Michael Bloss, industrie- und klimapolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert die neuen Vorhaben der EU-Kommission:
Dass die Veröffentlichung des Klimaschutzgesetzes zurückgenommen wurde, zeigt, dass die neue EU-Kommission keinen Kompass für die Zukunft hat. Statt den eingeschlagenen Weg der Innovation in klimafreundlichen Technologien weiterzugehen, gibt es einen Zick-Zack-Kurs der das Gegenteil von einer Strategie ist und Investoren verunsichert.
Eine neue Bundesregierung darf bei der Modernisierung der Wirtschaft nicht auf der Bremse stehen, Friedrich Merz darf nicht zur Abrissbirne des Green Deals werden. Ohne klare Leitlinien Modernisierung und Dekarbonisierung bewegen wir uns im Kreis, während die anderen davon rennen.
Wir fordern eine Strategie für grüne Technologien. Es braucht dringend Ideen, wie Wärmepumpen, Batterien, Windräder und Elektrolyseure aus Europa Weltmarktführer werden können. Die Sektoren Stahl, Auto und Chemie werden mit eigenen Strategien bedacht. Wer nur auf alte Technologien setzt, verliert das Rennen um zukünftige Märkte.
Die Vorschläge zum Bürokratieabbau wecken Erwartungen, die nicht zu halten sind. Denn was den Unternehmen vor Ort wirklich Probleme bereitet, sind die schwerfälligen analogen Amtsstuben. Der Glaube, dass diese Vorschläge irgendetwas bewirken, ist eine Illusion und befeuert nur weitere Frustration auf Europa. Wir brauchen deshalb eine kluge Digitalisierungsstrategie, statt mit dem Vorschlaghammer Gesetze zu zertrümmern, die durchaus manches einfacher gemacht haben.
Die geplanten LNG-Verträge treiben uns in die fossile Falle. Statt Milliarden für teure und zerstörerische Gasimporte zu verschwenden, sollten diese Investitionen in Erneuerbare Energien, Speichertechnologien und den Netzausbau fließen. Wer ernsthaft eine klimaneutrale Zukunft anstrebt, darf nicht an fossilen Scheinlösungen festhalten, die uns nur noch weiter zurückwerfen.
Diese Versäumnisse machen deutlich, dass die Kommission zwar ehrgeizige Pläne für Europa formuliert, in der Umsetzung jedoch zu oft auf halbherzige Maßnahmen setzt. Die Pläne der Kommission bleiben daher an vielen Stellen hinter den Erwartungen zurück.
Eine Analyse der Maßnahmen im Überblick
Zum Clean Industrial Deal
Am 26. Februar stellt die EU-Kommission den Clean Industrial Deal vor, dessen Umsetzung das zentrale Vorhaben dieser Legislaturperiode sein wird. Das Leitprinzip der europäischen Industriepolitik soll der Klimaschutz und die Umsetzung des Green Deals sein. Allerdings fehlt der Gesetzesvorschlag für das EU- Klimaziel für 2040, auf das Investitionsentscheidungen und Politikmaßnahmen ausgerichtet werden sollten. Die Kommission hatte den Gesetzesvorschlag für das Klimaziel bereits vorbereitet, erst in den letzten Tagen fiel die Entscheidung gegen eine verbindliche Ausrichtung des Clean Industrial Deals auf den Klimaschutz.
Neben dem Klimaschutz gibt es noch einen weiteren Grund für die Modernisierung der europäischen Industrie. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber den USA und China kann nur gesichert werden, wenn Dekarbonisierung und die Umstellung auf Kreislaufwirtschaft den Kern der europäischen Industriepolitik bilden.
Zu den sechs Kernelementen des CID im Überblick:
1. Bezahlbare Energie
Um langfristig bezahlbare Energie sicherzustellen, setzt die EU auf eine dreifache Strategie: Strompreise senken, erneuerbare Energien ausbauen und die Industrie von fossilen Brennstoffen unabhängiger machen. Ein zentraler Hebel dafür ist die Elektrifizierung industrieller Produktionsprozesse, die durch den Ausbau von Energiespeichern und flexible Stromnutzung effizienter gestaltet werden soll. Unternehmen, die ihren Verbrauch an das Stromangebot anpassen, sollen gezielt unterstützt werden.
