Taxonomie-Krimi geht in die nächste Runde – alle Infos

Hintergrund zur EU-Taxonomie

Der Krimi um die EU-Taxonomie geht weiter. Am 2. Februar wird die EU-Kommission ihren Vorschlag für den zweiten delegierten Rechtsakt vorlegen. Der erste Rechtsakt gilt seit Januar 2022, der andere würde ab 2023 gelten, sollte er durchkommen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die Taxonomie ist eine EU-Verordnung, mit der ein Klassifizierungssystem zur Auflistung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigungen eingeführt wird - also eine Art “Öko-Siegel” im Finanzbereich. Ziel ist es, damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition  ermitteln zu können und mittelfristig insbesondere private Gelder verstärkt in “ökologisch nachhaltige” Tätigkeiten zu lenken. Die Verhandlungen dazu zogen sich ab 2018 fast zwei Jahre und wurden von den Grünen im EU-Parlament unter Bas Eickhout geführt. Heraus kamen vier Bedingungen:

  • Muss “wesentlich” eines der sechs Umweltziele (Klimaschutz, Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Schutz und Wiederherstellung und biologische Vielfalt) einhalten.
  • Zudem darf keines dieser Ziele beeinträchtigt werden (No Significant Harm).
  • Technisch muss geklärt sein, wie sie eines der sechs Ziele einhält.
  • Für Arbeitnehmer*innen gilt der “Mindestschutz”.

Knackpunkt aber waren die Details der Kriterien und die wurden den delegierten Rechtsakten überlassen - also “Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur   Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften“.

Der erste Rechtsakt zu nachhaltigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise und zur Eindämmung der Folgen kam am 21. April 2021. Er beinhaltete unter anderem einen klaren Schwellenwert von 100 gCO2e/kWh für die Erzeugung von Strom und Wärme/Kälte - unabhängig von der Technologie! Der erste delegierte Rechtsakt schloss die Energieerzeugung aus Kernenergie und fossilem Gas aus, verpflichtete sich aber, in einem ergänzenden delegierten Rechtsakt auf diese beiden Tätigkeiten zurückzukommen. Nach dem Ende des Prüfungszeitraums erhoben weder das Parlament noch der Rat Einwände gegen diesen ersten delegierten Rechtsakt. Er wurde am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und wird seit dem 1. Januar 2022 vollständig angewendet.

Der zweite Rechtsakt folgte dann kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2021 in einem ersten Entwurf. Dieser Entwurf ging um Atomkraft und Erdgas und wurde nur an die Expert*innen-Gruppe der Mitgliedsländer und den Nachhaltigkeitsrat geschickt, nicht aber an das EU-Parlament.

In drei unterschiedlichen Briefen läuft das EU-Parlament aber Sturm gegen diesen Vorschlag und das Verfahren:

  • Brief 1
    • “Concerns about the Commission procedure for the adoption of the draft Complementary Delegated Act covering certain additional energy activities pertaining to nuclear energy and gas”
    • Von ECON- und ENVI-Chair ausgehend.
  • Brief 2
    • S&D comments on draft Taxonomy Complementary Delegated Act
  • Brief 3 – siehe unten im Anhang.
    • European citizens and consumers deserve a proper consultation -Stop the Taxonomy Deal
    • Von Michael Bloss initiiert.

Was steht im Draft der EU-Kommission?

Atomkraft

  • Forschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Nukleartechnologien mit "minimalen" Abfällen aus dem Brennstoffkreislauf (es werden jedoch keine spezifischen Schwellenwerte dafür festgelegt, was als "minimale" Abfälle gelten soll);
  • Bau und sicherer Betrieb neuer Kernkraftwerke, für die die Genehmigung bis 2045 erteilt wurde, für die Erzeugung von Strom oder Wärme, einschließlich der Wasserstofferzeugung, unter Verwendung der "besten verfügbaren Technologien" ("beste verfügbare Technologien" sind so zu verstehen, dass sie den Anforderungen der Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates und den neuesten technischen Parametern der Internationalen Atomenergie-Organisation entsprechen - also eigentlich mehr "business as usual");
  • Verlängerung der Laufzeit bestehender Kernkraftwerke, die vor 2040 genehmigt wird.

