Kommentar zum European Green Deal

Brüssel, 11. Dezember 2019

Im European Green Deal sind viele wichtige Ankündigungen. Doch wohlklingende Überschriften reichen nicht. Es bedarf konkreter Handlungen und Gesetzesvorschläge. Diese bleibt es abzuwarten, denn der Teufel liegt im Detail.

Der erste Schritt für die Umsetzung wird das Klimaschutzgesetz sein. Wenn die Kommission ihre eigenen Ambitionen ernst nimmt, dann muss sie handfestes liefern. Zum Beispiel ein CO2-Budget und einen Wissenschaftsrat, der dieses kontrolliert.

Um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten, können wir nicht bis 2021 warten. Gerade eben gibt es Verhandlungen zum EU-Budget und zur Agrarpolitik. Hier wird sich zeigen, wie ernst es die Kommission meint.

Zusammenfassung zum European Green Deal

  • Kommission gesteht ein, dass Bürger*innen beim Umwelt- und Klimaschutz unzureichenden Zugang zu Gerichten haben, lässt Datum für die längst fällige Revision der Aarhus-Verordnung (EC) No 1367/2006 aber offen.
    Die Treibhausgasreduktionsziele für 2030 von 50 bis 55 Prozent sind zu niedrig.
  • Bis 2025 will die EIB ihre Klimainvestitionen von 25 auf 50 Prozent erhöhen - aber was ist danach?
  • Ein Ende von Subventionen in Fossile wird auf die 2021 Revision der Staatlichen Beihilferichtlinien “environmental and energy state aid guidelines” vertagt
  • Europäisches Klimaschutzgesetz ist zu unklar formuliert:
    • klimaneutral bis 2050
    • “ensure all EU policies contribute to climate neutrality”
    • unterstützende Maßnahmen mit dem
    • EU Industriestrategie, Kreislaufwirtschaftsaktionsplan, EU Biodiversitätsstrategie und dem European Climate Pact für non-state Actors.
  • Die Klimaneutralität bekommt gesetzlichen Rahmen, doch 2050 ist zu spät.
  • EU Kommission zieht Erhöhung des EU NCD für 2030 nach vorne und erhöht damit den Druck auf Mitgliedsstaaten das EU
  • Klimaziel vor den EU-China Gipfel in Leipzig nach oben zu revidieren.
  • Bis 2030 will die EU-Kommission als Institution selbst klimaneutral werden.
  • 20 Prozent der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sollen als eigene Einnahme dem EU-Haushalt zufließen.
  • Für die Erreichung der 2030 Ziele sind 1,5 Prozent des 2018 BIP vorgesehen und zusätzliche jährliche Investitionen von 260 Milliarden in Investitionen in den Klimaschutz fließen.

Alle Informationen zum Vorschlag der Grünen hinsichtlich eines Europäischen Klimaschutzgesetzes finden Sie hier: www.european-climatelaw.eu

Pressekontakt

Herr Bloss steht für Interview oder Hintergrundgespräche gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an

Nicki Hoffmann
Referent Öffentlichkeitsarbeit und Presse
+32 470 17 11 27
nicki.hoffmann@europarl.europa.eu