Die Grundlage für diese Transformation bildet die jüngste EU-Strommarktreform, die stabile und wettbewerbsfähige Energiepreise schaffen soll. Wo es keine sinnvollen elektrischen Alternativen gibt, soll grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen, um energieintensive Sektoren klimaneutral zu machen.
Darüber hinaus enthält der Affordable Energy Action Plan einen detaillierten Maßnahmenkatalog, der diese Strategie in die Praxis umsetzt. Ein zentrales gesetzgeberisches Vorhaben ist das für Anfang 2026 angekündigte Grid Package, das den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze vorantreiben wird – eine essenzielle Voraussetzung für eine sichere, flexible und klimafreundliche Energieversorgung in Europa.
2. Leitmärkte
Die Förderung europäischer Leitmärkte für grüne Technologien soll dazu beitragen, die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten „Made in Europe“ zu steigern und damit die Produktion in Europa attraktiver zu machen. Eine gezielte Marktstimulierung schafft nicht nur eine Absatzgarantie für nachhaltige Technologien, sondern auch einen klaren Business Case für Clean Tech in Europa.
Ein erster zentraler Schritt ist die Festlegung von Zertifizierungsregeln für grüne Produktkomponenten aus dekarbonisierten Produktionsverfahren. Darauf aufbauend sollen im zweiten Schritt grüne Quoten in öffentlichen Vergabeverfahren sowie europäische Produktstandards (z. B. Ecodesign) einen Mindestanteil an nachhaltigen Produktkomponenten vorschreiben. Dies sichert den Marktzugang für europäische Clean-Tech-Produkte und erhöht die Investitionssicherheit für Unternehmen.
Ein bedeutender Meilenstein ist der für das vierte Quartal 2025 angekündigte Vorschlag der Kommission für den Industrial Decarbonization Acceleration Act. Dieses Gesetz soll unter anderem:
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Kriterien für lokale Komponenten in Industrieprodukten definieren.
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Ein freiwilliges CO₂-Label für Industrieprodukte einführen, das 2025 mit grünem Stahl startet und später unter der Construction Product Regulation (CPR) um grünen Zement erweitert wird.
Durch dieses Labeling-System werden klimafreundliche Produkte mit niedriger CO₂-Intensität sichtbar gemacht und bevorzugt nachgefragt.
Um die Nachfrage an eAutos zu erhöhen, wird die Kommission 2025/2026 einen Gesetzesvorschlag für Elektrifizierungquoten der Dienstwagenflotten machen.
Darüber hinaus plant die EU, bis Ende 2026 Kriterien für „europäische Präferenz“ in strategisch wichtigen Sektoren in die europäische Vergaberichtlinie aufzunehmen. Da öffentliche Ausschreibungen derzeit 14 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts ausmachen, hat die öffentliche Hand eine erhebliche Lenkungswirkung auf den Markt.
3. Investitionen
Die EU plant umfangreiche Investitionen, um die Dekarbonisierung und den Ausbau der Clean-Tech-Branche gezielt zu fördern. Dabei setzt die Kommission sowohl auf eine Optimierung bestehender EU-Fördermittel als auch auf die Mobilisierung privaten Kapitals und eine gezielte Reform des Beihilferechts.
a. EU-Mittel: Anpassung bestehender Förderprogramme
Neben dem angekündigten Fonds für Wettbewerbsfähigkeit plant die EU-Kommission, bestehende Förderinstrumente zu reformieren, um mittelfristig zusätzliche Mittel für Clean-Tech-Investitionen bereitzustellen. Um kurzfristig zusätzliche Mittel bereitzustellen, wird nach dem Vorbild der Wasserstoffbank eine Bank für industrielle Dekarbonisierung eingerichtet, die mit 100 Mrd EUR aus dem ETS-Innovationsfonds, freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten, weiteren ETS Einnahmen sowie einer InvestEU-Reform, ausgestattet werden soll.
b. Mobilisierung privaten Kapitals
Um Investitionen aus der Privatwirtschaft gezielt anzukurbeln, sollen Kreditlinien innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), insbesondere über InvestEU sowie die Kohäsions- und Wiederaufbaufonds, verstärkt für Clean-Tech-Projekte genutzt werden. Zusätzlich wird die Kommission die Europäische Investitionsbank (EIB) bei der Entwicklung neuer Clean-Tech-Programme unterstützen, um den Zugang zu Kapital für innovative Unternehmen zu erleichtern.
c. Reform des Beihilferechts für eine wettbewerbsfähige Clean-Tech-Industrie
Die Kommission plant eine gezielte Reform des Beihilferechts, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Clean-Tech-Industrie zu stärken. Das neue Clean Industry State Aid Framework, das im zweiten Quartal 2025 verabschiedet werden soll, wird:
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Standardisierte („off-the-shelf“) Lösungen für Mitgliedstaaten enthalten, um staatliche Unterstützung einfacher und effizienter zu gestalten.
