Kein zurück mehr, Verbrenner-Aus besiegelt!

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, kommentiert die finale Annahme des Verbrenner-Aus im Rat:

Das Verbrenner-Aus steht. Das war ein nervenaufreibender Prozess, aber jetzt ist der Klimaschutz im Verkehr gesichert. Das Gesetz ist eindeutig: Ab 2035 dürfen nur noch Autos mit null Emissionen am Auspuff zugelassen werden. Das ist das notwendige Signal für die Modernisierung des Automobilstandorts Europa und ein guter Tag für den Klimaschutz.

Wer der Automobilwirtschaft die teuren und ineffizienten E-Fuels aufzwingen will, schafft Unsicherheit und schadet der Industrie.

Die Kommission hat nicht das Recht, Gesetze eigenmächtig zu ändern. Wenn sie das versucht, werden wir als Parlament dagegen vorgehen. Keine Exekutive darf ohne gesetzliche Grundlage handeln.

Die Regelungen schaffen endlich Klimaschutz im Verkehr. Der deutsche Minister Wissing sollte sich daran ein Beispiel nehmen, statt es zu blockieren und alle europäischen Partner vor den Kopf zu stoßen. Durch das Zögern des Bundeskanzlers wurde die Krise verschärft. Er muss die europäische Demokratie ernst nehmen und verstehen, dass auch ein großer Staat wie Deutschland die europäischen Verbündeten braucht, um handlungsfähig zu sein.

Hintergrund vom 28. März 2023


Die Mitgliedstaaten haben einem Gesetz zugestimmt, das das Ende von Verbrennungsmotoren vorsieht. Dieses Gesetz regelt die “CO2-Flottengrenzwerte”, die den CO2-Ausstoß aller neu zugelassenen Autos eines Herstellers regulieren.

Die Eckdaten

  • Bis 2030 muss der CO2-Ausstoß um 55 Prozent sinken und bis 2035 um 100 Prozent. Dies bedeutet das Ende von Verbrennungsmotoren.
  • Um ihren CO2-Ausstoß zu senken, müssen Hersteller mehr E-Autos zulassen.
  • Ab 2035 dürfen nur noch Autos zugelassen werden, die kein CO2 am Auspuff ausstoßen. Dies schließt E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge ein.
  • Da “E-Fuel-Verbrenner” CO2 ausstoßen, dürfen sie ab 2035 nicht mehr zugelassen werden.

Die EU-Kommission hat dem Verkehrsminister Wissing zugesagt, einen Zulassungsrahmen für E-Fuel-Verbrenner zu schaffen und dass diese bei den Flottengrenzwerten angerechnet werden. Außerdem hat sie zugesagt, ggf. gesetzgeberisch tätig zu werden.


Dies bedeutet konkret:

  • Die Kommission soll eine Zulassung für E-Fuels-Only-Verbrenner auf den Weg bringen, also für Verbrenner, die nachweislich nur mit E-Fuels fahren. Dazu werden die Hersteller aufzeigen müssen, wie das gehen soll. Es wird jedoch schwer sein, da E-Fuels und Fossil-Fuels chemisch dasselbe sind und die einzige Möglichkeit zur Unterscheidung darin besteht, das Alter der Kohlenstoff-Atome zu messen, was extrem aufwändig ist und somit nicht praktikabel wäre.
  • Die EU Kommission soll per “Durchführungsbestimmung” E-Fuel-Verbrenner in das Gesetz einführen. Das darf sie rechtlich jedoch nicht tun, da im Gesetz keine “Ermächtigung” dafür vorgesehen ist. Würde die EU Kommission außerhalb ihrer Aufgaben handeln, wäre es die Aufgabe des EU-Parlaments, dagegen zu klagen. Die Chancen, vor dem Europäischen Gerichtshof Recht zu bekommen, stehen gut.
  • Die EU Kommission soll das Gesetz reformieren. Dies ist möglich, da sie das alleinige Recht hat, in der EU Gesetze zu ändern. Eine solche Reform steht turnusmäßig im Jahr 2026 an und würde nach den Wahlen mit einer neuen Kommission durchgeführt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Das Ende des Verbrenners ist nun gesetzlich festgelegt.
  • Die Zukunft von E-Fuel-Only-Verbrennern ist ungewiss.
  • Es gibt jetzt klare Regeln für Klimaschutz und die Modernisierung des Automobilstandorts Europa.

 

Mehr Details zur Einigungung zwischen EU-Parlament und Rat finden Sie hier: https://michaelbloss.eu/de/presse/themenhintergrund/verbrenneraus-2035-eu-parlament-stimmt-ab