eigenen Mittel wählen, um diese Ziele zu erreichen.

 

Erhebliche Emissionsreduktionen erwartet:

Die EPBD ist eine wichtiger Teil der Dekarbonisierungsstrategie der EU und zeigt einen klaren Weg auf, um 36 % der durch Gebäude verursachten CO2-Emissionen in der EU zu reduzieren.

 

Förderung grüner Arbeitsplätze:

Es wird erwartet, dass durch die Umsetzung der Gebäuderichtlinie tausende lokale grüner Arbeitsplätze in der Bau-, Renovierungs- und erneuerbaren Industrie entstehen und so KMUs und die Wirtschaft insgesamt gestärkt werden. Die Arbeitsplätze von Installateuren, Bauarbeitern oder Zertifizierern können nicht in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Die Schaffung klarer Wege für die jeweiligen Branchen wird es ihnen ermöglichen, Personal einzustellen und auszubilden, was die Renovierungswelle in Gang setzt und so die Wirtschaft ankurbelt.