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Staatliche Finanzhilfen für den Hochlauf der Produktionskapazitäten und die Ansiedlung neuer Clean-Tech-Standorte ermöglichen.
Die Förderung wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) ausweiten, sodass Staatsbeihilfen nicht mehr nur in der vorkommerziellen Phase, sondern auch in späteren Entwicklungsphasen gewährt werden können.
4. Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe
Die Kreislaufwirtschaft ist neben der Elektrifizierung von Produktionsverfahren ein zentraler Bestandteil der EU-Dekarbonisierungsstrategie.
Ein wichtiger Schritt in diesem Bereich ist die Einrichtung des EU Critical Raw Material Centre, das interessierten Unternehmen eine gemeinsame Beschaffung strategisch wichtiger Rohstoffe ermöglichen soll. Dies soll die Versorgungssicherheit verbessern und Abhängigkeiten von Drittstaaten verringern.
Um die Kreislaufwirtschaft weiter zu fördern, plant die EU:
- Umsetzung neuer Ökodesign-Anforderungen für zentrale Produktgruppen, um deren Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verbessern.
- Gezielte und gegenseitige Exportbeschränkungen für Abfälle kritischer Rohstoffe (CRM) im Rahmen des kommenden Gesetzes zur Kreislaufwirtschaft.
- Einführung einer speziellen Mehrwertsteuerregelung für gebrauchte Produkte, die im Rahmen einer grünen Mehrwertsteuerreform im Jahr 2026 vorgeschlagen wird.
5. Internationales
Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern, plant die Europäische Kommission eine Verbesserung der handelspolitischen Schutzinstrumente.
6. Soziales: Förderung und soziale Konditionen für die grüne Transformation
Mitgliedsstaaten sollen das Social Leasing, E-Autos, Wärmepumpen und weitere grüne Produkte für Geringverdiener finanziell unterstützen.
Zudem erwägt die Kommission, soziale Konditionalitäten in die Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinie aufzunehmen. Dabei wird geprüft, inwiefern Vorschriften für staatliche Beihilfen angepasst werden können, um Unternehmen stärker dazu zu motivieren, in die Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten sowie in die Einstellung neuer Arbeitnehmer*innen zu investieren. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie soziale Konditionen für den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln verbessert werden können.
7. Umsetzung
Zur Einbindung der Stakeholder hat die Kommission branchenspezifische Aktionspläne und Strategien für 2025 angekündigt. Im Einzelnen sind das:
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Industrial Action Plan for an Automotive Sector
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Steel and metals action plan
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Chemicals Industry Package
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Sustainable Transport Investment Plan
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Bioeconomy Strategy
Grüne Analyse des CID
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Die Grünen kritisieren, dass die EU-Industriepolitik zwar eine strategische Ausrichtung erhält, jedoch ohne verbindliches Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 bleibt. Ohne verbindliche Vorgaben droht der Green Deal an Schlagkraft zu verlieren, anstatt konsequent fortgeführt zu werden.Die Grünen begrüßen die strategische Ausrichtung der EU-Industriepolitik auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2040 und damit an den Erfolg des Green Deals anknüpft.
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Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist der Aufbau europäischer Leitmärkte für grünen Stahl und grünen Zement.
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Jedoch fehlt wirksame europäische Koordinierung, um nationale Strategien der Mitgliedstaaten aufeinander abzustimmen. Im Competitiveness Compass hatte die Kommission ein europäisches Competitiveness Coordination Tool angekündigt, doch im Clean Industrial Deal ist davon keine Spur mehr zu finden. Die Grünen fordern daher eine unabhängige europäische Aufsicht im Rahmen einer Trans-European Networks for Industry, die sektorspezifische Dekarbonisierungspläne entwickelt, deren Umsetzung überwacht und für eine strategische Abstimmung sorgt.
