Europäischer Turbo beim Aufbau der klimaneutralen Infrastruktur

Michael Bloss, klimapolitischer Sprecher der Grünen und Verhandlungsführer für die Grünen zur Verordnung für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) im ITRE:

Der rasche Ausbau von E-Ladestationen und die Abschaffung komplizierter Hürden beim Tanken von Strom in den jeweiligen EU-Ländern ist das Kernanliegen für den Einstieg in die E-Mobilität. So wollen wir bis 2025 eine Garantie für die E-Mobilität in der Europäischen Union schaffen, damit von Nordschweden bis Südbulgarien die Bürger*innen ohne Probleme mit dem E-Auto unterwegs sein können.

Aufladen muss so einfach sein wie normales Tanken. Deshalb soll überall mit EC-Karte bezahlt werden können. Das aufwendige Suchen nach Apps an Orten ohne gutes Internet fällt damit weg.

So wird die Mobilitätswende zur Erfolgsgeschichte für die Industrie. Wir schaffen die Grundlage für die einfache Elektromobilität mit einer flächendeckenden Ladesäulen-Infrastruktur und mit hohen CO2-Standards für Autos drängen wir die Verbrenner aus dem Markt und schaffen den Zukunftsmarkt für die Vorreiter der E-Mobilität. Daimler, Audi und Co stehen schon in den Startlöchern und sind bereit für den Einstieg in die 100%tige E-Mobilität ab 2030. Das muss für uns die Marke sein, ab der in der Europäischen Union nur noch E-Autos zugelassen werden.

Uns bleiben noch acht Jahre für dieses Projekt. Geld und Technologien sind da, jetzt muss das Parlament und müssen die Mitgliedstaaten den Hebel umlegen.

Hintergrund

Am 16. Dezember 2021 werden wir den Abschlussbericht zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) abgeben. Sie ist die Grundlage für den Ausbau einer neuen Infrastruktur, die die klimaneutrale Mobilitätswende ermöglichen soll.

Hauptziel ist es, eine einheitliche Lade- und Tankstelleninfrastruktur in der Europäischen Union zu schaffen. Bei der neuen Verordnung sind erstmals Verpflichtungen für den Ausbau der See- Binnenschiffs- und Luftverkehrsinfrastruktur vorgesehen. Bislang konzentrierte sich die Verordnung fast ausschließlich auf den Straßenverkehr.

Alternativen nach der Verordnung sind:

  • Elektrizität,
  • Wasserstoff,
  • Ammoniak,
  • Biomasse und Biokraftstoffe,
  • synthetische und paraffinische Kraftstoffe, die sowohl aus erneuerbaren als auch aus nicht erneuerbaren Quellen hergestellt werden,
    • In dem neuen Vorschlag von Michael Bloss wurden die synthetischen Kraftstoffe vor allem für den Flugverkehr vorgesehen.
  • Erdgas (einschließlich CNG und LNG) und LPG.  
    • In dem neuen Vorschlag von Michael Bloss ist Erdgas gestrichen worden.

Wer sind die Verhandlungsteilnehmer*innen?

  • ITRE
  • Verhandlungsführer: Michael Bloss, Greens/EFA
  • Schattenberichterstatter*in:
    • Tsvetelina Penkova, S&D
    • Massimiliano Salini, EVP
    • Susana Solis, Renew
    • Evžen Tosenovsky, ECR
    • Sandra Pereira, GUE

Was hat die EU Kommission vorgeschlagen?

  • Die Kommission hat in diesem Gesetzesentwurf die Alternatives Fuels Infrastructure-Richtlinie (AFIR) in eine Verordnung geändert. Damit wird die Einführung erheblich beschleunigt, die europäischen Mindestanforderungen harmonisiert und sichergestellt, dass die Bestimmungen nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern für alle wichtigen Marktteilnehmer gelten.
  • Mit diesem Vorschlag führt die Kommission eine flottenbezogene Zielvorgabe für PkWs und Lkw ein. Desto mehr E-Fahrzeuge auf der Straße sind, desto mehr muss die E-Ladeinfrastruktur ausgebaut sein. Das heißt, der erforderliche Mindestausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge muss immer der Anzahl der registrierten E-Fahrzeuge in jedem Land entsprechen. Nach den Schätzungen der Kommission würden die AFIR-Zielvorgaben bis 2030 dazu führen, dass rund 3,5 Millionen Ladepunkte in der EU gebaut werden (Grafik 1).
  • Außerdem gibt es neue entfernungsbezogene Ziele, die besagen, dass in jedem 60km Autobahn- und Hauptstraßenabschnitt E-Ladeinfrastruktur vorhanden sein muss.
  • Die Kommission schlägt auch Ziele für die Wasserstoff- und LNG-Infrastruktur für den Straßenverkehr vor.
  • Die Kommission legt einige Bestimmungen für die Schifffahrt fest, wonach die größten Häfen landseitige Elektrizität bereitstellen müssen, und unterstützt weiterhin die LNG-Infrastruktur.  

Quelle zur Grafik.