Erdgas

  • Bau oder Betrieb von fossilen Gaskraftwerken, sofern sie den Schwellenwert von <100 gCO2e/kWh für die Energieerzeugung einhalten, es sei denn, die Baugenehmigung wird bis zum 31. Dezember 2030 erteilt und in diesem Fall können die folgenden Kriterien gelten:
    • direkte THG-Emissionen <270 gCO2e/kWh oder jährliche THG-Emissionen nicht über 550 kgCO2e/kWh über 20 Jahre;
    • die gleiche Kapazität an erzeugter Energie kann noch nicht effizient durch erneuerbare Energien erzeugt werden;
    • die Anlage ersetzt eine bestehende Stromerzeugungsanlage mit hohen Emissionen, die feste oder flüssige fossile Brennstoffe verwendet (z. B. Kohle, Öl oder Gas >270 gCO2ekWh);
    • es gibt Pläne oder Verpflichtungen, ab dem 1. Januar 2026 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2030 mindestens 55 % erneuerbare oder kohlenstoffarme Gase zu verwenden und bis zum 31. Dezember 2035 vollständig auf erneuerbare und kohlenstoffarme Gase umzustellen;
    • die Tätigkeit findet in einem Mitgliedstaat statt, der sich zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verpflichtet hat und dies in seinem integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) oder in einem anderen Instrument mitgeteilt hat;
  • Emissionen, wie z. B. Methanleckagen, werden überwacht und die Leckagen werden beseitigt.
    Ähnliche Daten gelten für Wärmekopplungsanlagen mit Erdgas oder Fernwärme- und Fernkältesystems.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Wir erwarten, dass am 2. Februar die EU-Kommission ihren Vorschlag dem Europaparlament und dem Rat übermittelt.
  • Dann geht es in den zuständigen Ausschüsse. Im EU-Parlament ist das der Wirtschafts- und Finanzausschuss, sowie der Umweltausschuss.
  • Das EU-Parlament hat dann vier Monate Zeit, sich zu beraten. Diese Frist kann um zwei Monate verlängert werden (gilt auch für den Rat). Es ist zu erwarten, dass vor den Viermonatsfrist, möglicherweise schon nach 2 Monaten abgestimmt wird.
  • Nach einer ersten Konsultation und Debatte, gibt es die finale Abstimmung im Plenum.
  • Die Debatte und Abstimmung erwarten wir im März/April 2022.
  • Da im Rat absehbar keine Mehrheit für eine Ablehnung der Taxonomie zu erwarten ist, ist es möglich, dass hier keine Abstimmung darüber aufgesetzt wird.

Wieso ist der Vorgang der Kommission so fragwürdig?

  • Die Agenda für bessere Rechtsetzung soll “eine faktengestützte und transparente europäische Rechtsetzung unter Mitsprache der potenziell Betroffenen” garantieren. Das EU-Parlament wurde im Vorfeld dessen aber nicht befragt, nur die Expert*innengruppe der Mitgliedsländer.
    • Stakeholders must be able to give feedback on:
      • Draft delegated acts and implementing acts of general application and draft measures following the regulatory procedure with scrutiny (4 weeks). There are limited exceptions to outlined in the Toolbox such as the need for urgent action or where the feedback would bring no added value.
  • Überschreitet dieser Rechtsakt die Kompetenz? Laut dem Rechtsexperten Götz Reichert und seinem Gutachten, ja. Die EU-Kommission sei nicht berechtigt, über diese Einstufung von Atomkraft oder Erdgas in einem delegierten Rechtsakt zu entscheiden. Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet die Delegation der Aufgabe an die Kommission durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat, das Gremium der nationalen Regierungen. Sie sei nur bei „unwesentlichen“ Fragen erlaubt, bei „wesentlichen Aspekten“ hingegen „ausgeschlossen“.
  • In einem Schreiben an die Kommission kritisieren Bas Eickhout und Sirpa Pietikäinen die Kommission und den Vorgang. Sie nehmen Stellung zu den  in den inhaltlichen und rechtlichen Problemen. Kernaussage: Ein delegierter Rechtsakt muss den Basisrechtsakt vollständig einhalten. Dies ist nicht der Fall.
  • Fast schon als Fun Fact zu betrachten: Selbst der Green Bond in Polen (!) nimmt Atomkraft und Erdgas nicht mit auf.
  • Die Stellungnahme des von der EU-Kommission eingesetzten Expert*innen-Beirats zu nachhaltige Finanzen lehnt den bisherigen Vorschlag komplett ab. Das Gutachten gibt es hier. Die Stellungnahme gibt es unten im Anhang.

Wie hoch stehen die Chancen, dass dieser Rechtsakt im EU-Parlament durchkommt?

  • Das EU-Parlament kann den Vorschlag noch abwehren.
  • Dafür braucht es eine absolute Mehrheit mit 353 Stimmen.
  • Nimmt man die Anzahl der Unterschriften bei den etlichen Briefen, ergibt sich mittlerweile ein Stimmungsbild von 256 Abgeordnete, ausgehend von S&D, Grüne und Linke. Es fehlen also rund 100 Abgeordnete.
  • Die EPP mit 177 Abgeordneten droht sich aktuell zu spalten. Peter Liese, CDU, oder die Co-Verhandlungsführerin zur Taxonomie Sirpa Pietikaine lehnen die Taxonomie klar ab.
  • Renew wird sich wohl geschlossen hinter die Delegation aus Frankreich stellen, um Macron nicht zu attackieren.