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Es fehlt eine umfassende Clean Tech Strategie, die die sektorspezifischen Pläne für den Automobilsektor, Stahlindustrie, Chemieindustrie, Verkehr und Bioökonomie ergänzt. In dieser Strategie sollen dem Ökosystemansatz folgend soll über verschiedene Initiativen (Beihilferecht, EIB Förderprogramme, Erneuerbaren und Netzausbau, Rohstoffbeschaffung) der Ausbau strategisch wichtiger Produktionskapazitäten koordiniert werden und entsprechende Erfolgsindikatoren entwickeln und überwacht werden.
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Die sozialen Konditionalitäten für die Vergabe öffentlicher Mittel oder öffentliche Beschaffung bleiben vage – dabei sind diese entscheidend für eine gerechte und nachhaltige industrielle Transformation sowie für die Sicherung des Wohlstands in Europa.
- Die Finanzierung der EU-Industriepolitik bleibt unklar. Der geplante Fonds für Wettbewerbsfähigkeit ist bislang wenig konkret, und es wird erwartet, dass erst die MFR-Verhandlungen (Mehrjähriger Finanzrahmen) hier Klarheit schaffen. Insbesondere steht die Finanzierung der geforderten Senkung der Netzentgelte in Frage, insbesondere vor dem Hintergrund des enormen Investitionsbedarfs für den Stromnetzausbau.
Zum CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Vor der geplanten regulären Revision des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in der ersten Jahreshälfte 2026 schlägt die Europäische Kommission gezielte Anpassungen vor, um das System effizienter zu gestalten, ohne dessen Wirksamkeit zu beeinträchtigen.
Ein zentraler Vorschlag ist die Befreiung kleiner Importeure vom CBAM, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass weiterhin 99 % der Emissionen importierter Produkte unter den Mechanismus fallen. Die Kommission begründet diese Anpassung damit, dass nahezu alle relevanten Emissionen aus Drittstaaten von den größten europäischen Importeuren in die EU gebracht werden. Im Gegensatz dazu haben gelegentliche Importe in kleinen Mengen eine geringere Klimawirkung. Vorraussichtlich sollen Unternehmen, die weniger als 100 Tonnen CO₂ pro Jahr aus Drittstaaten importieren, von der Abgabe befreit werden. Die Kommission behält sich jedoch das Recht vor, die Einfuhrgrenze nachträglich anzupassen, um sicherzustellen, dass der CBAM weiterhin mindestens 99 % der relevanten Emissionen erfasst.
Darüber hinaus erwägt die Kommission, internationale Carbon Offsets als Rabatt auf den CBAM anzurechnen. Diese Maßnahme birgt jedoch erhebliche Risiken:
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Fehlende Transparenz und mangelnde Qualität internationaler Carbon Credits könnten dazu führen, dass Emissionsminderungen nur auf dem Papier existieren und tatsächliche Emissionen nicht reduziert werden.
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Gefahr des Carbon Leakage, da Unternehmen in Drittstaaten weniger Anreize hätten, ihre Produktion emissionsärmer zu gestalten.
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Regulatorisches Ungleichgewicht, da innerhalb des EU-Emissionshandels (EU-ETS) keine externen Carbon Credits angerechnet werden können, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
Zum Affordable Energy Action Plan (AEAP)
Die Reduktion der Umweltbelastung und der Treibhausgasemissionen in der Energieversorgung ist ein zentrales Ziel der Energiewende. Der Energiesektor trägt etwa ein Drittel zu den gesamten CO2-Emissionen in Deutschland bei und hat seine Emissionen im Vergleich zu 1990 bereits um fast 60 % gesenkt. Diesen Kurs gilt es nicht nur beizubehalten, sondern noch zügiger voranzutreiben, zum Schutz des Klimas und unserer Lebensgrundlagen, aber auch, um uns in einer zunehmend unsicheren Weltlage schnell unabhängig von fossilen Importen zu machen.
Der AEAP ist ein Plan zur Senkung der Energiekosten und zur Schaffung einer echten Energieunion mit drei Hauptzielen:
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Ein vollständig integrierter Energiemarkt, unterstützt durch verbundene Netzwerke und ein kohärentes regulatorisches System, das kostengünstige Netz-Upgrades ermöglicht.
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Ein dekarbonisiertes Energiesystem durch den Ausbau sauberer Energien und Elektrifizierung mit Energieeffizienz im Mittelpunkt.
