Das Europäische Klimaschutzgesetz droht zur Luftnummer zu werden

Ursula von der Leyen ist mit dem Versprechen angetreten, die Klimaziele für 2030 zu verschärfen. Das Europäische Klimaschutzgesetz muss hier Klarheit liefern. Ohne ein klares was, wann, wie bleibt das Klimaschutzgesetz eine Luftnummer. Laut der UN ist für die Europäische Union ein 65 Prozent Treibhausgasreduktion 2030 notwendig, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.

Zusätzlich zu wirksamen Zielen, braucht der europäische Klimaschutz eine unabhängige wissenschaftliche Kontrolle und die BürgerInnen haben das Recht auf eine gesunde Umwelt und ein stabiles Klima verdient.

Hintergrund (folgendes nicht zum Zitieren freigegeben)

Der European Green Deal (im folgenden EGD) wurde im Dezember 2019 von der neu konstituierten EU Kommission unter Ursula von der Leyen präsentiert. Innerhalb der nächsten Monate und Jahre wird es verschiedene Etappen zur Umsetzung dieses Plans geben. Bislang sind Investitionen von einer Billion innerhalb des ‘Mehrjährigen Finanzrahmens’ vorgesehen, der aktuell verhandelt und stückweise über die nächsten Monate abgeschlossen werden muss. Ein erster Schritt ist ein Europäisches Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten 100 Tage angekündigt. Die bisherige Planung sieht die Veröffentlichung des Kommissionsvorschlag für den 26. Februar 2020 vor. Die EU-Kommission unter Frans Timmermans wird heute erste Details vorlegen. Es ist eine erste Belastungsprobe für die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen. In ihrer ersten Konsultation hat die Kommission einige Kernelemente umrissen.

Analyse des derzeitigen Standes zum Europäischen Klimaschutzgesetz von Ursula von der Leyen und Frans Timmermans (nur als Information, nicht zitieren)

2030 Klimaziel und Revisionsmechanismus

  • Frans Timmermans hat bisher keine Anzeichen gegeben, dass das Europäische Klimaschutzgesetz das EU-2030-Klimaziel erhöht und Europa damit auf Paris-Kurs bringt.
  • Versprochen wurde bisher nur eine Revision bzw. ein Revisionsmechanismus, aber auch hier ist das Wie, Was und Wann ist noch unklar.

Es fehlt: Ein klarer Prozess mit wirksamen Zielen für 2030. Das politische Gewicht von Ursula von der Leyen wird auch daran bemessen werden, ob zumindest die schon genannten 55 Prozent Treibhausgasreduktion auch im Europäischen Klimaschutzgesetz einen Platz finden, oder Ursula von der Leyen noch vor der Startlinie einknickt.

Unabhängigen wissenschaftlichen Begleitgremium und ein Treibhausgasbudget

  • Ein beständiges und unabhängiges, wissenschaftliches Begleitgremium, wie in FI/UK etabliert, wurde bisher von Frans Timmermans noch nicht öffentlich unterstützt.
  • Eine Überwachung der EU-Klimaschutzergebnisse an Hand von 2030 - 2040 - 2050 Zwischenzielen entspricht dem bestehenden Mechanismen, womit keine Verbesserung durch das Europäische Klimaschutzgesetz erreicht werden würde.

Klar ist, dass die Europäische Kommission zwar bei wettbewerbsrechtlichen Aspekten (Kartell) als Kontrollfunktion eine wichtige Rolle spielt, eine wissenschaftliche Analyse und Aufarbeitung wie es durch den IPCC,fehlt aber für den europäischen Klimaschutz.

Das individuelle Recht auf Klimaschutz

  • Mit der European Green Deal Resolution  im Januar 2020, hat das Europäische Parlament seine Position auf ein Recht für eine gesunde Umwelt und stabiles Klima festgelegt.
  • Im Kontext des Europäischen Klimaschutzgesetzes ist eine klare Konkretisierung, wie beispielsweise durch die Revision der Aarhus Verordnung, der politisch logische und juristisch notwendige Schritt.

Michael Bloss und die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament fordern folgende Kernelemente zum Europäischen Klimaschutz (nicht zitieren, nur als Information)

  1. Die Verankerung des Rechts von Bürger*innen auf Klimaschutz. Obwohl der Klimawandel von der EU seit 1992 als Problem anerkannt wird, werden immer noch keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Bürger ergriffen, und der Schutzanspruch nicht gesichert.Der Zugang zur Justiz befähigt Bürger*innen und die Zivilgesellschaft, bei der Durchsetzung des Gesetzes mitzuwirken.
  2. Die Anerkennung und Ausrichtung der Klimapolitik mit Hilfe eines europaweiten Treibhausgasbudgets (Carbon Budget).
  3. Die Etablierung eines beständigen und unabhängigen, wissenschaftlichen Begleitgremiums, welches die Europäische Kommission zur Einhaltung des Carbon-Budgets und somit des 1,5 Grad-Ziels kontrolliert und öffentliche Empfehlungen ausspricht.
  4. Verankerung der Treibhausgasneutralität bis 2040 als Zielsetzung für alle sektoralen Gesetzesvorhaben (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Handel und Industrie).
  5. Das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens 65% anheben.

Pressekontakt

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Nicki Hoffmann
Referent Öffentlichkeitsarbeit und Presse
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