Wichtigsten Punkte für Michael Bloss als Berichterstatter im Industrieausschuss

  • Die Grünen im EU Parlament wollen sicherstellen, dass die Menschen in der gesamten EU, von Nordschweden bis Südbulgarien, mit einem Elektrofahrzeug reisen können. Um dies zu erreichen, haben wir die folgenden Änderungen vorgenommen:
    • Wir haben eine Zielvorgabe für öffentliche und private Ladevorgänge von 6 Kilowatt pro Elektrofahrzeug eingeführt. Mit dieser Bestimmung stellen wir sicher, dass wir insgesamt über eine ausreichende Ladeinfrastruktur verfügen.
    • Wir haben auch die erforderliche Kilowatt-Leistung der öffentlichen Ladeinfrastruktur für jedes Elektrofahrzeug auf den Straßen erhöht. Die Zielvorgaben für die 2020er Jahre müssen erhöht werden.
      • denn wenn der Anteil der Elektrofahrzeuge an der Fahrzeugflotte eines Landes gering ist, ist auch die vorgeschriebene Mindestanzahl an Ladestationen in diesem Land gering und könnte zu niedrig sein, um eine flächendeckende Grundversorgung im gesamten Land zu erreichen. Um die Akzeptanz der Elektromobilität zu fördern, müssen wir eine Grundversorgung sicherstellen. Sobald der Markt ausgereift ist, werden die Netze optimiert und die Auslastung pro Ladestation wird mit der Anzahl der Fahrzeuge steigen.
    • Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine neue Zielvorgabe für städtische Gebiete vor, in denen eine E-Ladestation in einem Umkreis von 5 km erforderlich wäre, sowie eine Zielvorgabe für dünn besiedelte Gebiete, in denen eine E-Ladestation in einem Umkreis von 60 km erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Menschen Zugang zu E-Ladestationen haben und die Möglichkeit zum Umstieg haben.

Verbraucher*innen-Rechte

  • Bezahlbare Mobilität ist eine Voraussetzung für die aktive Teilnahme an der Gesellschaft. Die Umgestaltung des Verkehrssystems muss daher Hand in Hand mit der Bereitstellung erschwinglicher Verkehrslösungen für alle gehen. Deshalb stärkt dieser Vorschlag die Verbraucher*innen-Rechte, um den Bürgern den Umstieg auf nachhaltige Verkehrslösungen, insbesondere auf Elektromobilität, so einfach wie möglich zu machen, in dem Tanken mit EC-Karte ermöglicht wird und sie vor hohen Preisen zu schützen. Außerdem sollen Verbraucher*innen die Möglichkeit haben, sich durch ihre Verkehrs- und Tank-Entscheidungen aktiv am System zu beteiligen und damit Geld zu verdienen. Intelligente und bidirektionale Ladevorgänge und die Möglichkeit, sich an der Nachfragesteuerung zu beteiligen, werden nicht nur die Effizienz steigern, sondern den Bürger*innen auch die Möglichkeit geben, für ihre Entscheidungen eine Vergütung zu erhalten.
  • Der Kommissionsvorschlag verlangt erhebliche Investitionen in Wasserstoff im Straßenverkehr, obwohl dies verfrüht zu sein scheint, wenn man den Einsatz wasserstoffbetriebener Straßenfahrzeuge heute und in Zukunft bedenkt und die Notwendigkeit in Betracht zieht, auf erneuerbare Energien basierenden Wasserstoff auf andere schwer zu bekämpfende Sektoren umzuleiten. "Daimler, MAN und DAF sehen keine Zukunft für gasbetriebene Lastwagen und haben ihre Investitionen stattdessen auf emissionsfreie Fahrzeuge (ZEVs) konzentriert".Wir haben vorgeschlagen, die Nutzung von Wasserstoff auf multimodale Knotenpunkte und Industriestandorte zu konzentrieren, wo Wasserstoff ohnehin zum Einsatz kommen wird.

Volle Kraft für die E-Mobilität

  • LNG wurde als alternativer Kraftstoff gestrichen, weil es kaum besser für das Klima oder die Luftverschmutzung ist als die bestehenden Technologien, aber auch wegen der verursachten Luftverschmutzung. Im Straßenverkehr haben sieben Lkw-Hersteller (Scania, MAN, Volvo, DAF, Daimler, IVECO und Ford) ein gemeinsames Versprechen abgegeben, dass bis 2040 alle ihre neuen Nutzfahrzeuge frei von fossilen Brennstoffen sein werden. Für die Schifffahrt hat die Weltbank die Regulierungsbehörden ausdrücklich aufgefordert, aufgrund des Risikos gestrandeter Vermögenswerte jegliche politische Unterstützung für LNG im Seeverkehr zu vermeiden, auch als Übergangskraftstoff. Schon heute stornieren Unternehmen LNG-Projekte (z. B. Cork-Terminal und Wilhelmshaven) und investieren stattdessen in die Entwicklung von Drehscheiben für erneuerbaren Wasserstoff. Im Schiffsverkehr schlagen wir deshalb vor, dass auf Landstrom, grüner Wasserstoff und Ammoniak gesetzt wird.
  • Auf Flughäfen müssen die Energiedienstleistungen für Flugzeuge und Bodendienste elektrifiziert werden. Es ist zu begrüßen, dass die Kommission das Potenzial der Erzeugung erneuerbarer Energiequellen vor Ort erkannt hat. Wir müssen aber noch weiter gehen: Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss der gesamte Strom für die Mobilität nach und nach aus zusätzlichen erneuerbaren Energiequellen stammen. E-Kerosin und andere synthetische Kraftstoffe müssen auf erneuerbaren Energien und direkter CO2-Abtrennung aus der Luft basieren, um die Klimaziele zu erreichen.

Zeitplan

  • 16. Dezember 2021:
    • Bericht ITRE
  • 26. oder 27. Januar 2022:
    • Besprechung des Berichts im ITRE
  • 3. Februar 2022:
    • Deadline für Änderungsanträge
  • 16. Mai 2022:
    • Abstimmung im führenden Ausschuss, TRAN
  • Sommer 2022:
    • Abstimmung im EU Parlament