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Ein transparenterer und wettbewerbsfähiger Gasmarkt.
Der Plan fordert sofortige koordinierte Maßnahmen, hauptsächlich im Jahr 2025, um den Energieverbrauchern schnell zu helfen. Es werden 8 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:
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Stromrechnungen erschwinglicher machen
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Stromversorgungskosten senken
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Verbesserung des Gasmarkts für faire Energiepreise
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Energieeffizienz und Einsparungen
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Vervollständigung der Energieunion
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Dreiseitiger Vertrag für bezahlbare Energie für die europäische Industrie
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Versorgungssicherheit für Preisstabilität
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Vorbereitung auf Preiskrisen
Analyse des AEAP: Die positiven Seiten
Der AEAP punktet zunächst durch eine klare und realistische Analyse der Ursachen hoher Energiepreise in Europa. Besonders positiv ist, dass die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen, insbesondere von Gas, als eine der zentralen Herausforderungen benannt wird. Zudem werden strukturelle Schwächen wie die unzureichende Interkonnektivität der Energienetze, fehlende Flexibilität im Stromsystem und eine unvollständige Integration erneuerbarer Energien adressiert. Auch die steigenden Systemkosten, die durch Netzgebühren, Steuern und Abgaben gedeckt werden müssen, werden als ein wesentlicher Faktor für hohe Energiepreise anerkannt.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die Berücksichtigung der Energieeffizienz im EAP. Anders als in früheren energiepolitischen Strategien bleibt das Thema hier nicht nur eine Randnotiz, sondern wird durch konkrete Maßnahmen untermauert. Damit wird anerkannt, dass neben dem Ausbau erneuerbarer Energien auch eine effizientere Nutzung von Energie entscheidend ist, um Kosten zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.
Interessant ist zudem die zurückhaltende Rolle der Kernenergie im EAP. Obwohl der Begriff „erneuerbar“ an einigen Stellen durch „sauber“ ersetzt wurde, was eine größere Offenheit für nicht-erneuerbare Technologien suggerieren könnte, bleibt die Kernenergie in den konkreten Maßnahmen begrenzt. Sie wird hauptsächlich im Kontext der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Small Modular Reactors (SMR) erwähnt, für die 2026 eine gesonderte Kommunikationsinitiative geplant ist. Darüber hinaus spielt sie eine Rolle im Rahmen des PINC-Updates (Programm zur Investitionsplanung für Kernenergie), das sich mit der langfristigen Entwicklung des europäischen Energiemixes befasst. Auffällig ist jedoch, dass Kernenergie in Aktion 6 des trilateralen Dialogs keine Erwähnung findet, was darauf hindeutet, dass sie im EAP nicht als prioritäre Maßnahme betrachtet wird.
Die Versäumnisse des AEAP
Die geplante gemeinsame Gasbeschaffung, langfristige LNG-Verträge und die Unterstützung von LNG-Exportinvestitionen im Ausland bergen das Risiko einer Festschreibung fossiler Gasnutzung, anstatt den Fokus auf die dringend notwendige Reduzierung der Gasnachfrage zu legen. Besonders problematisch ist die Unterstützung von LNG-Exportinvestitionen ins Ausland, die dort die fossile Gasnutzung weiter zementieren, anstatt gezielt in nachhaltige Alternativen zu investieren.
Ein weiteres zentrales Versäumnis ist die fehlende Verankerung erneuerbarer Energien in der Strategie. Stattdessen wird der Begriff der Technologie-Neutralität betont, auch wenn es um die Optimierung strategischer EU-Investitionen geht. Dies führt dazu, dass erneuerbare Energien nicht ausreichend als klare Priorität gesetzt werden.
Auch die Finanzierungsperspektive bleibt unzureichend. Im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) finden sich kaum Mittel für die Elektrifizierung der Nachfrage oder Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, etwa durch den Zugang zu Fördermitteln für Energie-Renovierungen. Dies ist jedoch ein entscheidender Faktor für langfristig bezahlbare Energiepreise und eine erfolgreiche Energiewende.
Die Strategie der EU bleibt damit teilweise widersprüchlich: Statt eine klare Abkehr von fossilem Gas einzuleiten, sichert sie langfristige Abnahmeverträge im Bereich LNG und erschwert damit den notwendigen Paradigmenwechsel hin zu Erneuerbaren und Energieeffizienz.